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IMtW. MLi-kt: rl er, irsteht, sofort l. t6 8ieti meobanisods tironäsn ist. ^ulsnit2. eiter Töpfermstr. sitsr ckrisdliev. gut lohnender fman n. uoksr slii-sn, wird icht. Stellung kulmvnob. Ken >der 15. Okto- r. 62. §eth Kess. Kogis ät. zu beziehen d. Bl. rrsä, preiswerth zu k'ulssnitr. ine > Lltsru t u. krau. Oonnors- ^ow Iran- iedt, äass sr ei schönen Heiz ammer, großer Bodenkammer ich Johne. »german« egen cettnig Nr. 86. Blatt Amts und des Städtisches des Königs Amtsgerichts Als Beiblätter: 1, JllnstrirteS Sonntag sblatl (wöchentlich); 2. ^andwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements - Preis Viertel, hrl. 1 M. 25 Pf. Lus Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausch«, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Nnnvncen-Bureaus vonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und G. L. Daube ör Tomp. zu Wuksnih Sonnabend Druck und Verlag von E. L. Först er's Erden in Pulsnitz. Kntzigsteu Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. 1. Oktober 1898. Bekanntmachung, straßenpolizeikiche Worschriften betreffenö. Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 24. April 1879 werden hiermit folgende straßenpolizeiliche Vorschriften eingeschärft-. 1. Die Haus- und Grundstücksbesitzer hiesiger Stadt und deren Stellvertreter sind verpflichtet für die gehörige Reinhaltung der Straße bis zu deren Mitte längs ihrer Grundstücke zu sorgen. Wird der hierbei in Frage kommende Straßentract auf beiden Seiten von Grundstücken begrenzt, welche sich im Besitze einer und derselben Person be finden, so liegt der Letzteren die Reinigung dieses Straßentractes in seiner ganzen Länge und Breite ob. 2. Diese Reinigung hat bis auf Weiteres regelmäßig Sonnabends Nachmittags und an denjenigen Wochentagen stattzufinden, welche Festtagen vorhergehen; im Uebrigen ist sie unbedingt auch dann vorzunehmen, wenn durch irgend eine Veranlassung z. B. Kohlenanfuhre eine Verunreinigung des fraglichen Straßentractes stattgefunden hat. 3. Der Kehricht ist gehörig zu beseitigen und darf keinesfalls auf der Straße liegen gelassen, oder außerhalb der Stadt auf und an eine Straße abgeladen werden. 4. Das Wegwerfen von Obst, Obstschalen, Restern von Lebensmitteln und von zum Einschlagen derselben benutztem Papier, sowie von sonstigen Papierrestern auf die Straße, das Trottoir und öffentliche Plätze ist verboten. 5. Hühner, Gänse und Enten dürfen auf Letzteren nicht frei umherlaufen gelassen werden, insbesondere nicht an Sonn- und Festtagen. Wenn Haus- und Grundstücksbesitzer oder deren Stellvertreter es unterlassen, den vorstehend unter 1 bis 3 getroffenen Anordnungen nachzukommen, so wird die Reinigung des in Frage kommenden Staßentractes auf deren Kosten von dem Stadtrath angeordnet, durch Communarbeiter ausgeführt und der dadurch entstehende Kostenbetrag von den zur Reinigung der Straße Verpflichteten, da nöthig, im Wege der Zwangsvollstreckung eingehoben. Ueberdieß aber werden Zuwiderhandlungen gegen die vorstehend unter 1 bis 5 getroffenen Anordnungen in Gemäßheit der Bestimmung in ß 366,^ des Reichsstrafgesetzbuchs mit Geldstrafe bis zu 60 Mark oder Haft bis zu 14 Tagen bestraft. Pulsnitz, am 27. September 1898. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Die auf das II. Halbjahr, am 30. September 1898 fälligen SLcrcrts- und KommunuLubgaben sind bis spätestens den 21. Oktober 1898 in der Zeit von Vormittags 8 bis 12 Uhr an unsere Stadtsteueremnahme abzuführen. Gleichzeitig wird andurch bekannt gegeben, daß zur Deckung des bei der Handels- und Gewerbekammer zu Zittau entstehenden Aufwandes in diesem Jahre von den betreffenden Handels- und Geiverbtreibenden ein Betrag Von dreiundeinhalb Pfennig auf jede Mark desjenigen Einkommens erhoben wird, welches nach der im Einkommensteuergesetze enthaltenen Skala auf das in Spalte ä des Einkommensteuerkatasters eingestellte Einkommen entfällt. Diese Beiträge sind bis zu der oben angegebenen Zeit zu entrichten und liegt das hierüber aufgestellte Heberegister bis dahin zur Einsicht aus. Pulsnitz, am 28. September 1898. