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slsn :) »Isnit/. hen^ lermann. tlicher Eltern, cher Ostern die werden will, Dresden nach- uichen 86«., dcrlötznitz bei nen herzlichsten >ere, sowie auch über 10 Jahre liähe des Auges )ne. Ich kann i Leidenden mit mpfehlen. lettau i- Erzgeb., .897. rich Sacher. Gemeindevorst. ege eina Nr. 1. liomuiie8 urde am Sonn- i jungen Herren ^xped. d. Bl. Asko, u werden, kann ei 0 rvdL, 0 Lackirer. Logis lch Mr. 17. heilen ie heilbar! hätigkeit und Er- iderttausende ge- ctshilfe sind aus« ertheilt Mcdbaum, ischer Vertreter katurheilkunde. >32 b. bis 1 «Ihr. ark 1. Febr. u. spä- gen gesucht. >0 in der Exped. niederzulegen. Mich. ein Lehrling zu » chemische Wäs r, Färbereibesitzer ß e n. Blatt Amts und des StadLrathes des Königl.UmLsgerichLs WuLsnih Abonnements « Preis Mertel, -hrl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend Preis für die einspaltige Cor puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von L. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-Bureaus vonHaasen- stein L Vogler, Jnbalidendank, Rudolph Moste und G. A. Daube L Comp. AlS Beiblätter: 1 Jllustrirtes Sonntagsblatt (Wöchentlich); 2. Landwirthschaftliche Beilage (monatlich). Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend. Znferate - sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Nhr aufzugeben. Druck und Verlag von E. L. Först er's Erben in Pulsnitz. Mündigster Hahrgang. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Sonnabend. Mx. ll. 29. Januar 1898. Auf Antrag der Erben des Bandfabrikant Friedrich Wilhelm Gebler in Großröhrsdorf sollen die zu dessen Nachlaß gehörigen Grundstücke, als: 1-, das Haus, Nr. 132 des Br.-C., Fol. 208 des Grund-Hypothekenbuchs für Großröhrsdorf, mit 36,3 Hr Fläche und 68,gz Steuer-Einheiten und 2., die Flurstücken Nr. 116 und 117 des Flurbuchs, Feld und Wiese, Fol. 500 desselben Grund-Hypothekenbuchs, Ersteres 23,0 /er und Letzteres 31,1 Fläche enthaltend, den 15. Ieörunr 1898, Nachmittags 1 Uhr im Gasthof zum grünen Baum in Groszröhrsdorf meistbietend öffentlich versteigert werden. Die Versteigerungsbedingungen sind aus den im genannten Gasthofe und am Amtsbrette aushängenden Anschlägen zu ersehen. Pulsnitz, am 20. Januar 1898. Königliches Amtsgericht. v. Weber. Die auf den Folien 47 und 56 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts eingetragenen Firmen Carl Traugott Schölle Nr. 245 und 247 in Großröhrsdorf und F. Traugott Nitzsche daselbst sind, wie die Erörterungen ergeben haben, thatsächlich erloschen, ohne daß die Anmeldung des Erlöschens dieser Firmen durch die hierzu Verpflichteten in Gemäßheit des Art. 26 des Allgemeinen Deutschen Handels-Gesetzbuchs bisher hat herbeigeführt werden können. Das Erlöschen der genannten Firmen soll nunmehr in Gemäßheit des Reichsgesetzes vom 30. März 1888 von Amtswegen in das Handelsregister eingetragen werden, und es werden daher die Rechtsnachfolger der eingetragenen Firmen-Jnhaber hiermit aufgefordert, einen etwaigen Widerspruch gegen diese Eintragung binnen 4 Monaten und spätestens bis zum 10. Juni 1898 schriftlich oder zu gerichtlichem Protokoll an hiesiger Gerichtsstelle geltend zu machen. Pulsnitz, am 24. Januar 1898. Königliches Amtsgericht. v. Weber. Hunde sperre betreffend. Am 18. dieses Monats ist ein nach Wiesa gehöriger