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V o i g t l ä n d i sch e r Anzeiger Zd. Stück. , Freitags den 7. September 1804, Wasserverwüstungen in den Aargegenden. Richt leicht haben die heurigen nngewöhn, lichen und fast unerklärlichen Ueberschwemmun- gen irgendwo mehr Schaden angerichtet, als in den Gegenden der Aar. So viel man zur Zeit weiß sind 64 Menschen dabei ums Leben gekommen, 147 Hauser und 190 Scheunen, 20 Mühlen und 50 größere und kleinere Drücken ganz weggerissen, und 498 Häuser, 2ZoScheu nen und 8 Mühlen so beschädigt worden, daß sie fast ganz unbrauchbar sind. Sehr vieles Vieh ist in den Fluchen umgekommen, und hie und da sind entweder ganz neue Bäche entstan den oder die alten haben ihren Lauf um ein be trächtliches verändert. Die Aerndte in jenen Gegenden ist fast ganz vernichtet worden. Mittel, die bei verunglückten und für todt gehaltenen Personen, als: bei Ertrunke nen, Erdrosselten oder Erhenkten, durch Dampfe Erstickten, vom Blitze Getrof fenen oder Betäubten, und beiErfrornen, um sie wieder zum Leben zu bringen, an zuwenden sind "). Allgemeine Vorschriften. K. i. Bei allen dem Anscheine nach todtgefunde- nen Personen, sie mögen auf die eine oder die andere der in der Ueberschrift angegebenen Ar ten in diesen Zustand des Scheintodes versetzt worden seyn, sind gewisse Vorkehrungen zu treffen. Das Herausziehen der Ertrunkenen aus dem Wasser, das Abschneiden der Erdrosselten, die Aufhebung der erstickten oder erfrornen Per sonen ist mit möglichster Behutsamkeit zu ver anstalten, damit der Verunglückte weder durch Fallen, noch durch Anstoßen am Kopfe oder Halse, oder auch an den übrigen Theilen des Körpers, beschädigt werden könne. Es müs sen darauf alle Hindernisse des Auflebens schleu nigst von dem Körper des Scheintodten entfernt, und dieser behutsam an einen zu den Wiederbe lebungsversuchen schicklichen Ort gebracht wer den. In Rücksicht des ersten Punktes ist es nöthig, den Scheintodten so geschwind, als möglich, in eine aufgerichtete oder doch in eine solche Lage zu bringen, in welcher die Brust oder der Kopf möglichst erhaben liegen; bei Erhenkten das Würgeband, bei Andern alle enge Binden und Kleidungsstücke zu lüften, alle nasse zu entfernen und mir trockenen, die äußere Kälte abhaltenden, vorzüglich wollenen Be deckungen zu vertauschen; etwa vorhandene Wunden mit einem Tuche zuzubinden; in Rück sicht *) Es ist gewiß, daß mancher Verunglückte wieder ins Leben zurückkehren würde, wenn ihm schleuni ge und zweckmäßige Hülfe geschähewogegen wohl weniger aus Lieblosigkeit als aus Unwissenheit ge, fehlt