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szmklM :pfiehlt 6i-, Schloßstr. * »-» lais Bäckermstr., sdorf. SN ! u. A. m. zu iiät, Blatt Amts und des StadtraLhes des Königl. Amtsgerichts Künhigster Jahrgang L. Förster's Erden Druck und Verlag von E. in Pulsnitz. Daube L Lomp. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Abonnements - Preis Biertel! hrl. I M. 25 Pf. t?uf Äunfcb unentqeltliche gn- sendunq. K-schäftsstelken: Buchdruckereien von L. Pabst, Königsbrück, C. S. «rausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureauS vonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Moste und G. L. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: I, Jllnstrirtes SonntagSblat: (wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für dir einspaltige Cor puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. sscheM^ Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg ^nd Umgegend. Inserat« sind bis Dienstag und Freitag nnenstr. 10 lelleDres- sen. Z. Dtnr:« lope, er Arzt brieflich. reZ bei 5 K. 27 - 5 - 26 - - 5 - 22 - iter 18 ^s, k 6 bei 10 lligst. ivnUein. eiter Käding, zer Straße, Radeberg. sr Llradss- >u Outtov, lro88vut6rs, !I8Ks 16 SoKönM ' 1st2t6 LK- a Oiaoonus uns äow llk vir naob, ralt gobiaob, :bss §risäsn! SrIu886N6N. kuvker tutirsll, wird 'richt. Stellung Kulmkaeb. mleorv l « « r. nebst Zubehör, auar 1899 z» am Markt- Sonnabend. 8. Oktober 1898. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Raths-, Kassen- und Standesamts-Lokalitäten Montag und Dienstag, den 1«. und 18. Oktober 1898 werden an diesen Tagen nur ganz dringliche Sache» erledigt und in Standesamtsangelegcnheiten nur Vormittags von 8 bis 10 Uhr expedirt. Pulsnitz, am 4. Oktober 1898. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, WürgerrechtserwerSung Set*. Diejenigen Gemeindemitglieder, welche nach ß 17 der revidirten Städteordnung zum Erwerbe des Bürgerrechts berechtigt oder Verpflichtet sind, werden hiermit aufgefor dert, sich bis zum 20. Oktober 1898 auf hiesiger Rathsschreiberei, wo auch nähere Auskunft ertheilt wird, behufs ihrer Verpflichtung anzumelden. Pulsnitz, am 4. Oktober 1898. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Zeit vom 1. August 1898 bis 30. September 1901 wieder- bez. die neugewählt worden sind: Die hiesigen Hausbesitzer ung eines Miethvertrages mit einzelnen Personen und Familien berathend zur Seite stehen zu haben. Um den Zweck dieser Bestimmung zu erreichen, werden die Vermiether ersucht, sich vor Vermiethung von Wohnungen vorerst mit dem betreffenden Bezirksvorsteher ins Ein vernehmen zu setzen, auch dafür besorgt zu sein, daß bei jedem Wohnungswechsel die gehörige An- bez. Abmeldung der Miethparteien bei dem betreffenden Bezirksvorsteher erfolgt. Pulsnitz, am 4. Oktober 1898. Bekanntmachung Hierdurch wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß nachgenannte Herren als Bezirksvorsteher auf 1-, Herr Bäckermeister Garte» > als Vorsteher des 1. Bezirks, 2., Riemermeister Reinhold Gude »ff 2. ff, 3., ,, Schuhmachermeister Emil Karte ,, 3. ff. 4., ,, Stellmachermeister Kretschmar es 4. ff, 5., Töpfermeister BtUNV KÜttver ff, ff» 5. ,, 6., ,, Drogist Felix Herberg ,, ff» 6. ,, 7-, Drechslermeister Robert Haufe ,, V »ff 7. ,, 8., Brennereibesitzer Stephan soa ffff ff, »ff 8. ,, 9., ,, Tischlermeister SchWiebUs „ ,, ,, ff» 9. ff, L 10., Barbier Bruno Zechner ffff 10. 1 werden daher auf ß 3 der Instruction der Bezirksvorsteher hingewiesen, nach welchem die Letzteren den Vermrethern von Wohnungen vor Eingeh Der Stadtrat h. Die Borversicherung der Gebäude und der Maschinen gegen Brand re. Fälle. Von der nach Z 41 und 149a Absatz 2 des Brandversicherungsgesetzes bestehenden Füglichkeit einer Borversicherung wird nur selten Gebrauch gemacht, weil diese Bestim mungen zu wenig bekannt zu sein scheinen. Sie werden deshalb nachstehend veröffentlicht: Nach 8 41 des gedachten Gesetzes ist bei Neu- und Vergrösierungsbauten die Anmeldung zur Berstcherung schon von der Zeit des - Baubeginnes an gestattet. Der Eigenthümer bleibt solchenfalls jedoch verpflichtet, zum Zwecke der Katastration eine nochmalige Anmeldung innerhalb 14 Tagen Von der Vollendung des Baues ooer der Veränderung, oder von der Zeit der eingetretenen veränderten Benutzung, oder, dafern das anzu meldende Object vor seiner völligen Herstellung zur Benutzung gelangt, von der Zeit der Ingebrauchnahme an gerechnet, zu bewirken. Nach Z 149 n Absatz 2 desselben Gesetzes kann durch die Brandversicherungskammer die freiwillige Versicherung von Maschinen, Apparaten und Geräthschaften nebst den zugehörigen Reservetheilen, welche einem gewerblichen, land- oder sonstigen wirthschaftlichen Betriebe dienen, sobald sie innerhalb eines bei der Landesanstalt versicherten Grundstücks oder Grundstückscomplexes aufgestellt sind, von der Zeit an zugelassen werden, zu Welcher die Ma schinen zum Zwecke der Aufstellung in das für den Betrieb bestimmte Grundstück bez. de» Grundstückscomplex eingebracht find. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 23. Septbr. 1898. — von Erdmannsdorff. — Die Namensangaben der Bauherren und Bauleiter bei Neubauten betr. Nach der Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern vom 30. August 1898 ist bei allen Neubauten an einer leicht sichtbaren Stelle ein Anschlag anzubrin gen, welcher den Stand, den Familiennamen und mindestens einen ausgeschriebenen Vornamen des Bauherrn und des Bauleiters in deutlich lesbarer und unverwischbarer Schrift angiebt. Zuwiderhandlungen werden an den Bauherren und den Bauleitern mit Geldstrafe bis zu einhundertfünfzig Mark —- oder Haft bis zu vier Wochen bestraft. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz,ami. Oktober 1898. von Erdmannsdorff. Kgl. Hoh - Roxstsigssung. Röhrsdorser Mvier. — Mittelgasthof in Großröhrsdorf. Freitag, den 14. Oktober 1898, vormittags 11 Uhr 2730 ficht, und kief. Klötzer von 7 bis 39 50 „ Baumpfähle „ 5 „ 6 115 „ Derbstangen „ 8 „ 12 450 „ Reisstangen „ 1 „ 7 Montag, den 17. Oktober vormittags 11 Uhr. Das, 27 rm weiche und 1 rm harte Vrenr 894 „ „ „ 21 „ „ Brenn 343-/2 » „ „ 4 „ „ Aeste. Forstrentamt Dresden und Kgl. Forstrevierverwaltung Kleinröhrsdorf, am 1. Oktober 1898. Harten- Mueller Aufbereitet in den Läuterungen Abth. 6, 21, 23, 29, 30 u. 40, sowie einzeln in Abth. 16 bis 23, 25 bis 34 u. 36 bis 41. ow Ob.-St. „ „ „ „ Unt.-St.