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Mittwoch, den LS. Januar 1828 80. Jahrgang NNurmer 21 im des herrscht Klarheit darüber, daß durch diese Maßnahmen die Falle die Abkömmlinge des Vaters die eine und die Ab kömmlinge der Mutter die andere Hälfte der Erbschaft. Diese Regelung erlangt besondere Bedeutung, wenn Stiefkinder vor handen sind. Diese erhalten nur die Hälfte von dem, was die gemeinsamen Kinder der Eltern bekommen. War der Erblasser verheiratet, so tritt neben die Erbschaft seiner Ge schwister das Erbrecht des überlebenden Ehegatten. Dieser erhält einmal den sogen. Voraus (Z 1932 BGB.) Das sind die zum ehelichen Hausstand gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstückes sind, und die Hochzeits geschenke. Daneben erhält der überlebende Ehegatte die Hälfte der gesamten Erbschaft. In diesem Falle verringern sich also die Anteile der Verwandten (der Eltern des Erblassers resp. deren Abkömmlinge, also der Geschwister des Erblassers) auf die Hälfte. — (Frühjahrs-Prüfung von Landwirt schaf t s l e h r l i n g e n.) Wie die Pressestelle der Landwirt schaftskammer mitteilt, werden im März d. I. wiederum Prüfungen von Landwirtschaftslehrlingen zur Erlangung eines Befähigungsnachweises abgehalten. Die Meldungen der Prüflinge haben bis zum 18. Februar an die Landwirt- schastskammer in Dresden, Sidonienstraße 14, zu erfolgen. Dortselbst werden Prüfungsordnung und Fragebogen abgegeben. — (5000 Fahnen beim Wiener Fe st zu g.) In dem in Wien anläßlich des 10. Deutschen Sängcrbundes- festes stattfindenden Festzuge werden neben zahlreichen Fest wagen, Trachtengruppen usw. allein gegen 5000 Vereins- fohnen vertreten sein, die aus allen Teilen des Reiches die Vereine begleiten werden. Unter ihnen befinden sich zahl reiche wertvolle alte Stücke, die schon seit Jahrzehnten das Symbol der Vereine bilden. Der Festzug, der über die Ringstraße sich bewegt, wird im Prater endigen. Ein Teil . der Roulnde wird eigens für die Aufbewahrung der Fahnen hergerichtet. Umfassende Sicherheitsmaßnahmen gegen Feuer und Diebstahl sind vorgesehen. — (WasandertschechoslowakischenGrenze zollfrei ist.) Aus Prag wird berichtet: Die soeben in der Sammlung der Gesetz und Verordnungen erschienene Durchführungsverordnung zum neuen tschechoslowakischen Zoll gesetz sind auch die Bestimmungen enthalten über die Be- Begebung von Schatzwechseln bis zur Höhe von 400 Millionen Mark Einigung im Negierungslager über die Hilfsmaßnahmen für die Landwirtfchaft Neuregelung der Steuer-Nahmeugesetze — Bereitstellung von 400 Millionen auf dem Anleihewege darssgegenstände, die unverzollt von den Reisenden in die Tschechoslowakei mitgenommen werden können, und zwar: Lichtbildapparate mit höchstens 12 Platten oder einem Film paket, Jagdwaffen, Schußwaffen mit 25 Patronen, 12 Stück Zigarren gewöhnlicher Größe oder 60 Stück Zigaretten oder 60 Gr. Tabak. Wenn gleichzeitig Zigarren und Zigaretten und Tabak eingeführt werden, so wird eine Zigarre gewöhn licher Größe 5 Gr. Tabak oder -5 Zigaretten gleichgestellt. Zigarren von ungewöhnlicher. Größe dürfen zollfrei nicht mehr als 8 eingeführt werden. Vom Zolle nicht befreit sind Gegenstände, die bei Ausübung des Berufes gebraucht wer den, z. B. Nägel, Schrauben, Zwirn, Knöpfe oder Prospekte und Programme, die auf der Reise befindliche Künstler mit sich führen. In der Regel müssen Reisebedarfsartikel ge braucht sein, das heißt, deutlichste Zeichen der Verwendung tragen. Obersteina. (Der Arbeiterunterstützungs verein) feierte am letzten Sonnabend im Gasthof zu den Linden