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»82 zuhelfen gewiß geneigt seyn würden, sofort au die Herren Hauptleute der Compagnieen oder Commandanten der Bataillons sich wenden, was jedoch nicht verhindern soll, daß nicht auch die Herren Generals und der General-Stad der Stadt Anzeigen dieser Art annehmen und Gerechtigkeit wie- dersahren lassen werden, wenn solche in der Wahrheit beruhen. Den 27. Oktober -806. Hriarä. zur allgemeinen Bekanntmachung hierdurch dringe» wollen. Plauen, den 6. Nov. 1806. Bürgermeister und Rath das. Französische Hofetiquette. Noch immer ist Napoleon der Hauptau- genpunkt, aus welchen die beobachtenden Blicke allgemein gerichtet sind. Es ist bekannt, daß derselbe von jeher kein besonderer Freund von einem großen Zeremoniel war, und seine ganze Aufmerksamkeit aus seine überhäuften Geschäfte und Arbeiten richtete. So wenig auch äußere Umstände und Verhältnisse einen bedeutenden Einfluß auf feine Denk - und Handlungsweise hatten, so haben gleichwohl seine Erhebung auf den Kaiserthron von Frankreich und der Glanz seiner hohen Würde ihn genöthigt, hin und wieder von seiner schlichten und prunklosen Lebensweise abzuweichen, und am Hofe eine strengere Etiquette und ein gewisses vorgeschrie- denes Zeremoniel einzusühren. Wir hoffen. daß es unsern Lesern nicht unangenehm seyn werde, wenn wir hier einige wenige Punkte dieses vorgeschriebenen Zeremoniels an dem französtschen kaiserlichen Hofe aushcven. Der kaiserliche Pallast der Thmllerien ist in drei besondere Appartements abgetheilt, in das große Appartement zu den Vorstellungen, in das gewöhnliche Appartement des Kaisers, und in das gewöhnliche Appartement der Kai serin. Das große Appartement zu den Vorstel lungen besteht aus dem Concertsaale, aus einem ersten uud zweiten Salon, aus dem Thronsaale, aus dem Salon des Kaisers, und aus einer Gallerte. In dem Concertsaale halten sich die Pagen auf, und die Anzahl der selben ist wenigstens von z6 bis höchstens zu 6-0 bestimmt. Sie werden mit dem vierzehn ten Jahre angenommen, und bleiben als Pagen bis zum achtzehnten Jahre, wo sie alsdann zu der Armee geschickt werden, und zwar der erste und zweite mit dem Range eines Lieute nants, die übrigen aber mit dem Range eine- Unterlieutenants, da sie den Zöglingen der Militärschule von Fontainebleau, ihrer Unter weisung wegen, gleich geachtet werden. Ehe sie aber angenommen werden, müssen sie ihre Aeltern oder Anverwandten ausstaltcn, und eine jährliche Pension von 720 Franken für sie bezahlen, wovon sie jeden Sonntag 6 Fran ken zum Taschengelde bekommen. Der Dienst bei dem Kaiser wird zu Paris von zwei Pagen, zu St. Cloud aber nur von einem Pagen versehen. Eie haben die Auf wartung