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1186 behalte zurückgenommen, ihn in der nächsten General-Versammlung neuerdings zu stellen. Zur Ausführung der beantragten Anfertigung einer Bittschrift an die Königlichen Ministerien der auswärtigen Angelegenheiten und des Handels: durch Handelsverträge mit benachbarten Staaten erleichterte Zollsätze für Bücher aus Deutschland zu erwirken, wurde eine Commis sion ernannt und dieselbe beauftragt, den Collegen in Berlin eine Ab schrift dieses Gesuches mitzutheilen und sie zu bitten, dasselbe durch eine ähnliche Eingabe zu unterstützen. Dieser Auftrag wurde noch da hin ausgedehnt, daß der Vorstand auch die Vorstände des Börsenver- eins und der übrigen Kreis- und Buchhändlervereine von dem Geschehenen in Kenutniß setzen sollte. Fünf Anträge wurden, als durch die neuen Statuten erledigt, zurückgezogen. Die General-Versammlung beschloß nach gehöriger Berathung der in Nr. 95 des Börsenblattes vom 29. October 1844 abgedruckten Uebercinkunft zur bessern Regulirung des Rechnungswesens unter Buchhändlern, daß der Vorstand dem Herrn Fr. Fromm ann in Jena die Mittheilung machen möchte, wie die Anwesenden seinen Ansichten im Wesentlichen beipflichteten, um so mehr, als seine Vorschläge nur Einrichtungen berührten, welche ohnehin jedem ordnungsliebenden Buchhändler bekannt und genehm sein müßten, unter der Versicherung, daß der Vorstand deshalb auch nie Anstand nehmen würde, ihn in seinen verdienstlichen Bemühungen, einen so allgemein wohlthätigen Zweck zu fördern, nach Kräften zu unterstützen. Ein Antrag auf ein gemeinschaftliches Gesuch bei den beiden Oberpräsidenten der Rheinprovinz und Westphalens, resp. den betref fenden Ministerien, zum Schutze gegen unberufene Eindringlinge in unser» ehrenwerthen Stand, namentlich der Lehrer, Buchbinder und sogenannten Antiquare, hatte keine Folge, weil die Versammelten durch mehrere, an Einzelne von ihnen ergangene, abschlägliche Bescheide der Behörden die traurige Ueberzeugung gewonnen hatten, daß man noch zur Zeit keine Hoffnung aus einen glücklichen Erfolg in dieser Be ziehung Raum geben dürfe. Zudem glaubte man, daß durch die be züglichen Bestimmungen der neuen Statuten das Mögliche zu erzielen sein würde. Nach der Diskussion des Antrages, betreffend den, mit dem Cir cular des Vorstandes d. d. 1. März 1844 an alle Buchhändler Deutschlands und der Schweiz gesandten Entwurf zu einer Vereinba rung über die Abschaffung des Rabatts an die Kunden, wurde beschlos sen, daß die in Klammern stehenden sechs Zeilen des § 1 ausfallen sollen und der Schluß desselben wie folgt abgeändect werde: „vom 1. Januar 1847 ab das Rabattgeben an alle Privatkunden, „d. h. an solche, die zum Wiederverkauf gesetzlich nicht berechtigt sind, „gänzlich einzustellen." Der Antragsteller und der Vorstand wurden ersucht, in ihren Bemühungen zur Befreiung des deutschen Buchhandels von diesem Krebsschaden sortzufahren und Alles anzuwenden, um sich der Mit wirkung aller anderen Buchhändlervereine zu versichern. Man hielt sich überzeugt, wie selbst die größten Zweifler an dem Erfolge dieser Maaßregel doch jetzt wohl über die Nothwendigkcit derselben einverstan den sein müßten, besonders wo ein neueres, in Nr. 79 des Börsenblat tes (von Freitag 5. Sept. d. I.) mitgetheiltes Beispiel zeigt, wie die ses größte der Uebel in einem sich immer schrecklicher gestaltenden Um fange fortwuchert. Wenn man sich hier aufgefordert sah, zu beklagen, daß ein so allgemein geachtetes Geschäft auf der langen ehrenvollen buchhändlerischen Laufbahn doch endlich noch einen so ungebührlichen Fehltritt thun konnte, so schauderte man, bei der Erinnerung an so manche Fälle, wo ein solches Verfahren als Gewohnheitssünde zur völligen Gewissenlosigkeit geworden ist, vor dem Gedanken des mög lichen Fortbestehens einer solchen, so sinnlosen als Verderben bringen den Einrichtung. 