sein diesjähriges Stiftungsfest Die Mildesche Musik kapelle leitete das Fest mit einem schneidigen Marsch ein, es folgten einige gute Konzert - Stücke. Dann nahm der Vorsitzende, Herr Gustav Laub, das Wort, begrüßte alle . Erschienenen, dankte für den guten Besuch und wünschte ferner dem Verein weiteres Blühen und Gedeihen. Er schloß mit dem Wahlspruch: Wir helfen nach Kräften, wir lindern die Not bei Krankheit, Brandunglück und Tod! Ferner spielte die Volksbühne den Einakter „Der pfiffige Franz" von H. Schenk und das Gesamtspiel mit Gesang: „Buchholzens Landpartie". Die Rollen waren gut eingelernt und fanden beide Aufführungen guten Anklang. Den Spielern sei auch an dieser Stelle bestens gedankt, Nachdem trat der Ball in seine Rechte und hielt die Teilnehmer lange beisammen. Die wenigen Stunden werden vielen in Erinnerung bleiben. Großröhrsdorf. (Hoteldieb.) Ein Fremder, der im Gasthof zum Stern am Sonnabend abend übernach tete, stahl daselbst aus einem Kleiderschrank eine Anzahl Kleidungsstücke der Wirtsleute, u. a. einen Herrenpelz, einen schwarzen Anzug, ein Damenkostüm und verschiedene andere Sachen und verschwand darauf, ohne daß jemand etwas be merkte. Er hat sich daselbst eingekleidet und seine allen offen. Für die Schatzwechsel ist die Aufnahmefähigkeit Inlandmarktes erst zu prüfen, so daß eine unmittelbare Be lastungsmöglichkeit noch nicht besteht. In Regierungskreisen Das Wichtigste Der deutsche Botschafter von Prittwitz«Gaffron ist am Dienstag in Newyork gelandet. Wie aus Newyork gemeldet wird, wird die bekannte deutsche Fliegerin Thea Rasche am Montag mit dem Hapagdampfer „Albert Ballin" »ach Hamburg zuriickkehren. Die Eisbildung im Rigaischen Meerbusen ist so weit vorgeschritten, daß selbst die stärksten Dampfer ohne Eisbrecherhilse das starke Eis nicht mehr bewältigen können. Vorgestern brachte der lettländische Staatseisbrecher 16 Dampfer in das offene Wasser und befindet sich mit sechs Dampfern auf der Rückfahrt nach Riga. Durch einen heftigen Sturm waren 15 Fischerboote vom Libauer Strande tu die See getrieben worden. Dem zur Hilfeleistung hinausgcsandten Dampfer ist es nur mit großer Mühe gelungen, die Fischer zu bergen. Ein mit vier Fischern besetztes Boot trieb sieben Tage aus der offenen See umher. Nur durch einen Zufall konnten die Insassen, denen Arme und Füße abgesrorcn waren, ge rettet werden. In der Nähe von Deiroit (Amerika) gelang es 21 Zuchthäuslern aus dem Zuchthaus zu entkommen, indem sie einen Tunnel unter die sechszöllige Zuchlhausmancr gruben. Wie aus vielen Städten Schwedens mitqcteilt wird, haben di: Ar beiter der Zellulose.Jndustiie den Vcrmittlungsvorschlag abgclchnt. Man rechnet mit der Aussperrung der Sägewerkindustrie für den 30. Januar. „Aftonbladet" berechnet Lie Zahl der gegenwärtig Streikenden auf 26 000 und ist der Meinung, daß sich diese Zahl bis Ende Januar auf 50 000 erhöhen wird. : Landwirtschaft lediglich gestützt, aber noch nicht wieder ren- ! Label gemacht werden kann. Soweit gesetzliche Maßnahmen hierzu führen können, ist eine Aenderung Verzoll- i und handelspolitischen Haltung des Reiches i unumgänglich. Deshalb sehen die Forderungen auch i eine Minderung des Gefrierfleischkontingentes und enk- j sprechende Grenzsperren für lebendes Vieh vor sowie auch ' die Bereitstellung von Mitteln zur Absatzregelung und Pro duktionsverbilligung auf dem Gebiete des Schweinemarktes in Gestalt des Zollaufkommens aus Vieh- und Fleischeinfuhr. 