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Amts Blatt des Königl. Amtsgerichts und des Stadtrathes Mut'Snitz Borm. 9 Uhr aufzuaeben. Preis für die einspaltige Cor puszeile (oder deren Raum) 4 10 Pfennige. Keschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausch«, Kamen?,CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Bnnoncen-BureausvonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Moffe und G. L. Daube L Tomp. Abonnements - Preis Viertel, .hrl. I M. 25 Pf. Auf Wunüi, unentgeltliche Zu sendung AlS Be,blätter: I, JllustrirteS Sonntagsblatt (wöchentlich); 2. ^andwirthschastlicheBeilage (monatlich!. tK, twach und Znnnadend für Pulsnitz, ? üönigsbmck, Uadeberg, Radeburg, Moritzburg und lliugegend. sind bis Dienstag und Freitag Druck und VerlagFörster'« Erben KinUNdfÜN^igstßU UahugÄNg. Verantwortlicher Re^atteur^ Schulze Sonnabend. Ml-, Z. 7. Januar 18SS. Bekanntmachung, das diesjährige Musterungsgeschäft betr. Allen in hiesiger Stadt aufhältlichen militärpflichtigen Personen, welche entweder a., im Jahre 1879 geboren, oder b., bereits in früheren Iahten zur Stammrolle angemeldet, aber zurückgestellt worden sind, werden in Gemäßheit § 23 der deutschen Wehrordnung vom 28. September 1875 aufgefordert, in der Zeit Vom 15. Januar bis 1. Februar 1899 unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine und bez. der im 1. Gestellungsjahre empfangenen Loosungs- und Gestellungsscheine behufs Eintragung in die hiesige Rekrutirungsstammrolle auf hiesiger Rathsexpedition Cat.-Nr. 311 sich anzumelden, oder durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren anmelden zu lassen. Geburtsscheine sind nur von solchen zur Anmeldung gelangenden militärpflichtigen Personen vorzulegen, welche nicht in Pulsnitz, sondern auswärts geboren sind. Gleichzeitig werden die letzteren aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, daß ihre militärpflichtigen Söhne, Commis, Gewerbegehilfen und Lehrlinge pp., welche jeweilig von hier abwesend sind, während der oben angegebenen Frist zur vorschriftsmäßigen Anmeldung gelangen. Wer die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mk. oder mit Haft bis zu 3° Tagen bestraft. Pulsnitz, am 31. Dezember 1898. Der Stadtrat h. — Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Unterm heutigen Tage ist Herr Töpfereibesitzer WeinHoLö Morsöovf, hier anderweit als Stadtrath eingewiesen und verpflichtet worden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Pulsnitz, am 3. Januar 1899. Der S t a d t r a r h. Schubert, Brgrmstr. Anmeldung Militärpflichtiger^» den Relrutirungsstammrollen. 'EK Die Bürgermeister und Gemeindevorstände des hiesigen Bezirks werden hiermit veranlaßt, sofwt durch vorschriftsmäßige Bekanntmachu >g und auf sonst ortsübliche Weise Aufforderung wegen Anmeldung zur Rekrutirungsstammrolle an die hierzu Verpflichteten zu erlassen. Der Verpflichtung zur Anmeldung unterliegen sämintliche Wehrpflichtige, die im Laufe des Jahres 1899 das 20. Lebensjahr vollenden, sowie diejenigen Militärpflichtigen der älteren Jahr gänge, über deren Dienstverpflichtungen noch nicht endgültig durch die Ober-Ersatz-Commission entschieden worden ist. Ebenso unterliegen dieser Meldepflicht auch Rekruten, welche bis zum 1. Februar des lausenden Jahres nocb keinen Gestellungsbefehl erhalten haben und sich im Besitze eines Urlaubspasses befinden. Die Anmeldung zur Rekrutirungsstammrolle ist in der Zeil vom 15. Januar bis 1. Februar 1899 zu bewirken und hat bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes zu erfolgen, wo der Militärpflichtige seinen Aufenthalt oder Wohnsitz hat. Die zum einjährig-freiwilligen Dienst berechtigten Militärpflichtigen haben sich, sofern sie nicht bereits vorher zum aktiven Militärdienst einget-eten sind, bei der Ersatzkommission ihres Wohn- und Aufenthaltsortes schriftlich oder mündlich unter Vorlegung ihres Berech tigungsscheines zu melden und ihre Zurückstellung von der Aushebung zu beantragen. Dafern ein Militärpflichtiger nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz wechselt und nach einem anderen Musterungs- oder Aushebungsbezirke verzieht, so hat er dies wegen Berichtigung der Stammrollen rechtzeitig zu melden und zwar bei der Behörde, die ihn in die Stammrolle ausgenommen hat und bei der Stammrollenbehörde des neuen Wohnsitzes. Wer diese vorgeschriebenen Meldungen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu drei Tagen bestraft. Die nach Z 46 der Wehrordnung anzulegenden Rekrutirungsstammrollen sind zur V-rmeidung einer Ordnungsstrafe von 3 Mark spätestens bis znm 6. Februar 1899 unter Beifügung der Geburtsflsten, der Geburts- und Loosungsscheine für die Geburts-Jahrgänge 1879, 1878 u. 1877 hier einzureichen. Die Einreichung von Stammrollen älterer Jahrgänge ist nur dann erforderlich, wenn Militärpflichtige aus älteren Geburtsjahren zur Anmeldung kommen sollten. Mit den Stammrollen sind gleichzeitig die etwa rinzegangenen Benachrichtigungen über erfolgte Bestra fung Militärpflichtiger