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-87 besteht aus einem Vorgemach, einem ersten und zweiten Salon, aus dem Salon der Kaiserin, einem Speisesaale und einem Concert- saale. Das innere Appartement besteht aus einem Schlafzimmer, einer Bibliothek, -einem Toiletten - Kabinet, einem Boudoir, einem Badesaale und einem Hmterzimmer. In dem Ehren-Appartement versehen die Huiffiers der Kaiserin gemeinschaftlich mit den Kammerdienern derselben den Dienst, und in dem innern Appartement haben die Kammer frauen denselben zu besorgen. Die aufwarten den Pagen halten sich in dem ersten Salon auf; die auswartenden Ehren-Hofveamten, sowie alle diejenigen, welche zu der Kaiserin gerufen oder zur Audienz gelassen werden, gehen in den ersten Salon Die kaiserlichen und reichs fürstlichen Prinzessinnen, die Ehren, und Hof damen bei der Kaiserin und den Prinzessinnen, wie auch die Gemahlinnen der ersten Staats beamten, die kaiserlichen Prinze» und Reichs- fürsten, die Groß-Kronofficiere, die ersten Hofbeamten der Kaiserin, und die Osficiereund «ufwartenden Adjutanten des Kaisers haben das Recht, in den zweiten Salon zu gehen. Wenn die Kaiserin sich in dem innern Appartement befindet, dann darf der aufwar- tende Kammerherr durch das Ehren-Apparte ment gehen, um ihre Befehle zu empfangen. Er klopft alsdann an die Thure des Schlasge- machs, bei welchem stets eine Kammerfrau sich befindet, welche den Kammerherrn anmel det. Die Ehrendame und die Dame d'Awurs haben die Freiheit m das innere Appartement der Kaiserin zu gehen, und werden erst in dem Zimmer, in welchem sich die Kaiserin befindet, angemeldet. Die Kaiserin empfängt keine Mannsperson in ihren innern Appartements, als die zu ihrer Bedienung gehören. Die Coeffeurs und Kauf, lcute männlichen und weiblichen Geschlechts, werden durch Nebengänge in das andere Kabi net der Kaiserin geführt, und dürfen nichtdurch das Thron-Appartement gehen. Das Ehren- Apparrement der Kaiserin wird eben so, wie das des Kaisers, von dem aufwartenden Kam merherrn in Ansehung der Reinlichkeit und Ordnung besorgt, und indem innern Kabinet haben di.se Besorgung die Kammerfrauen der Kaiserin, welche nach dem Ausstehen der Kai« serin die Kammerdiener zum Bettmachen, und die Frotteurs zum Putzen und Reinigen, durch Nebengange oder Corridors in das Schlafzim mer lassen, und so lange bei ihnen bleiben, biS alles fertig ist. Der Kaiser hat zwölf Adjutanten, wovon wenigstens viere Quartalweise den Dienst ver sehen, und zwar nicht der Reihe nach, sondern wie sie der Kaiser dazu beordert. Sie gehören zu dem Eivil- und Militär-Etat des kaiserli chen Hofstaats uud bekommen specielle und außerordentliche Verrichtungen. Jeden Tag versieht einer dieser Adjutanten den Dienst bei dem Kaiser, und wird bei dem Schlafengehen desselben abgelöst. Stets muß für den Adju tanten ein Pferd gesattelt oder eine Kutsche in den kaiserlichen Wagenschauern in Bereitschaft stehen, Er schläft in dem Nebenzimmer des kaiser-