30 Millionen Reichshilfe für die Lander Zur Durchführung des Schulgesetzes. Im Bildungsausschuß des Reichstages nahm Reichsinnenminister v. Keudell Las Wort, um über die Beteiligung des Reiches bei den entstehenden Kosten des Reichsschulgesetzes zu sprechen. Die Reichsregierung be streite nicht, daß die Einführung des Gesetzes den Ländern und Gemeinden, denen die Ausbringung der Schullasten obliege, Mehrkosten verursachen könne. Angesichts ihrer ge spannten Finanzlage sei sie bereit, den Ländern eine ein malige Beihilfe bis zu 30 Millionen Mark in Aussicht zu stellen. Die Beihilfe solle Lie Ueberleitung in den neuen Rechtszustand erleichtern. Ein voller Ersatz der Kosten, insbesondere eine Beteiligung des Reiches an ' den laufenden Mehrkosten für das Bolksschulwesen müsse nicht nur aus grundsätzlichen Erwägungen, sondern auch deshalb abgelehnt werden, weil es kaum möglich sein werde, diese Kosten von den jeweiligen Ausgaben zu trennen, die das in stetiger Entwicklung befindliche Volksschulwesen auch ohne Erlaß des Gesetzes verursachen werde. Seitliche und sächsische Angelegenheiten Pulsnitz (Die höchsten Ehrenpreise), die bei einer Gcflügelausstcllung vergeben werden, sind die des Staates, der Landwirtschaft'skammer, des Bundes Deutscher Geflügelzüchter und des Landesverbandes Sächsischer Geflü- gelzüchtcrvereine. Auf der am 7. und 8. Januar im Gasthof Pulsnitz M. S. stattgesundenen 3. Geflügelausstellung des Geflügelzüchtervereins Pulsnitz wurden diese Ehrenpreise wie folgt vergeben: 1 bronzene Staatsmedaille auf rebh. Italiener Herrn W. Tansinua, Bückgen. 1 bronzene Kammermedaille auf Reichshühner Herrn Stadtrat Borsdorf, Pulsnitz. 1 Kam mer-Ehrenurkunde auf gestr. Plymouth Herrn Fritz Kuske, Elstra; auf Peking Enten Herrn Reinhold Garten, Grube Marga. 1 silberne Bundes-Medaille auf Weiße Brünner Herren Willy Greubig und Herbert Röschke, Pulsnitz. 1 sil bernen Bundes-Eßlöffel auf Sumatra Herrn Kurt Weiß, Pulsnitz; auf Hamburger Silbcrsprenkel Herrn Otto Hübler, Pulsnitz M. S. 1 versilberte Landesverbands-Medaille auf schwarze Steigerkröpfer Herrn Erwin Rübesam, Reichenbach. 1 bronzene Landesverbands-Medaille auf schwarze Verkehrt flügel Herrn Alfred Werner, Radeberg. — (Aus dem Ge ni einsamen Mini st erial- blalt.) Das Gemeinsame Ministerialblatt Nr. 1 vom 20. Ja nuar enthält Bekanntmachungen über die Beseitigung von Doppelbesteuerung in Landesstempelsachen, über die Nach versicherung von ausgeschiedencn Beamten nach ß 18 des Angestelltenversicherungsgesetzes, über die Kassen- und Rech nungsführung, über die Pachtzinsen für Dienstwohnungs- gärten und über die Wiederherstellung der vernichteten Wiener Grundbücher. — (Erbrecht der Geschwister.) Die Frage, wann Geschwister erben, wird besonders häufig in den Fäl len gestellt, in denen Kinder des Erblassers nicht vorhanden sind. Nur in diesen Fällen wird sie auch tatsächlich prak tisch, da durch das Vorhandensein von Abkömmlingen eine Erbfolge der Seitenverwandrcn ausgeschlossen wird. Sind keine Kinder vorhanden, so kommt ein Erbrecht der Geschwi ster dann in Frage, wenn ein oder beide Eltern Teile des Erblassers verstorben sind oder aus anderen Gründen weg fallen. Nach 8 1925 BGB. sind gesetzliche Erben der zwei ten Ordnung (gesetzliche Erben der 1. Ordnung sind die Kin- des Erblassers) die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge. Leben noch beide Eltern des Erblassers r' Erbfalles, so erben sie allein zu gleichen Teilen, sie (Hneßen die Geschwister des Erblassers von der Erbfolge aus. einer der Eltcrnteile gestorben, so treten an dessen Stelle feine Abkömmlinge. In solchem Falle erbt also der allein noch überlebende