Volltext Seite (XML)
M der Landesausschuß der Vereinigung am 29. Mai d. I. dort- iM eine zur Gauversammluug erweiterte Ausschußsitzung ab. L-ben Mitteilungen über erledigte und laufende Angelegenheiten, tmchlete in Vertretung des Vorsitzenden Kollege Boßler-Ludwigs burg, über die Bütte Mai d. I. in Berlin abgehaltene Ratebtagung. ßr schilderte in kurzen Worten den Verlauf derselben und ging daun angehend auf die Besprechung unserer Belange ein An den im »origen Jahre festgelegten Laufbahnen und Dienstbezeichnungen wird sestgehalten. Verhandlungen der Rateb mit dem Ministerium haben noch keine stattgefunden. Es ist noch Aufgabe unseres Ver bandes, das Ministerium über die Belange des Gartenbauberufes md der Gartenbaubeamten zu unterrichten. Eine lebhafte Aussprache löste das von Martin-Berlin vor- Magene Referat über Bewertung der einzelnen Gärtnerlehran- italten aus. Unsere wiirttembcrgische Gartenbauschule Hohenheim war im Referat ungenügend erwähnt. Kollege Boßler setzte sich energisch dafür ein. daß Hohenheim seiner Bedeutung entsprechend mit ausgenommen wurde. Die weitere Bearbeitung der gärtnerischen rchulsragen erfolgt durch den Gartenbauausschuß der Rateb. Der Vorsitzende Kollege Martin führte aus. daß in den Prüfungsaus- Msjen der Landwirtschaftskammern mit wenig Ausnahmen nur Vertreter des Erwerbsgartenbaues sitzen. Die einzelnen Landes gruppen müssen energisch anstreben, bei ihren Laudwirtschafts- oder Gartenbaukammern ebenfalls zugezogeu zu werden, vor allem, Mnn die Prüfungsausschüsse gebildet werden. Kollege Boßler berichtet, er habe sich besonders für die praktisch vorgebildeten Beamten ins Zeug gelegt und wurde dabei von Kollege Heinze-Wolsenbiittel und mehreren anderen Ausschußmit- gliedcrn warm unterstützt. Die nächste Tagung der Rateb findet m Frankfurt am Main statt. In der nun einsetzenden lebhaften Aussprache wurde allgemein bedauert, daß die Württembergische Gartenbauschule Hohenheim so gering eiugeschätzt wird. Die Kollegen sind der Ansicht, daß der derzeitige Leiter der Anstalt nicht ganz ohne Schuld ist, da er es versäumt hat, deu Äusbildungsqang der neuen Zeit anzupassen. schnelle Änderung dieses Zustandes ist zur Wahrung des Ansehens des ganzen Berufes in Württemberg und vor allem im Interesse der dort ausgebildeten Gartenfachleute dringend erwünscht. Zur Frage der Vertretung in den Prüiungsausschiissen der württembergischen Landwirtschaftskammer teilt Kollege Brugger- Ravensburg mit, er werde von Zeit zu Zeit zu den Ausschuß sitzungen beratend zugezogen. Sitz und Stimme habe er jedoch nicht, die stimmberechtigten Mitglieder sind alle im Erwerbsgarten bau tätig, hauptsächlich sind es Garteri- und Baumschulbesitztzr und Tomänenpächter. Die Versammlung beschließt in dieser Angelegen heit, mit Domänenpächter Alldinger-Stuttgart und Gartenbau- lehrer Kollege Kemmer in Verbindung zu treten. Weiter soll ein Antrag an die Landwirtschaftskammern gestellt werden, wegen Zu lassung eines Vertreters zur Gartenmeisterprüfung. (Ist bereits vorigesJahr geschehen u.von derLandwirtschaftskammer