emzureichen, nachdem die Bestrafungen zuvor in der Stammrolle eingetragen worden sind. Es sind alle erlittenen Straten einzutragen, somit auch diejenigen wegen begangener Uebcrtretungen, ertheilte Verweise rc. Den Führern der Stammrollen wird deshalb hiermit zur besonderen Pflicht gemacht, ein-.n jeden sich Anmeldenden v rantwortlich darüber zu befragen, ob, wann und wo, sowie mit welcher Strafe er belegt worden ist. Nach Einreichung der Stammrollen erkannte Strafen sind sofort nachträglich hierher anzuzeigen. Die Militärpflichtigen sind in alphabetischer Reihenfolge einzutragen; bis jetzt Gestorbene sind wegzulassen. In größeren Gemeinden ist bei Anlegung der Stammrolle unter dem letzten Namen jedes Buchstabens genügender Raum zu Nachtragungen frei zu lassen. Die Militärpflichtigen mit gleichen Anfangsbuchstaben werden unter sich nummerirt. Von den im Orte geborenen Militärpflichtigen ist ein Geburtsschein nicht zu verlangen. Von den übrigen Militärpflichtigen sind bei der An- meldnng nur standesamtliche Geburtsscheine abzugeben, die für militärische Zwecke unentgeltlich ertheilt werden, da eine Rückgabe einmal eingereichter Scheine nicht erfolgen kann. Die Ortsvorstände haben sich hierbei davon zu überzeugen, daß die Angaben des Anmeldenden mit den Angaben auf dem Geburtsschein genau übereinstimmen. An- und Abmeldungen Militärpflichtiger, die nach Einreichung der St mmrollen rrwlgen, sind unter Benutzung eines Ausschnittes aus der Stammrolle sofort hier anzuzsigen. Den Ortsvorständen liegt weiter die Verpflichtung ob, über Leben und derzeitigen Aufenthalt der in der Geburtsliste pro 1879 verzeichneten militärpflichtigen Personen ungesäumt Erörterun gen anzustellen und das Ergebniß in den Stammrollen zu vermerken. Kamenz, am 2. Januar 1899. Der Civil-Vorsitzende der Königlichen Ersatz-Commission des Aushebungs-Bezirkes Kamenz, von ErdmannSVorff, Amtshauptmann. Ortskrankenkasse Pulsnitz. Da die Erledigung der An- und Abmeldungen versicherungspflichtiger Personen in letzter Zeit wiederum sehr viel zu wünschen übrig läßt, wird hiermit nochmals auf 10 der Statuten verwiesen, nach welchem von Seiten der Herren Arbeitgeber solche Personen spätestens am 3. Tage an- bez. abgemeldet werden müssen. Zuwiderhandlungen werden streng und unnachsichtlich bestraft. Die, Von den Herren Arbeitgebern anszufüllenden Formulare sind von der Kassenstelle während der bekannten Expeditionsstunden zu entnehmen. Der Vor st and der Ortskrankenkasse. R. Gude, Vorsitzender. Die Amerikaner auf ihren neneu Bcfitzunnen. Am 1. Januar hat in Havanna die feierliche Hifsung der amerikanischen Flagge unter gleichzeitiger Verkündigung der Souveränität der Vereinigten Staaten über Kuba an Stelle derjenigen Spaniens stattgefunden, mit welchem Akte die Amerikaner in aller Form Rechtens ihre Herrschaft auf der „Perle der Antillen" angetreten haben. Ob sie aber sich dieses werthvollen neuen Besitzes auch werden voll freuen dürfen, das bleibt noch sehr abzuwarten, deuten doch die mancherlei kleinen Häckeleien und Mißhelligkeiten, die schon bislang zwischen den AankeeS und den von ihnen „befreiten" Kubanern zu verzeichnen waren, genugsam darauf hin, daß die Etablirung des amerikanischen Regimes auf Kuba schaler lich so glatt wird zur Durchführung gelangen können. Sind doch die bisherigen kubanischen Rebellen von ihren „neuen Herren" durch Religion, Sprache, Sitten, die ganze Lebens- anschauung und theilweise selbst die Racezugehörigkeit scharf geschieden, während anderseits mit der Beendigung des Kampfes gegen die Spanier das einzige gemeinsame Land, melches Amerikaner und Kubaner bisher verknüvfte, bedenklich locker geworden ist, die letzteren haben gewiß nicht ihren verzweifelten Revolutionskrieg gegen die Spanier lediglich deshalb geführt, um die spanische Herrschaft mit der ameri kanischen zu vertauschen, er galt vielmehr zuletzt der Erringung der vollständigen Unabhängigkeit und Freiheit Kubas nach jeder Seite hin. Die Amerikaner ihrerseits aber sind ebenso zweifellos den aufständischen Kubanern nicht auS purer Un eigennützigkeit und Menschenfreundlichkeit zu Hilfe gekommen, sondern sie versolaten von Anfang an den Zweck, die reiche Antilleninsel für sich selbst in Beschlag zu nehmen, sie zu einem Anhängsel der Vereinigten Staaten zu machen, wenn auch wohl die Aankees selbst jetzt noch nicht an eine regel rechte Annektion Kubas denken. Bei solcher Sachlage muß man es als ziemlich sicher betrachten, daß „Befreier" und „Befreite" auf Kuba eines schönen Tages hart an einander gerathen werden, und nachher dürften es vielleicht die Ameri kaner eben so wie vorher die Spanier noch zu spüren be kommen, was ein Buschkrieg auf Kuba bedeutet. Inzwischen haben sich die Dinge zwischen den Ameri kanern und den von ihnen ebenfalls „befreiten" Philippinen rebellen bereits derart kritisch entwickelt, daß beide Parteien vielleicht schon in den nächsten Tagen zu einer kriegerischen Kraftprobe mit einander schreiten. Die aufständischen Loyalen,