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I. Dezember IL26 Der Behörden-Gnrtenbau Ädgesecht bereits im Gauge, jetzt setzt man zum Geueralsturui an. snjenige, der da glaubt, daß diese Dinge nur ein Fachzeit,ingskneg jmd, der ist übel beraten. Die sich täglich häufenden Nachrichten über die Führung örtlicher Kleiukämpfe zeigen den Ernst der Lage. Eine ganze Zeuuugsnummer (Nr 9l, Jahrgang 1926) hat der Kichsverband des deutschen Gartenbaues mit Berichten über die Kundgebung der Wirtschasisspitzeuverbäude und aus den Reihen des eigenen Berufes gefüllt. Die nichtberuflichen Berichte zu kritisieren ist nicht unsere Ausgabe, es mag sein, daß die wirre Zeit Dinge gezeitigt hat, die der Nachprüfung bedürfen, lins interessieren die beruflichen Belange. Varweg sei anerkennend gesagt, daß alle dies- beziiglicheu Berichte van persönlichen Anzapfungen und der van anderer Seite beliebten Beannenhetze und Bruunenvergistung frei sind. Es bleibt ein gerüttelt Blaß von Dingen übrig, die uns zur Abwehr zwingen, hier aber ist wenigstens die Grundlage für sachliche Erörterungen gegeben Zunächst einmal zwei Fragen i Tie dentsche Einfuhr ausländischer Gartenbauerzcugnisse (Gemüse, Obst, Blumen und Zierpflanzen) übersteigt weit Milliarde RM. Stehen die vvn den behördlichen iletriebeu erzeugten Konkurrenzwerte zu dieser Summe in einem auch nur einigermaßen angenfälligen Verhältnis? Hat die deutsche Erwcrbsgarieubauwirtschaft alles getan, um sich erst einmal der »olkswirtschaftlich viel gefährlicheren Anslandseinfuhr zu erwchreu? Unter diesem Gesichtswinkel betrachtet, will es beinahe scheinen, daß die eben eiugeleitete Aktion gegen die öffentlichen Betriebe für den Erwerbsgarienbau eine vorübergehende Zeitsache ist. Demgegenüber stellen wir aber fest, daß der deutsche Gartenbaubeamte nach anderer, nicht beruflicher Seite im schweren Abmehrkampfe gegen die Be- vormuudung durch Verwaltungsbenmte, akademische Baufachleute, bandmirte, Volkswirte rind Forstleute steht Wir empfiudeu in diesem Augenblicke den Angriff des Ermcrbsgartenbnucs als einen Rückenaugriff gefährlichster Art. Mau verkrieche sich nicht hinter der Ausrede, daß man den Beamten ja garnicht nngreife, sondern nur die Verwaltungen. Wir sehen bereits den Zeitpunkt, wo eine große Anzahl Gartenbaubeamte, nimmt die Abbanwut Gestalt an, über die Klinge müssen. Wir fühlen uns verpflichtet, dem deutschen Gaiteubaubenmten zu zeigen, mit welchen Mitteln man gegen seine Betriebe und letzten Endes gegen ihn selbst zu Felde zieht. Zunächst sind es Streitsätze, die propagandistisch ausgenritzt werden. Davon einige Proben: l . Unter asten Zweigen ist es insbesondere auch der Gartenbau, welcher mit zu leiden hat. 2 Es muß hier mit besonderem Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß jede Konkurrenz der öffentlichen Betriebe die produktiveren Kräfte in der Planwirtschaft verstopft Z. Die Vielseitigkeit der gärtnerischen Produktion, die durch eine geschickte Anpassung an die Konjunktur nach vielerlei Richtung ausgenutzt werden könnte, wird durch die sich mit brutaler Gewalt dazwischen drängende öffentliche Konkurrenz unterbunden. In gleicher Weise übt die private Nebentätigkeit der besoldeten Be amten bei Gartenausfiihrungen einen unerträglichen Druck auf die nur schwach sich äußernde Nachfrage aus und vergrößert damit die Not der Gartenkünstler. 