zugesagt. R.) Kollege Boßler- berichtet, daß die von unserer Fachgruppe fest- zelegten Besoldungsanträge vom württembergischen Zentralverband m die Eingabe an das Ministerium ausgenommen worden sind. In eine Behandlung der Anträge ist das Ministerium leider noch nicht eingetreten. Kollege Bauer-Eßlingen wünscht die Anerkennung unserer Fachgruppe von Seiten des Zentralverbandes. (Sie ist längst ge schehen. Der Zentralverband sperrt sich nicht gegen die Anerken nung. sondern gegen die Bildung unserer Fachgruppen. R.) Schluß der Versammlung 12.30 Uhr. Kollege Boßler richtet au alle Kol legen die Bitte, au der Hebung unseres Berufes tatkräftig mitzu- "lbeiten. Reitmayer, Vorsitzender. tandesgruppe wachsen. Vesoldungsfragen (kleine Vesoldungsreform) im sächsischen Landtage. Ter sächsische Landtag verabschiedete kurz vor seiner Ferienzeit einige Regierungsvorlagen, die vorher im Beamtenausschuß und Haushaltausschnß vorbernten waren. Seitens dieser beiden Aus schüsse lag nachstehender Antrag Nr. 1922 dem Landtagsplenum vor: zvtrnx rum münUtictien kerichte Ues 8onäersu88cttu88e8 kür Leumten- fr-a^en unö äe8 ttau8llaHau88cllu88e8 betreffend den Ausgleich von Härten, die sich bei der Ausrückung von verschiedenen Beamten und Lehrern ergeben haben —, und den Antrag der Abgeordneten Claus, Lehrmann und (Genossen auf Angliederung der Bezüge der Altpensionäre an die der Ncupensionäre — Drucksache Nr. 1892 — sowie über die hierzu vorliegenden Eingaben. Ter Landtag wolle beschließen: Anlage Richtlinien für Ausrückungen nach dem Dienstalter Gruppe 2: Amtsgehilfen nach 6 Jahren planmäßiger Anstellung; Polizeiunler- wachtmeüter nach 4 Gesamtdienstjahren (Polizei- und Militärdienstzeit); Sammlungs aufseher, Straßenwarte, Kanalwart, Parkwärter, Jnstitulsgehilfen, Sammlungsge- hilsen nach 6 Jahren planmäßiger Anstellung. Gruppe 3: Maschinisten, Mechaniker, Drucker, Gärtner, Anstaltshandwerker, Jn- mtutshandwerker, Sammlungshandwerker, Farbenreiber, Trachtenhandwerker, Theater handwerker nach 10 Besoldungsdienstjahren; Kanzlisten, Kanzlistinnen nach 1 Jahre planmäßiger Anstellung; Polizeiwachtmeister nach 7 Gesamtdienstjahren (Polizei- und Militärdicnstzeit); Gefangenenaufseherin nach 6 Jahren planmäßiger Anstellung; Gestütswärter nach 21 Besoldungsdienstjahren; Forstwarte nach 18 Jahren plan mäßiger Anstellung; Pfleger, Schwestern, Pflegerinnen bei den Universitätskliniken nach 4 Jahren planmäßiger Anstellung; Laboratöriumsgehilfen, Anatomiegehilfen nach 6 Jahren planmäßiger Anstellung; Polizeiwerkgehilfen, Buchbinder, Polizeihandwerker nach IO Besoldungsdienstjahren; Schloßwachtmeister nach 2l Besoldungsdienstjahren. Gruppe 4: Polizeioberwachtmeister, Gendarmerieoberwachtmeister nach 12 Gesamt dienstjahren (Polizei- und Militärdienstzeit); Gefangcnenoberwachtmeister; Gerichts vollzieher nach 15 Besoldungsdienstjahren; Gartenwachlmeister nach 21 Besoldungs- dienstiahren. Gruppe 5: Berwaltungsassistenten Justizassistenten, Polizeiassistenten, soweit sie nicht unter die Bemerkung 1 zu Gruppe 5 .fallen, nach,5 Jahren planmäßiger An