Elternteil die eine Hälfte, die andere Hälfte fallt an die Abkömmlinge des verstorbenen Elternteils. Sind Abkömmlinge dieses nicht vorhanden, so bekommt der überlebende Euernteil allein die ganze Erbschaft, sind dagegen beide Elternteile weggefallen, so teilt sich die Erbschaft j ganz unter ihre Abkömmlinge, und zwar erhalten in diesem ! sollen die Verhandlungen unter Hinzufügung der Renten bankkreditanstalt, der Preußenkaffe, sowie des preußischen Landwirtschafts- und Finanzministers fortgesetzt werden. Hierbei wird die Frage der Zwischenkreditgewährung durch Vas Reich für die eingefrorenen Genossenschastskredite und die Einleitung der Umschuldung durch Ausländsanleihe zur Entscheidung gebracht werden. Bei der Etatlage des Reiches steht der Reichsregierung nur der Rückgriff auf die Reichsbankgesetz vorgesehene Heber die Verhandlungen zur Behebung der Agrarkrise teilt man mit, daß die Besprechungen, die in Anwesenheit -es Reichsfinanzministers vr. Köhler im Interfraktionellen Ausschuß der Regierungsparteien im Reichstag fortgesetzt wurden, zur Uebereinstimmung in folgenden Fragen führten: Auf steuerlichem Gebiet wurde die Zustimmung des Reichsfinanzministers zu den von feiten der Reichsregierung als möglich angesehenen Maßnahmen erreicht. Die Rahmen gesetze für die Einkommen- und Umsatzsteuer für die nicht- buchführenden Landwirte wurden bei den Abschluß- und Vorauszahlungen der Absatzanlage angepaßt. Die Zinsen für Steuerrückstände sollen niedergeschlagen werden. Bei etwaigen Pfändungen soll sichergestellt werden, daß Lie Be stimmung berücksichtigt wird, wonach die Weiterführung des Betriebes nicht gestört werden darf. In der Frage der Uebernahme der Rentenbank- gruudschuldzinsen Das Pulsnitzer Tageblatt ist das zur Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmaunschaft u. des Finanzamtes zu Kamenz des Amtsgerichts und des Stadtrates zu Pulsnitz sowie der Gemeinderäte Großnaundorf und Weißbach behördlicherseits bestimmte Blatt Hauptblatt und älteste Zeitung in den Ortschaften des Pulsnitzer Amtsgerichtsbezirks: Pulsnitz, Pulsnitz M. S., Großröhrsdorf, Bretnig, Hauswalde, Ohorn, Obersteina, Niedersteina, Weißbach, Ober- und Niederlichtenau, Friedersdorf, Thiemendorf, Mittelbach, Großnaundorf, Lichtenberg, Klein-Diltmannsdorf Geschäftsstelle: Pulsnitz, Albcrlstraße Nr. 2 Druck und Verlag von E. L. Försters Erben (Inh. I. W. Mohr) Schriftleiter: I. W. Mohr in Pulsnitz pulsrützerDlHeblatt Bank-Konten: Pulsnitzer Bank, Pulsnitz und ITVTu 4 » Commerz« und Privat-Bank, Zweigstelle Pulsnitz Anzcigen-Grundzahlen in RM: Die 41 mm breite Petitzeile (Mosse'sZeilenmesser 14) RM0.25, in der Amtshauptmannschast Kamenz RM 0.20. Amtliche Zeile RM0.75 und RM 0.60. Reklame RM 0.60. Tabellarischer Satz 50"/, Aufschlag. — Bei zwangsweiser Einziehung der Anzeigengebühren durch Klage oder in Konkursfällen gelanat der volle Rechnungsbetrag unter Wegfall von Preisnachlaß in Anrechnung. Bis V-10 Uhr vormittags eingehende Anzeigen finden am gleichen Tage Aufnahme Fernsprecher 18. Tel..Adr.: Tageblatt Pulsnitz Postscheck. Konto Dresden 2138. Giro-Konto 146 «vkAlkUTtSHLAkkATk — -—Erscheint an jedem Werktag — — — Im Falle höherer Gewalt, Krieg, Streik oder sonstiger irgend welcher Störung des Betnebes der Zeitung oder der Besörderungseinrichtungen, hat der Bezieher keinen Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der Zeitung oder auf Rück» zahlung des Bezugspreises. — Wöchentlich 0.65 RM bei freier Zustellung; bei Abholung wöchentlich 0.55 RM; durch die Post monatlich 2.60 RM freibleibend