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Voigtländi scher Anzeiger. 39. Stück. Freitags den 28. September 1804. Mittel, die bei verunglückten lind für todt gehaltenen Personen, als: bei Ertrunke nen, Erdrosselten Eer Erhenkten, durch Dämpfe Erstickten, vom Blitze Getrof fenen oder Betäubten, und bei Erfrornen, um sie wieder zum Leben zu bringen, an zuwenden sind. L. Besondere Vorschriften. IO. (Fortsetzung.) er Ertrunkene ist ferner mit einer Feder öder mit einem Strohhalme im Halse zu kitzeln und demselben auf die im gten §. angezeigte Art Lust einzublasen. Sollte dieses auf keine Weise gelingen und ein Hinderniß im Schlun de, was sich nicht entfernen ließe, z. B. vie ler Schleim, das Eindringen der Luft in die Lungen verhindern; so kann, auf das Gutach ten des Arztes oder eines erfahrnen Wundarz tes , die Luftröhren - Oeffnung angestellt wer den. Ferner kann man Tabacksrauch - Clpstie- re vermittelst über einander gesetzter Pfeifen, und am besten mit der dazu verfertigten und längst bekannten Tabacks -Llystiermaschine, doch mit der größten Behutsamkeit, anwenden; es werden aber auch schon gewöhnliche und scharfgesalzene Clpstiere diesen Endzweck hin länglich erfüllen. Wenn es möglich ist, so bringe man den Körper in ein warmes Aschen - Salz - oder Wasserbad. §. n. Den im Wasser Verunglückten ist, so lan ge sie sich nicht wieder erholet haben, weder Brandwein, noch Spiritus, noch von flüchti gen Salzen etwas einzugießen; wohl aber ist ihnen ei» flüchtiger Hirschhorn-oder Salmiak- Geist, oder auch Weinessig, unter die Nase zu halten, auch etliche Tropfen davon- auf die. Zunge zu geben. K. !2. Sollte der Körper schon einer beträchtlichew Kälte ausgesetzt gewesen, und eiskalt und steif seyn, wo denn ein Aderlaß gar nicht Statt finden kann, so ist die Erwärmung durch das Reiben mit gewärmten Tüchern nach und nach zu bewirken, und wenn dieses geschehen und der Pulsschlag voll und stark zu werden an fängt, der Mensch dabei eine Eingenommen heit des Kopfs und Betäubung zeigt, oder sich vielleicht Schmerz, Druck oder Beklemmung auf der Brust äußert, dann ist ein Aderlaß vorzunehmen. §- Bey dem 4. 6. bis 12 stündigen Gebrauche aller dieser Mittel ist, sobald der Verunglückte röchelnd, ohne Schleim im Munde, bey har tem oder vollem Pulse, zu athmen anfangt, ein Aderlaß, athmet er hingegen röchelnd, mit Schleim im Munde, ohne Härte und Völle im Pulse, so ist ein Brechmittel nöthig. Kann er