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Amts des Königs. Umtsgerich is Wulisnih IN-eV«k« o i d Freitas - müzuaeksn. sird t'« Borm Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. « r e einspaltige Cor szeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KescHäftsffelren: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamen-, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Nnnoncen-BureauSvonHaas« stein L Vogler, Jnvalidenda,. Rudolph Mosse und S. L. Daube t Lomp. Als Beiblätter: 1. Jllustrirtes Sonntagsblatt wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements-Preis Vierteljährl. 1 Mk. 25 Pf. Auf Wunsch unentg eidliche Zu sendung. Druck und Verlag von E. L. Förster'« Erben in Pulsnitz. WmmdMnfziMer Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Mittwoch. Nr. 15. 22. Februar 18SS. Das MufterungSgeschäft und das Aurückstellmgsverfahrei, im ÄuSheSungsbczirl Käme«; betr. Die diesjährige Musterung findet statt: Donnerstag, den 2. März °r., vo« früh V,v Uhr ab i« Schützenhause zu KSsigSdrück für die Stadt Königsbrück für die Ortschaften de» AmlSgerichtSbezirkeS Königsbrück mtt den Anfangsbuchstaben B bi« A, Bohra bis mit Krakau- Freitag, den 3. März er., von früh 7,9 Udr au ebendaselbst für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirkes Kömgsbrück mit den Anfangsbuchstaben L bis mit Z La«ßnitz bis «it Zochau; Sonnabend, den 4. März er., von früh 7,8 Uhr ab im Schützenhanse zu für die Ortschaften Böhmisch-Vollung, Bretnig, FriederSdorf mit Tiemendorf, Großnaundorf, Kleindittmannsdorf, Lichtenberg, Mittoibach, Niederlichtenau, Niedersteina, Oberlichtenau; Montag, den 6. März er., von früh '/,8 Uhr au ebendaselbst für die Ortschaften Großröhrsdorf, HauSwalde; Dienstag, den 7. März er., von früh 7,8 Uhr au ebendaselbst für die Ortschaften Obersteina, Ohorn, Stadt Pulsnitz, Pulsnitz M/S. und Weißbach bei Pulsnitz; Mittwoch, den 8. März er., von früh V,8 Uhr au im Schützenhause zu Sameuz für die Ortschaften des Amtsgerichtsbezirks Kamenz mit den Anfangsbuchstaben A bis L, Ruschkowitz bis mit Lückersdorf; Donnerstag, den S. MLrz or., von früh 7.8 Uhr an ebendaselbst für die Ortschaften des AmtSberichtSbezirk» Kamenz mit den Anfangsbuchstaben M bis mit Z, Milstrich bis mit Zschorna»; Freitag, den 10. März or., von früh 7-8 Uhr a« ebendaselbst für die Städte Elstra und Kamenz. ES folgt hierauf Sonnabend, den 11. er., von Vormittags 9 Nhr an im Schützenhansi: zu Kamenz die Loosung für sämmtliche im Jahre 1879 geborene Militärpflichtige aus dem ganzen Aushebungsbezirke. Die Stadträthe von Kamenz und Pulsnitz, die Bürgermeister von Kön gsbrück und Elstra, sowie d'e Gemeindevorstände des hiesigen Äezirks werden nach § 62, 1 der deut schen Wehrordnung vom 22. November 1888 veranlaßt, die Militärpflichtigen ihres Ortes, welcye o Jahre 187^ geboren und diejenigen, welche zwar früher geboren, aber noch ohne endgiltige Entscheidung über ihre Militärpflicht geblieben sind, eittschlictzlich der in den Vorsal, m :SgehubeN' aber uoch n ht zur Einstellu ä gelangten Mannschaften, unter Hinweis auf die in § 26, 4, 6 und 7, A 62, 3 und 4 und Z 63, 6 und 8 enthaltener Ses. u »nun;en os .Wehrordnung zu den betreffenden Müsterungslerminen zu bestellen. Die mit der Führung der Militär-Stammrollen betrauten Personen haben an dem für chren Ort festges tz^en Musterungstermine mit