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I. November IW und die dadurch verursachte Überteuerung dec steueczahlenden Bürger bewiesen werden kann"? Bewahrbeitet sich van diesem Gerücht auch nur ein Wörtchen, dann gaben wir es hier mit einer ganz infamen, mit Warten nicht zu kennzeichnenden Handlungsweise zu tun, die zu richten wir ruhig der breiten Lffentlichkeit überlassen können. Wir fühlen uns ver pflichtet, diese Frage zu stellen, da wir nicht glauben, das; unser Gewährsmann aus purer Lust am Fabeln eine salche Ungeheuerlich keit gerichtet. Dem Gartenbau- und Friedhofsbeamlen wird aber numnchr vollkamiuen klar, mit welchem Feind im besten Sinne des Maries er es zu tun hat und mit welchen Waffen dieser Feind kämpft. Das sind Dinge, die nicht nur den Garteuamtsleiler an- geheu, sondern die ihre Wirkungskreise ziehen bis hinab zum ein fachsten beamteten oder angestellten Gärtner. Es geht ums Ganze! Nicht genug damit, daß der Garteu-. und Friedhafsbeamte sein Fachgebiet gegen eine übermächtige, akademische Architektenschaft zu verteidigen hat, die ihn mit steigendem Erfalge unter die Botmäßigkeit des Baufaches bringt. Fehl versucht ihu auch uach der eigne Beruf mit zweifelhaften Waffen zu bekämpfen. Ob man in anderen Berufen ein so trübes Bild jemals erlebt? Mit welchem Recht maßt sich der freie Gartenarchitekt au, allein die Sendung als Künstler und Gärtner zu haben. Haben das vielleicht schon all die zweifelhaften Vorgärten und „gemachten" Haus- uud Villengärtcn unserer Städte bewiesen? Wer nennt sich heute Gartenarchitekt, wer Gartengestalier, wer Laudschafisgärtner? Äelches Mandat haben die freischaffenden Gartenarchitekten usw., in dieser Weise gegen einen ehrbaren Stand vvrzuqehen, ihn, seine Eristenz zu bedrohen? Wir stellen dagegen die Behauptung, daß iunner noch die Elite der garrengestaltenden Fachleute in den Reihen der behördlichen Gartenfachleute zu suchen in. Daß in den Reiben der Gegenseite ebenfalls Künstler und „Gärtner" zu finden sind, wird von uns niemals bestritten werden. Wir wenden uns aber mit aller Entschiedenheit gegen diese Kampfesweise. Wir stellen weiter nochmals fest, daß das berufliche Nen, von dem beide, die behördlichen Gartenbau- und Friedhofsbeamten sowie die freien Gartenarchitekten und Landschastsgärtner ausgeflogen sind, der beiden gemeinsame Beruf uud die beiden gemeinsame Bildungs stätte ist. Das Rüstzeug ist also völlig gleich und die Erfahrung wird sich aus diesem Grunde ebenfalls die Wage halten. Wer Künstler ist und fein darf, das entscheidet nicht der wahre Künstler selbst, das zeigen uns die Werke. Es ist zweifellos ein Zeichen starker Überheblichkeit und wenig ruhmvoller Kampfesweise, von sich immer als Künstler zu sprechen, während man dem Gegner das Prädikat geflissentlich entzieht. Der Kampf ist dem Gartenbau- uud Friedhofsbeainten angesagt, er wird ihn zu führen wisset'. Bärwald. ssuMkrung von öffentlichen Lrünnningen durch freie Lnrtenarchitekten. Zu Nr. 10 Seite 84 des Behörden-Gartenbaues Jahrgg. l!