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11644 Vörsenblarr » d. LtlLn. BuiidbanN« Nichtamtlicher Teil. 233. 7. Oktober 1910. haltiges Papier vergilbt und wird morsch, bricht leicht und reißt kurz, Zellulosepapier vergilbt und bricht nicht und reißt bei langer Faser nicht kurz, sondern schälend. Der Papierstoff soll aber auch nicht klein zerrieben und ihm dabei jede Zähigkeit genommen, sondern möglichst lang gemahlen und gut geleimt sein. Das geschähe am besten mit tierischem Leim und sollte mit mindestens nichts geringerem als Kartoffel-Mehl oder -Stärke geschehen. Denn gutes Druckpapier soll auch einen gewissen Grad Härte, Griff und Klang besitzen. Endlich soll das Papier nicht zu stark satiniert oder gar geglättet werden, weil es dabei nicht nur an Zähigkeit einbüßt, sondern auch empfindlicher gegen den Gebrauch wird. Für Druckpapier genügt meistens schon Maschinenglätte. Wie viele der heutigen zu Büchern verwendeten Druckpapiere erfüllen denn aber diese Bedingungen für ein dauerhaftes Papier? Und an die Papiere angesehener und teurerer Zeitungen und Zeitschriften, den späteren Zeugen heutiger Geschichte und Kultur, darf man dieselben Anforderungen stellen. Viele unsrer Bücher und Zeitschriften und die meisten Zeitungen werden nur aus Holzschliffpapier hergestellt und werden längst ver morscht und vermodert sein, ehe sie von der Jetztzeit er zählen können. Die wenigsten Druckpapiere werden ausreichend geleimt, die meisten schlagen durch und sind oder werden bald Waschlappen. Dagegen kann man sich mit dem Zermahlen des Papierstoffes und dem Satinieren und Glätten des Papiers zu gunsten leichteren und eingebildeten schöneren Drucks oft gar nicht genug tun. Und das alles, kurz und klein zermahlenen Papierstoff, sehr viel Holzschliff, schlechteste Leimung, dagegen höchste Glätte und oft brillanten Glanz, alles dem Papiere Schädliche finden wir in und an einem immer mehr in Aufnahme kommenden Spezial- Druckpapiere, dem »Kunstdruck«, in höchster Potenz. Schon das Binden von Büchern aus solchem Papiere macht, wenn es dauerhaft werden soll, oft recht große Um stände und Schwierigkeiten. Denn der »Strich« bricht im Falzbruche und bei dem kurz gemahlenen, schlecht ge leimten und stark gewalzten Papierstoffe wird dieser dann als Halt für den Heftfaden bedenklich schwach, besonders wenn der Papierstoff Holzschliff ist. Schlimmer noch, wenn das Buch bereits broschiert war und durch das Auseinandernehmen der Bogen und Entfernen des Broschierleims das äußere Doppel blatt jedes Bogens am Falzbruche geschwächt wird. Auch wenn es dabei nicht, wie so oft, in zwei Hälften zerfährt, muß es gesälzelt oder mindestens angeklebt, das noch neue Buch also schon geflickt werden. Am allerschlimmsten aber ist es, wenn die Bogen aus nur je zwei Doppelblättern bestehen, was gerade beim »Kunstdruck« beliebt ist. Dann muß unbedingt gesälzelt werden, wenn der Heftfaden nicht schon beim Heften des Buches einreißen soll. Die vielen Falze tragen aber stark auf, und das Buch wird hinten dicker wie vorn, was jedenfalls nicht schön wirkt. Oft enthalten solche Bücher Firnis farbendrucke, die auf diesem Papier schlecht trocknen und darum beim Pressen des Buches kleben. Besonders gern tun dies Voll bilder, deren Bruch sich übrigens immer als weiße Linie präsentiert, wenn das Pergaminblatt sich verschoben hat. Dann ist ein solches Bild dahin. Manchmal kleben auch Titel- und Schlußseiten der Bücher nach dem Anpappen an den Vorsetzblättern, und man möchte immer erst Pergaminpapier zwischenlegen, was aber besonders bei Partien sehr umständlich ist. Schnittfarben dringen in die Blattkanten ein und was dergleichen Annehm lichkeiten für den Buchbinder mehr sind. Der Besitzer und Leser so eines Buches aber hat auch keine große Freude daran. Wenn es nicht mattes Kunstdruckpapier ist, belästigt der Glanz desselben seine Augen. Sind die Buchschnitte nicht weiß gelassen, sondern vergoldet, gefärbt oder marmoriert worden, so kleben bei diesem Papier die Blattkanten durch die empfangene Nässe so zu sammen, daß die Blätter einzeln voneinander getrennt werden müssen. Dabei werden die Schnitte faserig, und ist man nicht vorsichtig, reißt man die Blätter ein. Kommt durch irgendeinen Vorfall Nässe in die Blätter und dies wird nicht sofort bemerkt und unschädlich gemacht, klebt sie das Papier zusammen. Eselsohren sind diesem Papiere besonders verderblich, und auf nicht ganz trockene oder saubere Finger reagiert es