4. So wird vielfach die Stndtgärtnerei oder die Lehranstalt, die Obst- oder Versuchsanstalt beim Einkauf von Erzeugnissen durch die Laieu vorgezogen, in dem Glauben, dort billiger kaufen zu können. 5. Nichts als krasser Egoismus der Städte ist das Motiv ihrer handelsmäßigen Betätigung, usw. Diesen allgemeinen Sätzen folgt eine Gliederung der Angriffs punkte und zwar in solch lückenloser Darstellung, daß man dem Gegner das Lob der ausgezeichneten Orientierung wohl zusprechen kann, die uns aber auch zeigt, daß die Gefahr nicht nur die Städte trifft. Die Gliederung sei hier wörtlich angeführt. ZlaaMche unä stäälische kättnereien. I. Betriebe, in denen Pflanzen usw. im wesentlichen sür die Aus schmückung der städtischen oder der staatlichen Anlagen heran- gezvgen werden. 2. Betriebe, in denen außerdem für die Ausschmückung der städtischen oder staatlichen Anlagen nötigen Bedarf größere oder kleinere Mengen Pflanzen für den Verkauf herangczogen werden. 3. Betriebe, die offensichtlich als Handelsbetriebe geführt werden, in denen sogar auch Bindereien usw. hergestellt werden. 4. Gartenbauschulen, in welchen die Erzeugnisse, nachdem sie ihren Lehrzweck erfüllt haben, verwertet werden. 8. fsieähoisgsrtnekeieri äer 5tM- um! Kirchgemeinden. 1. Friedhofsgärtnereien, in denen gewisse Arbeiten monopolisiert sind, andere, namentlich die Ausschmückung der Gräber, der freien Konkurrenz der Erwerbsgärtner nicht entzogen worden sind. 2. Friedhofsgärtnereien, in denen alle Arbeiten auf dem Friedhof als Monopol beansprucht werden. 3. Friedhofsbeamte, denen als nebenamtliche Einnahmequelle der Veikauf gärtnerischer Erzeugnisse seitens der vorgesetzten Behörde gestattet wird. L. Konkurrenz stäälischer unä staatlicher Beamten uncl Arbeiter, l. Auf dem Gebiete der Gartenkunst und 2. auf dein Gebiete der Garteuausführung. Die Ausführungen zu dieser Zusammenstellung, die teilweise in Svnderaussätzen erfolgen, sind sachlich, ja teilweise wird die friedliche Zusammenarbeit mit dem Garlenbeamlen empfohlen. Es soll auch zugegeben werden, daß an einigen Orten der Abbau handel treibender Behördenbetriebe erfolgen muß, denu es ist uicht Aufgabe der Behörden, Handel zu treiben. Voraussetzung aber muß bleiben, daß man mit Mäßigung vvrgeht und Scherben vernwidct. Die oft recht mühsam aufgebauten Gartenamter der kleinen Städte müssen Zeit gewinnen, ihren Betrieb umzustellen. Daß wir bereit sind, an der Lösung dieser für den Erwerbsberuf brennenden Fragen mit zuarbeiten, beweist unser Hilferuf an die große Spitzenorganisation vom 10. November 1026, iu dem die Möglichkeiten gedeihlicher Zusammenarbeit zum Wohle des ganzen Berufes angeführt sind. Wohltuende Sachlichkeit spricht aus dem Aufsatz des Garten architekten C. Rim nun, Berlin-Steglitz: „Der Gartenausführeude und die Behörden". Der Verfasser weist darauf hin, daß andere, nichtgärtnerische öffentliche Arbeiten verdungen werden und fragt dann: Könnte es nicht bei der Ausführung der Ganeuanlagen ebenso geschehen, und würde das dem A„fe und Ruhme des Entwurfes einen Abbruch tun, wenn die Ausführung dem leislnngsfähigcn, praktischen Gartengestalter überlassen würde? Das ungezogene Beispiel, daß Hunderte von cbm auf Anordnung des Gartendirektvrs nufgeschiittet wurden, um nach kurzer Zeit wieder abgetragen zu werden, ist wohl ein Einzelfnll, der hier kaum die Frage nach Mitbeteiliguug stützt. Die