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I. Dezember 1926 Der B e h ö edei t-G arte u b a11 105 lück einer Entnahme .von 20 4. 6. 11. 12. md 1924 zeigen die große Überhandnahme der Einfubr auslän- „ ... - - . . » -... ... - » ' - -/ - jw si-iliäe! mit ObLtbsumen. Die Fachabreiluttg für Gartenbap der Ausschuh für Vaumschulwesen der Fachabteilung für Gartenbau. beucht über den forlgang äer verkanälungen über Oesßehrssillen landuiirtschastskamuier Hütt die Abhaltung von Vcrpackungslehr- ga ngen durch den Reich-verband des deutschen Gartenbaues in engster Verbindung mit den Landwirtschastskammern für notwendig. Tie Kleinarbeit in den einzelnen Kreisen und Betrieben must jedoch Ausgabe der betreffenden Landwirtschaftskammern bleiben! .Art und Form oder bei dem Lie ferant überlassener Svrtenwahl, der Tausendpreis bei 200 Stuck, der Zehntausendpreis bei 5000 Stück. Zahlungs- und Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Teile ist die Wohnung des Lieferanten. Alle Aufträge, bei denen keine an deren Vereinbarungen getroffen sind, werden gegen Nachnahme ausgeführt. Mit dem Erscheine» neuer Kata loge und Offerten verlieren die früheren ihre Gültigkeit. lochen Obstes. Ernteertragstafeln beleuchteten die Ernremengen Der öarlenbau bei der ?reubi5cben I-iaupt- landMrtscbgkkkammer Schluß. ^ularrung von Nachnahmen im 6x- psehgulverkekr mit friLchgemüse. Das voluminöse, leicht verderbliche, erste Treib iciuüse muß zwecks schnellsten Transportes als Erpreßgut zum Ver sand gebracht werden. DieEinführung Rollgeld wird als Barvorschuß durch die Bahn nachgeuommen. Gewährleistung. Gewähr für das Anwachsen kann nicht übernommen werden. Gewähr für die Sortenechtheit wird nur bis zum Fakturenwert geleistet. Darüber hinausgeheude Forderungen müssen abgelehnt werden, sofern nicht im Einzelfalle besondere schriftliche Verein barungen getroffen werden. Bei solchen Ersatzforderungen must der Schaden vom Käufer nachgewieseu werden. Gewähr für die Echtheit dec Sorten und der geforderten Unterlagen wird bis zum Ablauf des 5. Jahres vom Tage der Lieferuug ab überuoinmen. Bei Beerenobst läuft die Gewähr nur bis zum Ablauf des 2. Jahres vom Tage der Lieferung. Für die Sortenechtheit der Nachzucht wird keine Gewähr übernommen. Die Bäume sind von der Baumschule kostenfrei zu bezeichnen, so, daß der Sortenname bei der Abnahme der Bäume zweifellos zu erkennen ist. Beschwerden und Ersatz. 13. Beschwerden haben ohne Verzug, spätestens innerhalb fünf Tagen nach Empfang der Ware zu erfolgen. Die Mängel sind genau anzngeben. Mängel, die erst später erkennbar sind, müssen un verzüglich gerügt werden, sobald sie erkennbar sind. Es ist nicht gestattet, einen bestimmten Rechnungsposten nur teilweise zur Verfügung zu stellen oder Minderung des Kaufpreises hierfür Versand und Verpackung. 7. Der Versand geschieht auf Rech nung und Gefahr des Bestellers. 8. Für Schäden, welche durch Frost oder durch andere Weise hervor gerufen sind, ist der Lieferant nicht haftbar. Die Verpacknng ist sach gemäß und sorgfältig ausznführen. 9. Die Verpackung wird dem Be steller zu den Selbstkosten für Material und Arbeitslohn berech net und nicht zurückgenommen. Obstpflanzen inStückgutsendungen werden stets fest verpackt, sofern nicht von Fall zu Fall andere Vereinbarungen getroffen werden. Rollgeld. 