gleich durch Schmutz flecke. Und nun frage ich: Ist der Barytstrich des Papiers für gewisse neuzeitliche Jllustrationsdruckverfahren unumgänglich notwendig und muß das Papier dieses Striches wegen kurz ge mahlen sein? Dann beschränke man die Anwendung dieser Ver fahren auf Bücher, deren Papier nicht lange zu halten braucht. Und dann genügt für dieses »veredelte« Papier, wie es ein Herr Q. in der »Papierzeitung« nennt, auch Holzschliff und schlechte Leimung. Aber auch dann Härte man wenigstens das Kasein im Strich durch Formalin so, daß es beim Feuchtwerden nicht mehr kleben kann, und halte den Strich matt Den Firnisdruckfarben aber setze man möglichst ausgiebig Sikkativ zu. Ließe es sich aber irgend möglich machen, trotz des unentbehrlichen Barytstrichs den Papierstoff lang fasrig zu mahlen, so wäre das bei holzschliff- freiem und gut geleimtem Stoffe für die Haltbarkeit unserer besseren Zeitschriften und anderer illustrierten Bücher von un schätzbarem Werte. H. Schröder. Kleine Mitteilungen. tzinrichs' DreijahrSkatalog 19VK—19VS. — Eine Ände rung tritt mit dem wichtigsten bibliographischen Hilfsmittel des deutschen Buchhandels, mit den zusammenfassenden Katalogen von Hinrichs ein. Die Verlagshandlung hat sich nach reiflicher Erwägung aller Umstände entschlossen, von den Fünsjahrsbänden fortab zu Dreijahrsbänden überzugehen. In einer Anzeige der heutigen Nummer (S. 11667) gibt sie das dem Buchhandel unter Mitteilung der Hauptgründe, die sie zu der Änderung bewogen haben, bekannt. Die Gründe sind durchschlagend, und die Neuerung dürfte für alle Benutzer, vor allem für den viel beschäftigten Sortimenter, Vorteile bringen. Die Redaktion des Bandes 1906—09, dessen erste Lieferung soeben ausgegeben wird, besorgen wieder die schon bei den vorangehenden Bänden so trefflich bewährten Herren Heinrich Weise und — für das Re gister — Adolf Schäfer. Es werden sich also die weiteren Dreijahrsbände aller Voraussicht nach als ebenso zuverlässige und gewissenhafte Berater des Buchhändlers erweisen. Ein »Glück auf!« der neuen Serie Dreijähriger! Bilanzrevisionen in Aktiengesellschaften. — Im »Deutschen Reichsanzeiger« vom 4. Oktober wird ausgeführt: Der Zusammenbruch der Niederdeutschen Bank in Dortmund und einer Anzahl hierdurch betroffenen Unternehmungen hat von neuem die Aufmerksamkeit auf gewisse Gefahren im Aktienwesen hingelenkt und eine ausgiebige Erörterung hervorgerufen, wie derartigen Vorkommnissen am zweckmäßigsten vorzubeugen sei. Die Frage erscheint ebensowohl für die Besitzer, die Aktionäre, als auch für die Gläubiger der Aktiengesellschaften, im besonderen für die Einleger von Bedeutung, namentlich wenn das Verhältnis des Eigenkapitals der Gesellschaft zu den fremden Geldern in Betracht gezogen wird. Hat das Gesetz der ersteren Kategorie von Beteiligten, den Aktionären, gewisse Rechte eingeräumt, die es ihnen ermöglichen, sich über den Stand der Dinge innerhalb bestimmter Grenzen zu unterrichten, so beruht das Verhältnis der Einleger zu den Gesellschaften im wesentlichen aus dem Vertrauen und damit im Zusammenhang auf den Vorrechten, die den An sprüchen der Einleger gegenüber den Aktionären zustehen. Nun hat sich auch bei dem Zusammenbruch der Nieder deutschen Bank die für solche Vorkommnisse geradezu typische Erscheinunng wiederholt, daß die Bücher der Gesellschaft nicht in Ordnung waren. Das hat wieder zu der Annahme geführt, daß in dieser Hinsicht Mängel beständen und daß im besonderen die Bilanzrevision in Aktiengesellschaften unzureichend sei und neue Kautelen geschaffen werden müßten. Die Hauptbedenken richteten sich gegen die Institution des Aufsichtsrats, dessen Funktionen hinsichtlich einer zuverlässigen Revision insofern als unzureichend bezeichnet wurden, als nach den bestehenden Gesetzen dieser Instanz in bezug auf die Kontrolle zu große Freiheiten gewährt feien, so daß bei dieser Sachlage eine Gewähr für eine in alle Einzelheiten eindringende Revision nicht geboten sei. Die hauptsächlichste Bestimmung des Handelsgesetzbuchs, die die Funktionen des durch die Generalversammlung gewählten Aufsichtsrats regelt, ist im § 246 des Handelsgesetzbuchs enthalten, der folgenden Wortlaut hat: »Der Aufsichtsrat hat die Geschäfts führung der Gesellschaft in allen Zweigen der Verwaltung zu überwachen und sich zu dem Zwecke von dem Gange der An- gelegenheiten der Gesellschaft zu unterrichten. Er kann jederzeit über diese Angelegenheiten Berichterstattung von dem Vorstande