Gründe, weshalb dieser Wiederabtrieb erfolgte, sind nicht anfgesührt. Auch der Vergleich mit der Schaffensweise des fürstlichen Gnrtengestalters Pückler, hinkt. Ebenso muß der Ansicht widersprochen werden, daß gerade nur bei Ausschreibung gärtnerischer Ausführung von Sportplätzen ungeheure Differenzen zwischen höchsten, und niedrigstem Bieter vorhanden sind. Wer einigermaßen mit dem Snbmissionswcsen vertraut ist, wird wisfeu, daß diese Spanuen oft eine Groteske für sich sind; aber es gibt wohl kaum noch Behörden, die auf solche Dinge hineinfnllen. Dec goldene Mittelweg, der auch noch dem Unternehmer sein gerechtes Stück Brot läßt, ist hierbei die Norm. Es ist weiter das gute Recht der sreien Unternehmer, gegen die „Ausführungen in eigener Regie" losznwettern, nur sollte mau als Heilmittel nicht die Deuuuzierung von Gartenbenmten empfehlen, ivie es anscheinend in Berlin von anderer Seite angeregt wurde (vgl. unseren Aufsatz „Kampf" in Nr. 11 d. Jahrg.). Herr Kollege Rimnnn hält sich davon sieh empfiehlt aber Nachweise zu führe», daß der freischaffende Garteugestalter billiger arbeitet als die Be hörden oder das Gartenamt. Immerhin freuen wir uns heute schon auf den Versuch, wenn ein freier Gartenarchitekt mit zugewiesenen (und wahllos zusau,meugcstellten)Erwerbsloseukolonuen die billigere Grünanlage herstellt. Hicr bleibt abzumanen, ob der Gartenbeamte oder der freie Garteugestalter vvm Saulus cum Paulus bekehrt w-rd. „Fort mit der Konkurrenz der öffentlichen Garteuverwaltungen" ist ein mit — dt. gezeichneter Aufsatz überschrieben. Der Aufsatz geht mit den Gartenämtern Rathenow und Mühlheim a. d. Ruhr schwer ins Gericht. Die Nachprüfung ist uns z. Zt. nicht möglich. Eins aber hat der Unterzeichnete sowohl in vielen kleineren wie in größeren Gartenämtern festgestellt, daß allenthalben ein wohltuender Abbau der Kriegs- und Nachkriegskulturen stattgefunden hat und noch stattfindet. N chts kann doch dem Gartenamtsleiter willkommener sein, als seinen Betrieb vom Handel frei zu machen. Warum kann man sich denn nicht örtlich einigen, daß z. B. Restbestände der Stadtgärtnereien, die nun einmal nicht zu entbehren sind, vom er werbstätigen Berufe übernommen werden. Wir verweisen auf die vorbildliche Regelung, die z. B. die Pillnitzer staatliche Versuchs- und Beispielsgärtnerei mit den Dresdner Garteubaufinnen getroffen hat. Wir warnen weiter davor, den für Lehrzwecke nötigen Kulturen an den gärtnerischen Lehranstalten den Boden abzugraben. Auch hier können örtliche Regelungen das Heilmittel werden. Die Kreis gärtnereien, Kreisbaumschuleu, die Muster- und Versuchsgärten der Provinzen, die Landesheilanstalten und Krankenhausgärten fallen als lästige Mitbewerber auf dem Absatzmärkte wohl kaum ins Ge wicht. Für die Friedhofsoerwaltungen der politischen und kirchlichen Gemeinden entsteht die Frage der Überprüfung der Monopolbe- stimmungen, der Friedhofsordnungen, der Besteuerung der auf dem Friedhof tätigen Firmen usw. Wir haben den Glauben, daß der Garten- und Friedhofsbeamte gerechten Forderungen des freien Berufes gern Raum geben wird, wenn ihm selbst die Lust am Schaffen erhalten bleibt. Bärwald. Vie Konkurrenz der Ztodtgortnereien! Mit größtem Erstaunen habe ich gleich vielen anderen Kollegen den Artikel eines Herrn Neumann in Nr. 46 der gärtnerischen Rundschau, Halle, gelesen, in welchem derselbe den Stadtgärtner-