stellung; Bermessungsassistenten nach 10 Besoldungsdienstjahren; Kriminälhauptwacht- meister nach 21 Gesamtdienstjahren und 6 Kriminaldienstjahren. Gruppe 6: Polizeilentnants nach 6 Jahren Gesamtdienstzeit als ^Leutnant; Amts techniker nach 12 Besoldungsdienstjahren; Eichmeister nach 14 Besoldungsdienstjahren; Amtsstraßenmeister, Flußineister, Strommeister nach 10 Besoldungsdienstjahren; Ge werbeaussichtsbeamte, Gewerbeaufsichtsbeamtinnen nach 14 Besoldungsdienstjahren; Färber nach 15 Besoldungsdienstjahren; Fachlehrer und Fachlehrerinnen an den Landesanstalten nach 12 Besoldungsdienstjahren; Nadelarbeitslehrerinnen an den Taubstummenanstalten nach IO Besoldungsdienstjahren; ständige Nadelarbeits-, Koch-, Haushaltungs- und Turnlehrerinnen, nicht auf einem Seminar oder einer neunstufigen höheren Lehranstalt vorgebildete ständige Fachlehrer und Fachlehrerinnen an Volks schulen nach 15 Besoldungsdienstjahren, an Fortbildungs- (Berufs-) Schulen nach 4 Besoldungsdienstjahren. Gruppe 7: Oberregierungssekretäre, Oberjustizsekretäro, Oberarchivsckretäre, Ober- konsistorialsekretäre, Oberpolizeisekretäre nach 15 Besoldungsdienstjahren (Gruppe 7), jedoch nicht vor Erfüllung 10 Jahren nach Ablegung der Beförderungsprüfung; Volks schullehrer und Voiksschullehrerinnen nach 15 Besoldungsdienstjahren. Gruppe 8: Lehrer und Lehrerinnen an den Landesanstalten nach 18 Besoldungs dienstjahren, an der Blindenanstalt nach 10Besoldungsdienstjahren; Lehrer und Lehrer innen an den Taubstummenanstalten nach 10 Besoldungsdienstjahren; Volksschullehrer und Volksschullehrerinnen nach 2I Besoldungsdienstjahren (Gruppe 8); hauptamtlich angestellte Lehrer und Lehrerinnen an den Fortbildungsschulen nach 15 Besoldungs dienstjahren, wenn sie unter die Bemerkung 4 zu Gruppe 8 fallen, sonst nach 11 Be- soldungsdienstjahren; hauptamtlich angestellte Lehrer und Lehrerinnen an Schulen für geistig und körperlich nicht normale Kinder nach 18 Besoldungsdienstjahren; Polizei lehrer nach 15 Besoldungsdienstjahren; Lehrer an der höheren Staatslehranstalt für Gartenbau zu Pillnitz nach 15 Besoldungsdienstjahren; Brandversicherungsinspektoren nach 11 Besoldungsdienstjahren. Gruppe 9: Oberlehrer und Oberlehrerinnen für Zeichnen, Musik, neue Sprachen, Turnen usw. an den höheren Lehranstalten nach 15 Besoldungsdienstjahren; Ober lehrer und Oberlehrerinnen an Fortbildungsschulen nach 16 Besoldungsdienstjahren (Gruppe 9) bzw. — soweit sie unter die Bemerkung 4 zu Gruppe 8 fallen — nach 19 Besoldungsdienstjahren. Gruppe 10: Regierungsräte, Regierungsbauräte, Regierungsmedizinalräte, Re- gierungsveterinärrät'e, Regierungsgewerberäte, Regierungsbergräte, Amtsgerichtsräte, Landgcrichtsräte, Staatsanwälte,Studienrüte,Polizeimedizinalräte,Ponzeiveterinärrüte, Landesbibliothekare, Universitütsbibliothekare, Kustoden, Staatsarchivare, Anstalts- geistliche, Regierungschemiker, Forstmeister, Gefangenenanstaltsdirektoren, Legations sekretäre 1. Klasse, Fürsorger bei den Gefangenenanstalten nach 15 Besoldungsdienst jahren. Gruppe 11: Amtshauptleute nach 5 Besoldungsdienstjahren. Wir nehmen an, daß für die im Staatsdienst tätigen Ober gärtner, Gartenmeister, Garteninspektoren eine dem Sinn des Ge setzes angepaßte Aufrückungsmöglichkeit ebenfalls gegeben ist. Die Regelung für die Gemeindebeamten wirkt ebenfalls zurück bis zum 1. April 1926. Hierüber ist vom Ministerium des Innern nachstehende Verordnung im J.