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ten Falle 12 Reichsthaler abzurrichen verbun den sepn; z) überdieß das erste Mal mit ei nem 8täMrn Policeihausarresie, das zweite Mal mit einer öffentlichen Ausstellung, das dritte Mal mit dem Verluste ihres Bürger lind Meisterrechls unnachsichtlich bestraft werden; 4) die bevortheilenden Fleifcherknechte sollen mir io bis 20 Prügeln oder mit Ab schaffung vom Handwerke bestraft werden; 5) diese Strafen sollen sogleich ercheilc werden; 6) die Dienstboten, die sich hiebei mit Betrü gereien ejnlaffen, sollen ebenfalls körperlich bestraft werden; 7) Gesetzliche Zuwagc ist bei 2 Pfund gar keine; von 2—4 Pfund einschließlich 8 Loth; bet 5 Pf. l6 Loth; bei 6 Pf. 24 Loth; bei 7 Pfund r Pfund; bei 8 — io Pf. i Pf. 16 Loth; bei n — 14 Pf. 2 Pf. ; bei r; —r8Pf. 2 Pf. 16 Loth; bei mehr als 18 Pfund höchstens z Pfund. Als Zulage darfketnsFleisch eines andern Vie hes gegeben werden. Die Müller - oder Bäcker jungen, welche sich die BerschlimmcrWg des Mehls oder Brods oder eines Eewichtsab- gangs rc. dann die Bäcker« und Müllermei ster, welche sich ein Vergehen gegen die Saz- zung zu Schulden kommen lassen, werden so, wie die Fleischhauer, bestraft, und verfallen in Confiscationen des strittigen Artickels. S i t t engericht. In Freiburg in der Schweiz ist eine Art Gittengericht ernannt worden, dessen Geschäft vorzüglich darin besteht, Acht zu geben, ob sich die Frauenziminer sittsam kleiden. Wenn, heißt es in der Instruction für die Sittenrichter, eine Frau sich erfrechen sollte, durch unanständige Blöße die Sittlichkeit zu verletzen, so soll der Smemichter Vieß den Personen anzcigen, bi« über jenes Frauenzimmer Gewalt haben, damit diese es zur Wohlanständigkeit und Schamhaf tigkeit zurücksührcn mögen. Sollte dieß aber nichts fruchten, so soll das Frauenzimmer selbst vor Gericht vorgcladen, und ihm dort ein Ver weis gegeben werden, daß es sich durch seine Aufführung der Gefahr auksetzt mit jenen Ge schöpfen verwechselt zu werden, die mit Recht verachtet zu werden verdienen. Orangenfarbige Europäer. Dor einigen Tagen sah man im Luxemburg zu Paris 4 vollkommen orangenfarbige Man- ner, die von einigen für Indianer, von an dern für Mulatten u. s. w. gehalten wurden. Es waren aber in der Thar Franzosen. Sie sind aus der Gegend von Valenciennes, wo sie in den Steinkvhlengruben arbeittten, deren ei ner Gang alle darin arbeitenden also färbt, ohne ihnen jedoch sonst eine Unannehmlichkeit zuzuziehen oder ihrer Gesundheit zu schaden. Die nudicinische Schul« zu Paris hatte diese Leute kommen lassen, um über die Ratur die ser sonderbaren Veränderung Untersuchungen anzustellen, Muthmaßliche Witterung des heurigen. Sommerhalbjahrcs. Vom 1. bis 8. April gemischt, windig, ost stürmisch rind rauh. Vom 9. bis 24. klar, warm, mehr trocken als naß. Daun bis zu Ende Mchrentheils feucht, windig, ost rauh. Vom i. bis 8. May noch eben so; wahrscheinlich zuweilen starke Reife. Vom 9. bis 22. warme, fruchtbare, mehr trockne als nasse Witterung. Dann bis Ende mehr Nässe, wahrscheinlich von Gewittern, Dom