>26 wird von einem ungenannten Einsender auf die Gefahr aufmerksam gemacht, die durch die Bewerbnug der freien Gartenarchitekten für Planung und Ausführung von öffentlichen gärtnerischen Neuher stellungen entstehen kann. Diese Gefahr wird jeder, der einen klären Verstand und zwei offene Augen hat, sehen Aber warum fragt der ungenannte Artikelschreiber: „Versteht Ihr den Sinn, Ihr städtischen Gartentechniker, Sekretäre und Gartemneister?!" Warum fragt er denn nicht die städtischen Gartendirektoren und die ver antwortlichen Leiter der städtischen Gartenverwaltungen? Au diese wäre doch die Frage zu richten und nicht an die untersten Beamten- gruppcn, die doch in der Regel herzlich wenig Einfluß auf die Ver waltung ausüben können. Der unparteiische und vor allem der unabhängige Beobachter mußte seit Jahren sehen, daß es gerade die Behörde selbst ist, die sehr oft, beabsichtigt oder unbeabsichtigt, den freien Gartenarchitekten die schärfsten Waffen gegen ihre beamteten Kollegen in die Hände spielt. Auf Seite l des legten Gartenkunst- Heftes Nr. 10 vom Okt. 1926 bittet die Auskunftstelle für Garten- und Fricdhofswesen, Hamburg 36, Große Bleichen 63 (also doch eine Behörde) uni genaue Pläne, Unterlagen, Einzelheiten usw. von Naturtheatern (Freilichtbühnen), um sie für eine ganze Reihe von Verwaltungen für deren evtl. Bedarf auf Lager zu halteu. Dadurch stellt die Hamburger Auskunftstelle fest, daß sie selbst, sowie eine ganze Reihe von Verwaltungen nicht in der Lage ist, selbständig Naturtheater zu entwerfen uud zu bearbeiten. Ist diese Selbst bezichtigung der eigenen Unfähigkeit nicht eine plumpe Waffe für die freischaffende» Gartenarchitekten gegen die beamteten Kollegen? Auf Seite 2 der gleichen Gartenkunstnummer sucht der Herr Ober bürgermeister vou Duisburg (also jedenfalls auch eine Behörde) für die Planung der öffentlichen Grünflächen und Friedhöfe einen Gartenarchitekten oder Architekten. Indem der Herr Oberbürger meister evtl, einen Architekten mit der Planung seiner öffentlichen Grünflächen und Friedhöfe betraut, gibt er doch ganz automatisch den freien Gartenarchitekten die allerschneidigste Waffe gegen d« beamteten Kollegen in die Hand. Oder kann man es den freie« Gartenarchitekten übel nehmen, wenn sie auf Grund dieses JnscmM dein Herrn Oberbürgermeister von Duisburg ihre Dienste anbieteW und ihn auch belehren, daß es noch genug deutsche GarteuarchitckkM gibt, die den Duisburger Ansprüchen genügen können und er MD einen Architekten für die Planung seiner Grünanlagen und FnedD Höfe einzustellen braucht? Es ist dies nicht nur ihr Recht, soudaD sogar ihre heilige Pflicht. Ist diese behördliche Stelleuausschreibung nicht eine schallmdD Ohrseige gegen alle beamteten Gartenarchitekten? Muß einwV deutschen Gartenarchitekten, sei er beamtet oder frei, nicht die Zchawl röte ins Gesicht steigen, wenn er derartige Zeitungsinserate liest« Hier muß die Abwehr einsetzen. Ich bitte alle Leser um recht zahlreiche Stellungnahme zu d«W beiden Inseraten in der Gartenkunst Nr. 10 in Bezug auf die Aus« führung von öffentlichen Grünanlagen durch freie Gartenarchitekten! Was nützt die aufopfernde Kleinarbeit vieler Mitglieder, was nütz» die geradezu heroische, selbstlose Arbeitsleistung unseres Vorstandes! und seiner treuen Mitarbeiter, wenn vou Behörden so plumM Waffen wie die Hamburger und so feinspitzige wie die Duisburger! den freien Gartenarchitekten gegen die beamteten Kollegen in di« Hände gedrückt werden. Gartenarchitekt Rich.'Steg»,üll-r, I städr. Garleninipekror, Frankfurt a. Al! Lartenarckitckt, kie ßgrtenbcamter! Die neuerliche Debatte zwischen beamteten und freien Garten-V gcstnltern geht von einen, Gegensatz aus. Dieser Gegensatz er-! scheint mir falsch und überflüssig. Ich habe