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Blatt Amts und des StadLrathes des Königl. Amtsgerichts AbonnementS-Prei» Bierteljährl. 1 Mk. 25 Pf. Auf Wunsch unentgtldliche Zru sendung. Al« Beiblätter: 1. JllustrirteS Sonntagsblatt (wöchenllich); 2. Landwirthschastliche Beilage (monatlich). Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserat« sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor VuSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberlow, Groß röhrsdorf. Ännvncen-Bureaus vonHaas« stein L Vogler, Jnvalidendai. Rudolph Moffe und G. L. Daube L Lomp. —- Zu Wutsnih ischenö^ Pulsnitz, "d- Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend Druck und Verlag von E. L. Förster'S Erden in Pulsnitz. KimmdMlchigKkr Jahrgang. Mittwoch. 7. Juni I8SS. Zmangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen des Schuhmachermeisters Friedrich Gustav Knobloch in Bretnig eingetragene Grundstück, Nr 136 0 des Brandkatasters, Nr. 121 o des Flurbuchs, Folmm 596 des Grundbuchs für Bretnig, 2,z L.r groß, mit 32,g, Steuereinheiten belegt, geschätzt auf 10,659 Mark, soll an hiesiger Gerichtsstelle zwangsweise ver steigert werden und es ist öer 14. Juni 1899, Wormittugs 10 WHr als Brrsteigerungstermi«, sowie öer 26. Juni 1899, Worrnittugs 10 HlHv als Termin zur Verkündung des Bertheiluugspiaus anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden Pulsnitz, den 27. April 1899. Königliches Amtsgericht. I. V.: Ass. Gerlach, H.-R.Hofmann. . KutSV er stet gerun g. Auf Antrag sollen die zu dem Nachlaß des Gutsbesitzer Erust Julius Zimmermann in Mittelbach gehörigen Grundstücke und zwar: 1 , das Bauerngut Nr. 2 des Brandkatasters, Folium 2 des Grund- und Hypothekenbuchs für Mittelbach, an 26 Hektar I7,z Areal mit 379,,, Steuerein heiten belegt, einschließlich der anstehenden Ernte ortsgerichtlich auf 52,955 Mark gewürdert, und 2 ., das in Großnaundorfer Flur gelegene Hochwaldgrundstück Nr. 607 b des Flurbuchs, Folium 124 des Grund- und Hypothekenbuchs für Großnaundorf an 2 Hektar 77 Fläche und mit 10,Steuereinheiten belegt, ortsgerichtlich auf 4000 gewürdert, de« 22. Juni 1899, vormittags 10 Uhr, au Ort und Stelle im Nachlaßgute meistbietend versteigert werden. Erstehungslustige wollen sich rechtzeitig einfinden. Auf die Kaufpreise für das Bauergut sind sofort ein Zehntheil und für das Großnaundorfer Flurstück ein Drittheil einzuzahlen. Die sonstigen Versteigerungsbedingungen sind aus ven im Amtsgericht uno im Gasthof zu Mittelbach aushüngenden Anschlägen zu ersehen. Königliches Amtsgericht Pulsnitz, am 5. Juni 1899. V. Weber. Auf Folium 249 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute die Firma Großröhrsdorfer Elektricitätstverk, Gesellschaft Mit beschränkter Haftung, die ihren Sitz in Großröhrsdorf hat, auf Grund des Gesellschaftsvertrages vom 20. April 1899 eingetragen und weiter Folgendes verlautbart worden. Der Gegenstand des Unternehmens ist die Errichtung und der Betrieb eines Elektricitätswerkes in Großröhrsdorf zur Erzeugung von Elektricität und Abgabe derselben in Großröhrsdorf und Umgegend, sowie die Uebernahme und Ausnutzung der von der Gemeinde Großröhrsdorf hierzu ertheitten Concession vom 23. November 1898. Das Stammkapital beträgt 225,000 Mark (Zwei Hundert Fünf und Zwanzig Tausend Mark). Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr Gemeindevorstand Ludwig Bauer in Großröhrsdorf. Dieser zeichnet für die Gesellschaft in folgender Weise: Großröhrsdorfer Elektricitätswerk, Ges. m. b. H. Ludwig Bauer. Oeffentliche Bekanntmachungen der Gesellschaft werden im Großröhrsdorfer Anzeiger erlassen. Pulsnitz, am 2. Juni 1899. Königliches Amtsgericht. v. Weber. B. Bekannt Bei der am 5. dieses Monats erfolgten planmäßigen 15. Auslassung 3'/,»/» convertirter Pulsnitzer Stadtschuldscheine vom Jahre 1882 sind folgende Nummern gezogen worden: Int. ä Nr. 218, 219, 256 und 284 ä 500 Mark, „ L „ 65, 258, 309, 425 und 437, k 100 Mark. Die Inhaber dieser Schuldscheine werden aufgefordert am 31. Dezember 1899 bei unserer Stadtkaffe gegen Rückgabe der Schuldscheine sammt Zinsleisten und der noch nicht fälligen Zinsscheine den Kapitalbetrag in Empfang zu nehmen, außerdem aber zu ge wärtigen, daß dessen fernere Verzinsung aushört. Zugleich werden die Inhaber der bereits im vorigen Jahre geloosten und von der Verzinsung seit 1. Januar 1899 ausgeschlossenen 1882er hiesigen Stadtschuldscheine lüt. d Nr. 31 und 84, L 500 Mark, „ L „ 96 zu 100 Mark, zur Vermeidung weiterer Zinsverluste aufgefordert die Kapitalbeträge bei unserer Stadtkasse ungesäumt in Empfang zu nehmen. Pulsnitz, am 6. Juni 1899. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Die jüngste coloniale Erwerbung Deutsch lands. Di« Thronrede zur Eröffnung der spanischen CortcS hat die immerhin überraschende Bestätigung drs schon vor längerer Zeit aufgetauchten Gerüchtes gebracht, wonach die Ueberlaffung de« Spanien seit dem Friedensschluffe mit Amerika noch verbliebenen kümmerlichen Restes seiner Colonial desitzungen an Deutschland beabsichtigt sein sollte. Sie theilt mit, daß ein Abkommen mit dem deutichen Kaiser zur Unterzeichnung gelangt sei, welches die Abtretung der Carolinen, der PalaoSinseln und des spanischen TheileS der Marianen-Inseln an Deutschland bezwecke, worüber den Cortes sofort ein Gesetzentwurf zugehen werde. Die Einzel heiten dieses deutsch-spanischen Abkommens dürften zur Stunde wohl bekannt gegeben worden sein; jedenfalls steht zu erwarten, daß nunmehr auch von amtlicher deutscher Seite eine Kundgebung hierüber ei folgt. Unwillkürlich regt sich angesichts des bevorstehenden Herrschaftswechsels aus den Carolinen usw. die Erinnerung an die vor vierzehn Jahren spielende Streitfrage zwischen Deutschland und Spanien wegen der Carolinen, die in beiden Ländern viel Staub aufwirbelte, um schließlich durch den seitens des Fürsten Bismarck in Vorschlag gebrachten päpstlichen Schiedsspruch dahin gelöst zu werden, daß Spanien im Besitz dieses strit tigen Archipels bestätigt wurde, während Deutschland daselbst eine Kohlenstation zugesprochen erhielt Seitdem sind fast anderthalb Jahrzehnte vergangen, in denen die coloniale Machtstellung des Pyrenäcnlömgreiches in mer mehr verfiel, im Gegensatz zu der aufstrebenden Colonialmacht des deut schen Reiches; dem unglücklichen Krieg Spaniens mit der nordamerikanische Union war es vorbehalten, dem colonialen Reiche der Spanier den Todesstoß zu versetzen, und die Einsicht der Madrider Regierungskreise, daß die Spanien verbliebenen winzigen Ueberbleibsel seiner ehemaligen Colo nialherrlichkeit dem Lande nichts mehr nützen können, hat jetzt zu dem Entschlusse der freiwilligen Entäußerung des letzten Restes des spanischen Colonialgebietes geführt. Es ist augenblicklich noch nicht bekannt, ob sich neben Deutschland noch andere Mächte bemüht haben, in den Be sitz der nach dem spanisch-amerikanischen Friedensschlüsse den Spaniern im Stillen Ozean noch übrig gebliebenen Insel gruppen zu gelangen. Sollte dies aber der Fall gewesen sein, dann wäre eben Deutschland „früher aufgestanden", als die betreffenden Concurrenten, und da Spanien selbst verständlich das Recht hat, über die Trümmer seines früheren Colonialbesitzes zu verfügen, wie es will, so würde ein etwaiger Einspruch von dritter Seite gegen das deutsch spanische Abkommen durchaus ungerechtfertigt sein. Vielleicht hat sich aber die deutsche Regierung schon bei Einleitung ihrer Verhandlungen mit dem Madrider Cabinet darüber