97 Ein Antrag, daß der Vorstand sich bei dem Börsenvorstande und den übrigen Kreis- und Buchhändlervereinen für gleiche Maaßnahmen, wie sie durch den § 3 der neuen Statuten bestimmt werden, verwenden möchte, erhielt allgemeine Zustimmung. Die General-Versammlung bestimmte, daß, nach dem in Folge des Beschlusses der früher» Versammlung bereits Geschehenen, dem An träge: „daß sich der Vorstand mit den betreffenden Ministerien darüber benehme, ob durch die Gewerbe-Ordnung vom 17. Januar d. I. die früheren gesetzlichen Bestimmungen wegen des zur Erlangung einer Con- cession nöthigen Vcrmögensnachweises ungültig sind," neuerdings keine Folge zu geben sei u. man sich einstweilen beider, von den Bestim mungen der neuen Statuten zu hoffenden, Selbsthülfe beruhigen müsse. Dem Beschlüsse der Versammlung gemäß soll der Vorstand als so Ich er ferner nicht befugt sein, ihm zugehendc Anträge nickt in der Versammlung Anwesender zu den seinigen zu machen und zur Debatte zu bringen. Als Resultat der Berathung über den Antrag auf Theilnahme an dem projecticten gemeinsamen deutscken Buchhändler-Etablissement in den vereinigten Staaten, vorgeschlagen von Herrn Remmel manu in Wien, war man der Meinung, daß diese eines Jeden Ermessen an heim gegeben bleiben müsse. Nachdem der Vorstand aus die vorauszusehenden Hindernisse und Verlegenheiten, welche dem Fortbestehen der alten Statuten während der Monate October bis December d. I. incl. erwachsen würden, hin gewiesen hatte, beschloß die Versammlung, daß die neuen Statuten und Satzungen mit dem ersten October d. I. schon in Kraft treten sollten. Mehrere Punkte des Geschäftsberichtes wurden noch besprochen und erledigt. Ein Mitglied trug darauf an, daß die Berathung über den, von ihm in der vorigjährigen General-Versammlung (vergl. Bör senblatt Nr. 90 vom 11. October 1844) ausgesprochenen Wunsch, betreffend die Bücheranzcigen in öffentlichen Blättern und die literari schen Beilagen dazu, welche es auf die diesjährige Versammlung reservirt hatte, bis zum künftigen Jahre vertagt werden möchte, was bewilligt wurde. Die Versammelten bestimmten die Musenstadt Bonn zum künf tigjährigen Versammlungsorte und schritten dann zur neuen Wahl, wodurch L. Bachem (Firma I. P. Bachem) aus Köln, F. Cazin (Firma Cremer'sche Buchh.) aus Aachen, I. H. Deiters aus Münster, t- I. Hölscher aus Coblenz, C. Th eissing (Firma Theissing'sche Buchh.) aus Münster zu Mitgliedern des Vorstandes gewählt wurden. Der Vorsitzende proklamirte als dem Vereine neu zugetretene Mitglieder die Firmen: Asche ndorff'sche Buchhandlung in Münster, Karl Bädeker in Coblenz, Lintz'sche Buchhandlung in Trier, Rheinische Schulbuchhandlung in Elberfeld, wodurch die Anzahl der Mitglieder unseres Kreisvereins bei der Nicht- theilnahme der Mainzer und Wiesbadener Handlungen, welche sich ih rer geographischen Lage wegen den Frankfurter Buchhändlern anzu schließen beabsichtigen, gegenwärtig 96 ist. Gemäß den vorliegenden Anträgen auf Aufnahme, worüber noch nicht entschieden wurde, ist eine bedeutende Vermehrung dieser Anzahl vorauszusehen.*) Die Ausdauer bei den sehr beschwerlichen, bis in die Nacht wäh renden Berathungen der diesjährigen Generalversammlung, von der *) Seit der Abfassung dieses Berichts sind ferner bcigetreten: A. Bä deker in Köln, A. Reiff in Coblenz, A- Sartorius in Barmen, Thiemc L Butz in Hagen, I. Wittmann in Bonn und B. Wittneven in Coesfeld.