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Ueber Gevatterschafts Thorheit und llnwcsen. (Beschluß.) Ich schließe daher mit folgendem Vor schläge an diejenigen, welche Sinn fürs ge meine Wohl haben, und frey von Vorur theilen sind. Es vereinige sich an jedem Orte unse res Gebirgs, in welchem jenes Gevatter schaftsunwesen noch gangbar ist, eine Ge sellschaft von biedern Patrioten zur Abschaffung desselben, wie in andern Gegenden auch schon langst geschehen ist. Denn Gesetze der Obrigkeit werden jene Sitte wahrscheinlich nicht bezwingen, nur höchstens verlarven; wohl aber wird Beyspiel und Mode, wie die Trau er-Abschaffung bewiesen hat, jene Absicht erreichen. Vorzüglich ihr, durch Einsich ten, Rang, Stand und Vermögen dem großen Volkshaufen imponirende Mitbürger, vereinigt euch etwa zu folgenden oder ähn lichen Punkten. Alle, welche der Gesellschaft beytreten, machen sich auf Ehre anheischig: i) Bey der Taufe ihrer Kinder eben so wenig, als nach derselben ein Eingebinde an Geld oder Gcldeswerth, und Ge schenke aufs Wochenbett, oder des etwas, was um der Gevatterschaft willen geschehen könnte, anzunehmen; 2) Weder am Tauftage, noch innerhalb 14 Tagen nach demselben eine Art von Gasterey für dieGevattern zu geben, und diese, wenn sie aus der Kirche das Kmd nach Haufe begleiten, oder dieses im Hause getauft wird, nur mit demje nigen zu bewirthen, was die Sitte ei nes jeden täglichen freundschaftlichen Be suchs an und für sich mit sich bringt; z) Wenn sie selbst zu Taufzeugen erwählt werden, keine Art des Eingebindes oder Taufgeschenkes an Kind oder Wöchnerinn weder bey noch nach der Taufe, auch bey denen, welche nicht zu dieser Gesellschaft gehören, mehr zu geben; 4) Dafür aber ihre wahren Pathenpflich- ten, zu welchen sie sich vor Gott anhei schig machen, treu zu erfüllen; namentl. darauf zu sehen, daß der Pathe zu rech ter Zeit, mit Ordnung und vernünfti ger Lehrerwahl zur Schule gehalten wer de, die öffentlichen Gotteüverehrungen, sobald sie für ihn heilsam werden, in un fern Kirchscheuen Zeitläuften abwanen und schätzen lerne, und nicht nur ein er- barcr, fondern auch sittlich guter und brauchbarer Erdenbürger werde; 5) Jeden Gevatterbrief mit 4 — höchstens 6 Gr. zu bezahlen; Wehmütter und Ce- remonienmeister dem Lohne derer zu über lassen, welchen sie unmittelbar dienen; dem Gesinde ein mäßiges Trankgeld zu geben; den öffentlichen frommen Stif tungen aber, welche auch auf das Akzi denz der Kindtaufen gewiesen und berech net sind, ihre bisher gewöhnliche Gabe abzureichcn; endlich 6) Zu keiner Gevatterschaft den nicdern Klassen mehr als höchstens 16 Gr. zu borgen. Wer gemeines Gute zu befördern Lust hat, beherzige diese Vorschläge und helfe ihre Ausführung bewirken!! Die Zeit mag lehren, ob sie fr 0 mmeWünsche waren, oder nicht?! R. — 0. —— Es