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zu werden, ward durch diesen widrigen Zufall genöchigt, ihre Reife zu unterbrechen und sich nach dem nahe gelegenen Ort Melzen bringen zu lassen, um sich allda nicht nur zu erholen, sondern auch wegen mehrerer Beschädigungen, die sie erhalten Halle, einer Kur zu unterwerfen. Ohne Freunde, ohne die nothwendigsten Be dürfnisse, welche eine Kur an einem fremde» Orte erfordert, und sich ganz alleine überlassen, war ihr Zustand der Bedauernswürdigste, hät te nicht die Vorsehung den erhabenen Menschen freund, den Herrn Eger zu Plauen (wel chem sie die Ehre hatte, bei ihrer Durchreise einen Brief von seinem würdigen Sohne, dem kön. Preuß. Rendant, Herrn Eger alihier, ein- zuhandigen) auserkohren, diesem bedrängten Mädchen beizustehen. Dieser vortreffliche Mann, von Menschenliebe aufgcfordert, nahm sich ihrer väterlich an. Seiner Fürsorge hatte sie ihre gute Pflege, ihre baldige Genesung zu verdanken, dergestalt, daß sie nach Verlauf von iS Tagen wieder im Stande war, ihre Reise nach dem Orte ihrer Bestimmung anzu- treten, wo sie auch gesund angelangt ist. Vom innigsten Gefühl durchdrungen, kann ich mich nicht enthalten, diese edle Handlung der Welt öffentlich bekannt zu machen, und mein teutsches Vaterland glücklich zu preisen, wel ches Männer zu Bürgern hat, die die leidende Menschheit ohne Rücksicht auf Religion als lei dende Menschheit betrachten. Heil und Segen diesem würdigen Mann und seiner Familie ist das brünstige Gebet zum Vater aller Wesen von M. Levi Kampe zu Fürth. Ist Demmeiren nicht öfters auch Pflicht? Ein Denunciant ist ein schändlicher Mensch! Dieß ist der gewöhnliche Spruch, mit welchem viele Menschen ihren Mangel an Gemeinsinn oder ihr Uebermaaß an Menschcnfurcht zu be schönigen suchen. Wahr ist dieser Satz aller« dings, wenn durchs Dcnunciren der Denuncir- te wohl Schaden und der Denunciant vielleicht Gewinn, das Ganze aber keinen wesentliche» Vorchcil hat. Denn einer solchen Denuncialion (abgerechnet, wo sie Amts- und Pflichtwege» geschehen muß) liegt entweder schadenfroher Menschenhaß oder niedriger Eigennutz zum Grunde. Allein sowie etwas geschieht, was Einem oder Mehrern schadet, oder wodurch der Einzelne oder das Ganze gefährdet wird; dann heischt es Menschen - und Bürgerpflicht von einem jeden, der selbst die Vorrheile der bürgerlichen Gesellschaft genießt, ohne Rück sicht oder Furcht den Denuncianten zu machen. Denn so wie sich Jemand zum Bürger eines Landes oder Orts aufnehmen läßt; so über nimmt er zugleich eine» Theil der Aussicht über diejenigen Gesetze, welche Sicherheit und Wohl des Ganzen, und mithin auch einen Theil der seinigen fördern sollen. Besonders gilt dieß von Policeigcfetzen, deren Bestimmung ist, Ländern und Ortschaften den Grad von Ord nung, Ruhe, Sicherheit und Wohlstand zu ercheilen, welcher zum bürgerlichen Wohlseyn erforderlich ist. Diese Gesetze sind zum Theil sehr gut und zweckmäßig, nur hat sie zuweilen Alter und Gewohnheit mit Rost überzogen und abgestumpft; oder man ist in ihrer Handhabung zu bequem und schonend. Aber theils können sie auch gar nicht vollkommen gehandhabt wer den, wenn nicht jeder, der unter ihrem Schutze ruhig leben will. auch nach bestem Wissen und Vermögen zu ihrer Execulirung Gelegenheit giebt, Denn wie viel Tausend Augen und Ar ¬ me,