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aufgegriffen worden sey, als sie ein Paar Kühe, die sie gestohlen, auf der Straße vor sich her getrieben habe. Sie war bereits zweimal we gen Pferde-Diebstahls in Untersuchung gewe sen. Sie hatte jetzig als sie ergriffen ward, ein kupfernes Halsband mit einem künstlichen Vorlegeschloß um den Hals befestigt, auf wel chem mit getriebenen Buchstaben ihr Name und ihre Wohnung folgendermaaßen angegeben war: „Anna Leak, in der Grünstraßc, No. Z2, prügelt mich nach Hause!" Der Lord Major ließ die Eltern dieses Kindes, welches recht brave Leute sind, rufen und stellte sie wegen des Diebstahls zur Rede. Mylord, sagten diese, wir können sie nicht bessern und nicht im Zaum halten. Betrachten sie das Halsband, welches wir für sie haben machen lassen. Vermittelst desselben errheilen wir je dem, dem sie begegnet, die Erlaubniß, sie mit Stockschlägen nach Hause zu treiben; mehr können wir nicht thun; denn wenn wir sie nicht anschmieden, so ist es nicht möglich, sie zu Hause zu behalten. Sie entwischt uns, ehe wir es uns versehen. Nehmen Sie sie doch in irgend einem Waysenhause oder andern öffent lichen Berwahrungsort auf. Der LoW Maior erwiederte, das sei nicht thunlich, die Eltern hätten die Verpflichtung, auf ihre Kinder Acht zu geben. Das Mädchen versprach endlich es solle gewiß das letztemal sepn, daß sie sich so vergangen habe, und so ward sie ihren Eltern kurückgegeben. Anfrage. Es ist im vorigenJahrgange des Plauischen Intelligenz - Blatts um gefällige Anzeige für Las leidende Publikum gebeten worden: wie sich das Maaß des richtigen Mahlmetzens in denen verschiedenen Getreidearten, soivohl im richtigen Kannenmaaß, als auch nach Leipziger Cramergewicht verhalt? Man hat jedoch in dieser nölhigen und gemeinnützigen Sache keine Auskunft erhalten. Indeß soll, nachdem k. k. privil. Reichsanzeiger d. I. in No. zo Seile gor in Chursachsen, das beste Gesetz-über Mühlordnung obwalten. Was saget aber dieß Gesetz hierüber ? -x- Einsendern dieses ist cs nicht bekannt; er erbittet also die öffentliche Bc- kEtmachung desselben in diesem Blatte, von Seiten der resp. Behörde, und zwar, ohne Maaßgebung, nur in so weit, als diese Ver ordnung über oben gesagtes das nöthige zu er kennen giebt. Vorläufige Bemerkung und Antwort. Es war allerdings befremdend, daß auf jene Anfrage von keiner Seite eine Beantwor tung erfolgte, woran doch dem Publikum viel gelegen sepn mußte. Denn es ist in der That traurig, wenn man sieht, wie so viele sich, zu Erlangung des ersten Lebensbedürfnisses, der Mühle auf Gnade und Ungnade hingeben müs sen, da die wenigsten einen Maaßstab haben, nach welchem sie beurtheilen können, ob ehrlich und billig mit ihnen verfahren werde. Wenn daher obige Anfrage eine gefällige Beantwor tung findet, als welche doch mehr nicht als die kleine Mühe des Nachschlagens kostet; so wird damit gewiß nicht nur dem Publikum, sondern auch dem Müller selbst ein wichtiger Dienst ge leistet. Denn das erstere weiß nun, wieviel es nach unsern, in jeder Hinsicht vortrefflichen Landesgesetzen von so und so viel Getraide Mehl erhalten muß, und der ehrliche Müller, der