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Voigtländischer Anzeiger. Zv. Stück, Gesetzgebung. ^n Kurhcssen ist unterm rz. Map die Ver ordnung ergangen: daß künftig kein Bürger, vor beigebrachter Bescheinigung über die Ent richtung der öffentlichen Abgaben, Besoldung oder Arbeitslohn aus der Herrschaft. Staats- Easse bezahlt bekommen; oder eine bürgerl. Bedienung und insbesondere bei Gilden das Amt eines Zunftmeisters erhalten; oder zur Vollziehung einer Hypothek zugelassen; einer Erbschaft oder eines Legats vor Gericht thcilhaf- tig werden soll — es ftp denn, daß die Rück stände durch erweisliche, unverschuldete Zufälle verursacht wären. P o l i z e y. Die in einem vielgelesenen Blatte jüngst aufgeworfene Frage: ob in den übrigen sächsi schen Ländern die Feier des Sonntags eben so vernachlässigt werde, als man darüber in der Lausitz zu klagen habe? — wird ebendaselbst aus mehrer» Gegenden leider! bejahend beant wortet und unter andern sehr merkwürdigen Aeußerungen auch mit folgenden begleitet: „Das Mandat von der Sabathsfeier gehört allerdings, so wie mehrere andere eben so heil same Mandate, unter die Antiquitäten und der Stand der Moralität manches Orts steht im Allgemeinen auf einer so niedrigen Stufe, daß man den Schluß zu ziehen geneigt wird, es Freitags dell 27. July 1804, sep Wahrheit, daß es nicht gleichviel ist, oh man dem Volke erlaubt, den Landesgefttzen zu wider, den öffentlichen Gottesdienst zu vernach, lässigen. — „Ja die auffallende Verachtung der Sonntagsfeier gehört zu den üppigen trauri gen Zeichen unserer Zeit und alle Arten von Lust, barkeiten und Zerstreuungen, wodurch Irreli giosität und Sittenlosigkeit befördert und jede stille häusliche Glückseligkeit zerstört wird, ge hören, selbst an Sonn-Fest - und Bußtagen, zur dermaligen Tagesordnung." „Sonst zeichnete sich freilich unser gutes Vaterland, Sachsen, auch in Ansehung der Religiosität, so wie in der äußern, anständigen, christlichen Gottes verehrung sehr musterhaft aus; aberdermalen findet man auch an den mehresten Orten in Sach sen an Sonn- und Festtagen leere Kirchen. Zu erst gaben die Vornehmen hierzu den Ton an, und nun sind, wie gewöhnlich, allenthalben Bürger und Bauern die unglücklichen Nachah mer geworden." „ Das sächsische Mandat von der Sabathsfeier ist ein altes, christliches Ge setz und sollte wohl auch noch in unsern Tagen strenge beobachtet werden. Unser guter Landcs- vater giebt für seine Person, so wie in allen an dern christlichen Tugenden, auch hierin ein vortreffliches Beispiel. Er ehrt und liebt den öffentlichen Gottesdienst und will gewiß nicht, daß man die Somagsfeier so leicht entheiligen soll. Aber Er kann nicht Alles selbst sehen und bemerken. Sollte es daher nicht heilsam sepn, diese