den Gestellungspflichtigen ihres Ortes 7i Stunde vor Beginn des Geschäfts, also früh 7^8 Uhr (in Königsbrück 7«9 Uhr) im Musterunoslokale zu erscheinen und sie der Ersatz-Commission vorzustellen. Sollten Gestellungspflichtige die Anmeldung zur Stammrolle bis jetzt unterlassen haben, so wo sie zur nachträglichen Anmeldung, sowie zum Erscheinen im Musterungstermine unter Androhung der sie außerdem nach Z 25, 11 und H 26, 7 der Wehrordnung treffenden Srra en aufzufordern, die nachträglich bewirkten Anmeldungen aber ebenso wie etwaige Abmeldungen unter Benutzung eines Stammrollenauözuges sofort hier anzuzeigen. Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienste wegen häuslicher oder gewerblicher Verhältnisse sind, soweit sie nach ZZ 32 und 33 der Wehrordnung überhaupt zulässig in der von dem König!. Kriegsministerium durch Verordnung vom 25. September 1871 vorgeschriebenen Form und noch vor Beginn des Musterungsgeschäfts, spätestens aber im Musterungstermine bis früh 8 Uhr, bei mir einzureichen Zur Vermeidung unnützer Rectam.u oncn sei hierzu noch bemerkt, -aß nur in denjenigen Fällen, welche in den vorbemerkten Parayraphrn sich bezeichnet finden uud unter der Voraussetzung, LaZ die gelte»- gemachte» Umstände auf das Bestimmteste in den orts- behärdlichen Gutachten bestätigt sind, emo Zurückstellung rc. erfolgen kann; alle anderen, diesen Anforderungen und namentlich der vorgeschriebenen Form nicht entsprechende Reclamationen aber blechen unbeachtet. Diejenigen Angehörigen der Reklamanten, zu deren Gunsten in den Fällen von 8 S2, 2a und b der Wehrordnung reclamirt worden ist, haben sich im MusterungStermine selbst persönlich mit anzumelden und der Ersatz-Commission vorzustellen. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaubhafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugniß eines beamteten Arztes bis zum Musterungstermine beizubringen. » Die Entscheidung der Ersatz-Commission auf eingebrachte Reklamationen erfolgt im Musterungstermine und wird bis Mittag» 12 Uhr deS darauf folgenden dritten Tages als bekannt gemacht angesehen, auch wenn der Reclamant zur Anhörung derselben sich nicht eingefunden hat. Necurse gegen die Entscheidung der Ersatz-Commission an die Ober-Ersatz-Commission müssen bei Verlust derselben binnen 10 Tagen nach Ablauf vorbemerkter Publikations frist und zwar bis Nachmittags 5 Uhr des 10. Tages bei dem unterzeichneten Civilvorsitzenden unter Beibringung der nöthigen Nachweise und Bescheinigungen angebracht werden. Später eingehende Necurse finden keine Berücksichtigung. Hier ist ausdrücklich zu erwähnen, -atz Neclamationsanträgt, welche -er Ersatz-Commission Verspätet zugehen, oder derselben nicht Vorgelegen haben und unmittelbar bei -er Ober-Ersatz Commission angebracht wer-ru, nicht in Erwägung zu ziehen, sou-ern znrückzuweisen find, sei es denn, daß die Veranlassung zur Reklamation erst nach beendigten Ersatzgeschäfte entstanden ist. Gesuche um Umdesignierung, Versetzung zu einem anderen Truppentheile oder einer anderen Waffengattung können nicht berücksichtigt werden. Anmeldungen der im ersten Concurrenzja hre stehenden Militärpflichtigen zum zwei- bez. dreijährigen oder bei der Cavallerie zum vierjährigen freiwilligen Diensteintritt aber sind unter Beibringung väterlicher oder vormundschaftlicher Genehmigung btS ZUM Musterungstermine bei dem Unterzeichneten