Volltext Seite (XML)
l88 ------ kaiserlichen Schlafgemachs, und der Kaiser ist alsdann wahrend des Schlafs dem Vesondcrn Schutze des Adjutanten anverlraut. Niemand darf in das Schlafzimmer des Kaisers und in das daran stoßende des Adjutanten kommen, deshald hält dieser seine Lhüre stets fest ver schlossen und verriegelt. Wenn bei Nachtzeit eine Depesche für den Kaiser ankommt, so darf der Adjutant dem Ueberdringer diese Depesche nicht in seinem Zimmer, sondern in dem ersten Salon oder in dem Vorzimmer adnebmen, und erst nachher, wenn er seine Thüre wieder ver riegelt hat, darf er an die Thüre des kaiserli chen Schlafzimmers klopfen. Der Adjutant darf Jedermann zu dem Kaiser einsühren, wenn er von demselben da zu den besondern Auftrag erhalten hat. Am Tage muß sich der Adjutant in die Apparte ments des Kaisers durch den Kammerherrn einsühren.lassen, wenn es nicht dringende Ge schäfte oder ein besonderer Befehl des Kaisers nöthig machen, denselben sogleich zu sprechen; und wenn der Kaiser in zwei Kutschen ausfahrt, dann sitzt der Adjutant mit dem Kammerherrn in dem zweiten Wagen. Kein Dienst ist der Adjutanten unwürdig, und da es keinen so hohen Dienst giebt, den sie nicht versehen könnten, so giebt es auch keinen zu niedrigen, dessen Besorgung ihnen nicht könnte aufgetra gen werden. Die Oberaufsicht über Küche, Keller, Brennholz, Licht, Silbergeschirr, Leinwand und über die Livree hat der obere Marschall, und der erste Pallast - Präfekt nebst den übrigen Pallast-Präfekten ergänzen, den Dienst dessel ben. Don diesen muß immer Einer acht Tage lang den Dienst haben, täglich Küche und Keller in Augenschein nehmen, sich in alle De tails einlassen und, so lange sein Dienst dauert, in dem Pallaste wohnen. Diesem wird die Liste der Personen gegeben, welche an die kai serliche Tafel gezogen werden, und den Abend zuvor meldet ihm der Kaiser die Stunde des Frühstücks und das Service des folgenden Ta ges. Er giebt alsdann, nach der dazu erhal tenen Ordre, die Befehle zum Aufträgen der Speisen, geht den kaiserlichen Herrschaften in den Spcisesaal voran, führt sie aus demsel ben wieder zurück und wacht überhaupt über die gehörige Bewinhung derselben. Dem Ober- Ceremonien-Meister sind zwei erlei Verrichtungen übertragen, die Zeremonien und die Einführung der Gesandten, welche wieder in zwei Abstufungen, in diesseierlichen und die gewöhnlichen, abgctheilt werden. Bei der Kaiserin versehe» diese Verrichtun gen die Ebrendame und der einführende Kammer herr, und unter dem Ceremonienmeister stehen wieder andere ihm untergeordnete Ceremonien- Mcister, Ceremoniensecretairs, Ceremonien« Maler, ein Chef der Herolde und vier Wassen- Herolde. Anekdote. Zn dem letzten Herzoge von Celle, der mit einer Französin vermählt und mit lauter Ausländern umgeben war, sagte einst Einer dieser Ausländer: „Drolligt, Monseigneur! Sie sind der einzige LtrsnZer hier im Zim mer.",