10. Das Rollgeld zur Bahn oder zum Schiff trägt der Besteller. Die Höhe desselben richtet sich nach den örtlichen Verhältnissen. Das -mzelner Sorten und wiesen auf den Anbau der ertragreichsten - Lorten hin. Doch nicht nur an der Dauerausstellung haben sich hie behörd lichen Betriebe beteiligt, auch die Sonderschauen zeugten von ihrer Tätigkeit. Die Friihobstschau wurde beschickt vou der Höheren t Zlaatsiehranstait für Gartenbau, Pillnitz, der Sächsischen Straßen- imwerwaltuug und den Heil- und Pslegeaustalten. Die Höhere Staatslehranstalt sür Gartenbau, Pillnitz, zeigte in anschau- lichecWeise hie Stachel- undJohannis- ikeren an Zweigen, sodaß man leichter Zortmeigentümlichkeiten seststellen konnte, die zur Bestimmung der be treffenden Sorte wesentlich beitragen. Die sächsische Straßenbauverwal- tung Hatto Kirschensortimente und die Landesanstalten Gemüse in guter Be schaffenheit ausgestellt. Auch das Staatliche Straßen- imd Wasserbauamt war hurch ausge stelltes Obst vertreten. Bemerkens wert waren die Schilder, die neben dem Namen der Obstsorte, die Straße, wo sie gewachsen, das Alter des Raumes und die Höhenlage angaben. Die Reichsobüschau zeigte das ästige Wirken dieser Körperschaften siebend sei hierbei gleichzeitig die Obst ausstellung der Landwirtschaftskam mer für Ostpreußen in Königsberg erwähnt) für Sortenauswahl, Sor tierung, Einheitspackung, Genossen schaftswesen usw. (Fortsetzung folgt). « andere Methode angewendet wird. Es sind bisher eine große luzahl brauchbarer Vorschläge gemacht worden, Aufgabe der Mini mum wäre cs, hier die Einheit herbeizusühreu. Der Landesverband für Obst- und Weinbau wies iu verschie- mim Tafeln auf den günstigen Einfluß hin, den der Obstgeuuß ms den menschlichen Körper hat. Audere Tafeln wieder rufen dem. klusstellungsbesucher zu: „Deutsche, eßt deutsches Obst!" oder standwine, baut Obst!" Gegenüberstellungen der Obsteinfuhr 19l3 einer einfacheren Abfertigung des Expreßgutes und insbesondere die Einführung des Nachuahmevcrkehrs im Erpreßgutversaud für Treib gemüse ist dringend erforderlich, um dem Absender die Sicherheit des schnellsten Versandes und die des Einganges der Geldbeträge zu geben. Der Ausschuß für Gemüsebau bittet die Preußische Hauptland wirtschaftskammer, bei den zuständigen Stellen, bei den Mitgliedern der Landeseisenbahnräte sowie des Reichseisenbahnrates vorstellig zu werden, Hamit die Wünsche der Gemüsezüchter Berücksichtigung finden. Einbeziehung äer ^wiebeianbaues in äie Erntestatistik. Die große Bedeutung, die der Anbau von Zwiebeln im Deutschen Reiche bereits vor dem Kriege gehabt hat und jetzt noch besitzt, macht es notwendig, neben der Ein- und Ausfuhr auch über die Anbauflächen und Erntemengen von Zwiebeln unterrichtet zu sein. Die Kenntnis der Anbauflächen und Erntemengen ist eine wesentliche Voraussetzung für zweckmäßige wirtschaftliche Maßnahmen, um für die Folge dem Überschuß oher Mangel auf den, deutscheu Zwiebelmarkt erfolgreich begegnen zu können. Der Ausschuß für Gemüsebau der Fachabteilung für Gartenbau der Preußischen Hauptlaudwirtschaftsknmmer bittet die Hauptland wirtschaftskammer dafür eiutreten zu wollen, daß das statistische Rcichsamt die Anbauflächen und Mengen von Zwiebeln künftig regelmäßig aufnimmt und veröffentlicht verpackungsiekrgänge iur Obst unä kemüse. Der Ausschuß für Gemüsebau der Fachabteilung für Gartenbau der Preußischen Haupt- Preutzistheu Hauptlaudwictschnftskammer und der Reichsverband des deutschen Gartenbaues uuh der Bund deutscher Baumschulbe sitzer verpflichten sich, dafür einzutreten, daß nachstehende Liefer ungsbedingungen als allgemeine Verkehrssitte anerkannt werden. Preise und Zahlung. 1. Die Preise gelten m Goldmark, > Goldmark gleich Dollar, ohne Skonto und Portoabzüge. Aufträge werhen unterhalb drei Tagen nach Empfang bestätigt. 2. Bei persönlichem Ausstichen in der Baumschule sind die Preise der Preisliste nicht maßgebend. 3. Der Huudertpreis beginnt bei