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Geschichte beschäftigt gewesen, wovon man endlich den Aufschluß erhalten hat. Ein junger Gardeosficier, Spieler von Profes sion und ganz verschuldet, kam auf den Einfall, in der Meinung, eine Belohnung zu erhalten, eine vorgebliche Verschwörung zu erfinden, die auf nichts geringeres, als auf das leben des Kaisers abzweckte. Um dieser heimlichen Verbindung einen nock- größern Anschein von Wahrheit zu geben, begab er sich in den Hofgarten, als es Nacht-geworden war; schoß sich mit einem Pistol in den fleischigten Theil des Arms und gab vor, daß einer der Verschwornen, der ibn den Antrag gemacht habe, um an der Verschwörung Antheil zu nehmen, in der Vermuthung, daß er Sie verrathen, ihm das Leben habe nehmen wollen, aber seinen Zweck verfehlt habe. Die Polizei, die dieser Sache nachspürte, entdeckte bald den Urheber des Romans. Der Schuldi ge hat alles selbst gestanden: er wird von einem rechtmäßigen Gericht gerichtet, und ohne Zweifel diejenige Strafe erhalten, die sein Verbrechen verdient, welches um fi- größer ist, da es allgemeine Beforgniß ver ursachte; denn es ist Niemand, der nicht die Regierung des Kaisers segne, und nicht das größte Glück in dessen Erhaltung setze. Schilderung der beiden Unterconsuls der Franz. Republik. Wie es den Sternen geht, wenn der Mond am Himmel emporsteigt, ihr licht überstrahlt oder doch die Aufmerksamkeit der Bewohner hier unten vor jenen auf fich zieht, so ist es auch den beiden ehrwürdi gen Mannern gegangen, welchen die Ehre zu Theil ward, Bonaparte, dem Lenker des Staatsschiffes, zunächst beigeordnet zu seyn. Sie stehn, vom Glanz des beros xacik- cateur (des Friede schaffenden Helden) ver dunkelt, im Schatten da und erregen eben so wenig Aufmerksamkeit als Nachfrage. Und doch find sie beider nicht unwerth, denn sowohl ihre Talente, als ihr Einfluß auf die Leitung des Staats sind nicht unwich tig. Zwar ist man jn der Absicht des letz tem fast allgemein des Glaubens, als ob der zweite und dritte Consul die Rolle blo- ser Statisten (Personen im Schauspiel, die nicht sprechen) spielten; allein diese Mei nung ist ganz grundlos. Zwar hat nach §. 41 und 42 der französischen Constitution der erste Konsul das überwiegende Vorrecht der ausschließlichen Organisation aller Ci° vil-und Militair-Gewaltzweige und der Promulgation der Gesetze; und nur in den übrigen Regicrunsgefchäften (clans les an- tres actes cke Aonvornement) haben die beiden andern Konsuln eine Konsultativ- st'mme; allein man darf nur die ungeheure Masse dieser „ übrigen Regierungsgefchäf- te," — nur die centrale Leitung der laufen den Angelegenheiten einen Augenblick erwä gen, und dann jene beiden schätzbaren Män ner etwas näher beleuchten, um sich zu überzeugen, daß sie eben so wenig geeignet sind, eine müssige Rolle zu spielen, als der Chef der Regierung, sie ihnen zuzumu- then. Cambaceres (dessen Name, beiläufig gesagt, auf der zweiten und nicht, wie ge wöhnlich in Deutschland geschieht, auf der dritten' Silbe arcentuirt wird), ist ein Mann