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Hekauutmachuug, die Ergänzungswahl des Kirchenvorstandes der Parochie Pulsnitz betr. Die Wahl wird auf Sonntag, öen 2. Oktober in hiesiger Stadtkirche anberaumt, für Obersteiua von 11 —'/«ILUHr, für Niederfteiua von >/«12—V,I2 Uhr, für Meitzu.-Pulsuitz von >/»I2—»/.12 Uhr, für Sta-t Pulsuitz von ^12—12 Uhr. Die Stimmberechtigten von Pulsnitz haben 3, die von Obersteina 2, die übrigen je 1 Glied ihrer Gemeinde zu wählen und so auf ihren Stimmzettel zu verzeichnen, daß über die genannte Person kein Zweifel obwalten kann. Die Wähler haben zu vorbezeichneten Wahlterminen in Person und pünktlich zu erscheinen und ihre Stimmzettel in die in der Sakristei aufgestellte Wahlurne einzulegen. Unbeschriebene Wahlzettel sind auf Wunsch vor der Wahl in der Kirche in Empfang zu nehmen. Nach H 8 des Kirchengesetzes vom 30. Oktober 1896 sind wählbar nur stimmbe rechtigte Gemeindeglieder voll gutem Rufe, bewährtem christlichen Siun, kirchlicher Einsicht und Erfahrung, welche das 30. Lebensjahr vollendet haben. Die aus dem Kirchenvorstand jetzt Ausscheidenden sind wieder wählbar. Alle Wählenden werden ersucht, das Ergebniß der Wahl im Schiff der Kirche abzuwarten. Ev. luth. Pfarramt Pulsnitz, den 26. September 1898. k. Prof. Kanis. Ium Abonnement auf das mit dem 1. Oktober d. I. beginnende 4. Huartal des Pulsnitzer Wochenblattes Amtsblatt des Königl. Amtsgerichts und des Stadtrathes zu Pulsnitz ladet hierdurch die unterzeichnete Expedition er- gebenst ein. Neuhinzutretende Abonnenten erhalten die vor Kurzem begonnene spannende Erzählung „Zwischen Berg und See" nachgeliefert. Hochachtungsvoll Gxpeöition öes Wochenblattes. E. L. Aörster's Erben. Der sozialdemokratische Parteitag in Stuttgart. Die deutsche Sozialdemokratie schickt sich an, ihre übliche alljährliche Heerschau zu halten, welche diesmal zu Stuttgart in Gestalt des daselbst vom 3. Oktober ab stattfindenden sozialdemokratischen Parteitages ins Werk gesetzt werden soll. Selbstverständlich werden dir „Obermacher" der Partei be müht sein, deren Lage wiederum im schönsten bengalischen Lichte zu zeigen und hierdurch Gläubigen wie Ungläubigen vorzudemonstriren, daß alles politische, soziale und sonstige Heil nur bei der Firma der Herren Singer, Bebel und Com pagnie ruhe. So wird namentlich der programmgemäß auf dem Stuttgarter Parteitage vorzutragende Jrhresbericht aber mals die günstigsten, blendendsten Lichter aufstecken, braucht er doch nur darauf hinzuweisen, daß bei den diesjährigen Retchstagswahlen erneut eine gewaltige Stimmenzunahme der Sozialdemokratie zu Tage getreten ist, während alle übrigen größeren Parteien, selbst das Centrum nicht ausge nommen, eine Stimmenabnahme verzeichnen mußten. Diese Thatsache der noch immer zunehmenden Ausbreitung der Sozialdemokratie im Lande ist ja auch unbestreitbar, und sie wird in Stuttgart gewiß tüchtig herhalten müssen, um manch andere für die Umsturzpartei weniger erfreuliche Erscheinungen und Vorgänge möglichst zu bemänteln. Wie schon auf den bisherigen sozialdemokratischen Par teitagen, so werden auch auf jenen zu Stuttgart die Anträge aus der Mitte der „Genossen" eine Hauptrolle spielen. Es sind deren gegen hundert angemeldet, die sich auf alles Mög liche beziehen, von denen aber die meisten dem Programme und der Organisation der Partei gewidmet sind. Hierbei wiederum treten jene Anträge in den Vordergrund, welche die Frage der Betheiligung der Sozialdemokratie an den bevorstehenden preußischen Landtagswahlen betreffen, ein Thema das überhaupt auf dem Stuttgarter Parteitage vorwiegen und zu lebhaften Auseinandersetzungen führen dürfte. Bekannt lich ist unter den preußischen „Genossen" ein hitziger Streit darüber, ob man an den kommenden Landtagswahlen theil nehmen solle oder nicht, entbrannt, und wenngleich hierbei die Meinungen überwiegend darauf hinauslaufen, daß die sozialdemokratischen Landtagswähler Preußens sich auch ferner hin durchaus passiv zu verhalten hätten, so giebt es doch einen nicht geringen Bruchtheil unter ihnen, der durchaus thätigen Antheil an den diesmaligen Wahlen zum Abgeordne tenbause nehmen will. Der Stuttgarter Jahrescongreß soll nun ein entscheidendes Machtwort in dieser die Gemüther