-V.-Blatte Nr. 14 vom 15. Juli er lassen worden: Gemeindebeamtenbesoldung Auf Grund von Pukt 5 der Richtlinien für die Aufstellung und Genehmigung der Gemeindebeamten-Besoldungsvorschriften vom 20. August 1926 (GBl. S. 289) werden weiter folgende Grundsätze bekanntgegeben: 1) Die Angehörigen der nachgenannten Beamtengruppen sind mit dein Zeitpunkte der Erfüllung des nachstehend bei jeder Grupps angegebenen Dienstalters unter Überschreitung der Stellcnzahl in der nächsthöheren Besoldungsgruppe bei dienstlicher Bewährung für ihre Person in die nächsthöhere Besoldungsgruppe zu überführen, wenn ihnen bis zu diesem Zeitpunkte keine Planstelle in dieser Gruppe übertragen werden konnte. Oruppe 2 Amtsgehilfen, Friedhofsausseher, Sammluugsausfeher, Straßenwarte, Gartenaufseher nach 6 Jahren planmäßiger Anstellung in Gruppe 2. Oruppe 3 Maschinisten, Gärtner, Anstaltshandwerker nach einem Besoldungsdienstalter non 10 Jahren in Gruppe 3. Schaffner und Führer bei der Straßenbahn nach einen, Besol dungsdienstalter non 15 Jahren in Grupps 3. Kanzlisten, Kanzlistinnen nach 1 Jahre planmäßiger Anstellung in Gruppe 3, jedoch nicht nor dem vollendeten 26. Lsbens- jahre. Anstaltsansseherinnen nach 6 Jahren planmäßiger Anstellung in Gruppe 3. Forstwarte nach 18 Jahren planmäßiger Anstellung in Grnppe 3. Pfleger und Pfle gerinnen mit Nachprüfung, Schwestern (mit staatlicher Anerkennung) nach 4 Jahren planmäßiger Anstellung in Gruppe 3 Laboratoriumsg Hilfen und -gehilfinnen, Scktionsgehilsen nach 6 Jahren planmäßiger Anstellung in Gruppe 3. Oruppe 4 Wohlfahrtspolizeioberwachtmeister nach einem Besoldungsdienstaller von 8 Jahren in Gruppe 4, davon wenigstens 4 Jahre im Polizeidienst. Polizeioberwachtmeister nach 12 Gesamtdienstjahren (Polizei- und Militärdienstzeit). Hilssvollstreckungsbeamte »ach einem BesoldungsdicnstaUer von ll Jahren in Gruppe 4. Feuerwehrleute nach einem Vesoldungsdienstalter von 12 Jahren in Gruppe 4. Kruppe 5 Berwaltungsassistenten, soweit sic nicht unter die Bemerkung 1 zu Gruppe 5 falle», nach 5 Jahren planmäßiger Anstellung in Grupps 5. Oruppe k Geometer, Techniker ohne fünssemcstriäs Mittelschulbildung nach einem Besoldnngs- dienstalter von 14 Jahren in Grnppe Ü. Straßen»,eister mit technischer Mittelschul bildung nach einem Besoldungsdicnstalter von 10 Jahren in Gruppe 6. Förster und Hilsssörstcr mit eiuer der staatlichen Försterprüfung entsprechenden Priisuug nach einem Besoldungsdicnstalter von 15 Jahren in Gruppe 6. Oruppe 7 Oberverwaltnngssckretäre nach einem Besoldungsdienstalter von lö Jahren in Gruppe 7, jedoch nicht vor Erfüllung von 10 Jahren »ach Ablegung der Bcsördcrnngsprüsung der — soweit eine Beförderungsprüfung nicht abgelegt zu werden brauchte — nicht