anzubringen. Hierbei ist zu bemerken, daß nur denjenigen Militärpflichtigen, welche sich außerhalb der Musterungs- und Aushebungstermine freiwillig und Zwar Vor -tM 31. März -sS. J-. auf Grund des bei der Amtshauptmannschaft auszustellenden Meldescheines zum zwei- bez. drei- und vierjährig freiwilligen Militärdienst anmelden, -te Wehl -er Truppe freistrht, während beim bloßen Verzicht auf die Vortheile der Loosung im Musterungs- bez. AusheöungStermine selbst diese Vergünstigung nicht immer gewährt werden kann. Ueber die durch Z 12 der Wehrordnung den vierjährigen Freiwilligen -er Cavallerie zugestandenen Lortheile, nach welchen sie, sofern sie dieser freiwilligen Dienstver pflichtung Nachkommen, uur 3 Jahre st.»tt 5 Jahre in der Landwehr I. Aufgebots zu dienen haben, wird diesen Mannschaften auch die weitere Vergünstigung zugestanden, daß sie während ihres Nescrveverhältnisse- in der Regel zu Uedungeu nicht heraugczvgen werden; ebenso wird die Landwehr - Cuvallerie i« Friede» zu UebTMgen nicht einberusen. Den zur Loosung berechtigten Militärpflichtigen des Geburtsjahres 1879 ist es überlasten, sich hierzu versönlich einzufinden; für die Abwesenden wird durch ein Mitglied der Ersatz-Commission geloost werden. Schließlich habe ich die Herren Ortsvorstände zu veranlassen, darauf zu sehen, daß die der Ersatz-Commission oorzustellenden Mannschaften am Gestellungstage beisammen bleiben, was den Mannschaften noch besonders vorzuhalten ist, eintretendenfalls den in Z 26, 7 der Wehrordnung diesbezüglich ausgesprochenen Strafbestimmungen unnachsichtlich nach gegangen werden wird. Auch sind die Gestellungspflichtigen bei der Beorderung zur Musterung dahin anzuweisen, daß sie zur Vermeidung ihrer Bestrafung in gehörig körperlich gereinigtem Zustande zu erscheinen haben. Gleichzeitig und in unmittelbarem Anschluß an das Musterungsgeschäft findet nach Z 123 der Wehrordnung das Zurückstellungsvcrfahren statt. Diejenigen Mannschaften der Reserve, Landwehr und Ersatzreserve, sowie ausgebildete Landsturmpflichrige des zweiten Aufgebots, welche wegen häuslicher und gewerblicher Ver hältnisse Anspruch auf Zurückstellung hinter den letzten Jahrgang ihrer Elaste machen, haben ihre Gesuche bei Verlust ihrer Ansprüche bis spätestens Freitag, den 24-Februar-. I. bei den betreffenden Ortsbehörden unter Beilegung ihrer Militärpapiere anzubringen; die letzteren haben die Gesuche zu prüfen, in besondere bei der Canzlei hiesiger Königl. Amts hauptmannschaft zu beziehende Formularbogen auszunehmen und, mit der erforderlichen Begutachtung und Bescheinigung versehen, nebst den Militärpapieren spätestens Montag, den 27- Februar er., Mittags bei der gedachten Canzlei einzureichen. Die Entscheidung der verstärkten Ersatz-Commission auf die eingegangenen Gesuche findet statt: Freitag, den 3. März or. in Königsbrück für den Amtsgerichtsbezirk Königsbrück, Dienstag, den 7. März or. in Palsnitz für den Amtsgerichtsbezirk Pulsnitz und Freitag, den 10. März or. in Kamenz für den Amtsgerichtsbezirk Kamenz. , Den Gesuchstellern bleibt anheimgestellt, zu diesen Terminen zur Bekanntmachung der getroffene . Entscheidung auf ihre Gesuche um 11 Uhr Vormittags im Musterungslokal sich einzufinden. K a m e n z, am 14. Februar 1899. Der Civil-Vorsitze »gd e der Ersatz-Commission des Aushebungs-Bezirkes Kamenz. von Vr-MtNXs-srA Amt^auptmann.