seit Jahrzehnten regel-« mäßig Städte beraten. Das Ergebnis war — von vorübergehende«« Spannungen abgesehen — immer ein freundschaftliches.und frucht-! bares Zusanunenarbeiten mit den beamteten Kollegen. Eine dauernde Betätigung vou freien Gartenarchitekten inner-! halb des Grünbetriebes einer Stadtverwaltung — und jede vorüber-! gehende fällt unter die Rubrik: Wohlfahrtspflege oder gar Erwerbs-! losenfürsorge und dient kaum der Repräsentanz der Antragsteller! und ihres Beruses — geht vou zwei Voraussetzungen aus: >. die! Stadt muß einen handgreiflichen Vorteil von diesen Neuerungen! haben, 2. die bisherigen Betreuer dürfen keinen Nachteil davon haben.! Was braucht nun eine moderne Stabt heute in Sachen Grün-Polin! über ihren Bestand hinaus? Technische Beratung? — Wir wissen, daß die auf gleicher Fachbildung beruhende Arbeit der Garten- benmten technisch durchschnittlich nicht schlechter ist, als die unsere. Künstlerische Beratung? — Auch die kann füglich bezweifelt werden. Hervorragende künstlerische Potenz ist durch Anträge, noch dazu vou Vielen, nicht zu beweisen, lind der gute Geschmack, der übrig bleibt, ist hüben und drüben zu finden, — oder nicht zu finden. Tarin aber, einige interessant ausgemachte Garteupläne mehr in ihren Archiven zn verstauen — daran ist eine Stadt kaum sehr interessiert. Das Problem liegt tiefer. Was unsere heutige Stadt braucht, das sind sachlich durchdachte uud nürtschaftlich verantwortliche Vor schläge für eine Neuorganisation der städtischen Grüubcmebe. Diese umfaßt sowohl die alte als insbesoudere auch eiue neue städtische Grünwirtschaft. Die alte Parkpolitik erlebt nach einem gefährlichen Niedergang während der Kriegs- und Nachkriegsperiode, in diesen Jahren eine an sich erfreuliche Wiederbelebung durch die Sport- und Spielbewcgung. Immerhin gilt es schon jetzt, den Zeitpnukt ins Auge zu fassen, an dem die heute großen, öffentlichen Mittel für diese Zwecke nicht mehr bereit stehen werden. Auch der innere Gehalt, die „Vergeistigung des Stadions" ist noch eine Auf gabe, zn lösen der Edelsten wert. Ähnlich ist die Lage beim Fricdhofswesen. Immerhin dürften diese Grünprobleme von den bisherigen Organen im Großen und Ganzen selbständig be wältigt werden können. Für eine Beratung von außen her kämen hierfür wohl nur anerkannte Spezialisten in Betracht. Anders liegt die Sache bei der neuen Krünpolitit der Städte, die vornehmlich zusätzliche Grüunusgaben umfaßt. Aufgaben zu dem, für die es sowohl an anerkannten Vorgängen als insbeson dere auch au technischen und wirtschaftlichen Bedingungen für ihre Durchführung zumeist noch fehlt. Ich meine das Kleiugarten- wesen, das Sicdlungswesen, sowie die stadtbezogene Erwerbs gärtnerei, La nd- und Forstwirtschaft. Das Bvdenproblem, das Abfnllproblem, die Wasserwirtschaft und andere Zeit fragen mehr werden hier berührt. Auch die organische Verbindung dieser neuen und neuartigen Gebilde mit den alten zu finden, ist eine dringliche Aufgabe. Insbesondere handelt cs sich auch um die Herbeiführung einer möglichst weitgehenden eigenen Rentabilität des gesamten Grünbetriebes einer Stadt. Im ganzen gilt es, den sogenannten Städtebau, den zeitcntsprechenden Begriffen von Dezentralisation und Landesplanung, die erforderliche grüne Fun dierung im weitesten Sinne nachzuweisen. Hier ist Neuland, und darum ein wirkliches Risiko für dir verrnrtworttichrn Sradrüüter.