Hund — groß, stark, gelb und männlichen ^Geschlechts — in Rammenau getödet und tollwuthkrank befunden worden. Nach M 37 und 38 des Reichsgcsetzes vom die Abwehr und Unterdrückung von Viehseuchen betreffend, in Verbindung mit der Instruktion zur Ausführung dieses Gesetzes vom 27. Juni 1895 HH 16 flgd. und mit ßH 3 flgd. der Sähsischen Ausführungs-Verordnung vom 30. Juli 1895, wird daher für die Ortschaften Wiesa, Spittel, Jesau, Deutschbaselltz, Nebelschütz, Thonberg-Prietitz, Elstra, Wohla, Welka, Boderitz, Ossel, Hennersdorf, Gelenau, Lücksrsdorf, Hauswalde, Ohorner Röderhäuser und Kindisch die Festlegung, Ankettung oder Einsperrung aller Hunbe auf die Dauer von 3 Monaten, also bis mit 17. April öieses ZaHres verhängt und die sofortige Tö-tnug aller derjenigen Hunde und Katzen angeordnet, rücksichtlich welcher der Verdacht vorliegt, daß sie von dem wuthkranken Thiere gebissen worden sind. Der Festlegung gleich zu achten ist das Führen der mit einem sicheren Maulkorbe versehenen Hunde an der Leine; ohne polizeiliche Erlaubniß dürfen Hunde aus den als gefährdet geltenden vorgenannten Ortschaften nicht ausgeführt werden. Die Benutzung der Hunde zum Ziehen ist unter der Bedingung gestattet, daß sie fest angeschirrt, mit einem sicheren Maulkorbe versehen undlaußer der Zeit des Gebrauchs festgelegt werden. Die Verwendung von Hirtenhunden zur Begleitung der Heerde, von Fleischerhunden zum Treiben von Vieh und von Jagdhunden bei der Jagd kann unter der Bedingung gestattet werden, daß die Hunde außer der Zeit des Gebrauchs (außerhalb des Jagdreviers) festgelegt oder, mit einem sicheren Maulkorbe versehen, an der Leine geführt werden. Wenn Hunde der Vorschrift zuwider innerhalb des gefährdeten Bezirks frei umher laufend betroffen und dabei weggefangen werden, so kann deren sofortige Tödtung ange ordnet werden, falls dies durch die Umstände geboten erscheint, außerdem aber ist der Besitzer eines solchen Hundes mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder Haft zu belegen. Wissentliche Uebertretungen der vorstehend angeordnetenj Vorsichtsmaßregeln werden nach § 328 des Reichsstrafgesetzbuchs mit Gefängniß bis zu einem Jahre bestraft. Zur Untersuchung und Aburtheilung solcher Fälle ist das betreffende Amtsgericht zuständig. Im Uedrigen sind die Besitzer von Hunden bei Vermeidung einer Geldstrafe von 150 Mark oder Haft nicht unter einer Woche verpflichtet, bei verdächtigen Erscheinungen der Thiere welche den Ausbruch der Tollwuth befürchten lassen oder wenn ihnen ein Hund entweichen oder sonst abhanden kommen sollte, spätestens binnen 24 Stunden der Orts polizeibehörde Anzeige zu erstatten, welche solche nach davon genommener Kenntniß unverzüglich hier einzusenden hat. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t K a m e n z , am 25. Januar 1898. vou Erdmannsdorff. Montag, den 31. Janua^1898, Nachmittags 3 Uhr gelangt im hiesigen Schützenhause eine gute Mähmaschine gegen Baarzahlung zur Versteigerung. Pulsnitz, den 28. Januar 1898. Sekretär Kunath, Ger.-Vollz. Die Währung in Frankreich. In Frankreich brodelt und zischt s wieder einmal be denklich, und allerhand trübe Blasen steigen an die Oberfläche. Die Dreysus-Esterhacy-Angelegenheit zieht ungeachtet ihres gerichtlichen Abschlusses ihre Kreise jenseits der Vogesen immer weiter und nimmt mehr und mehr den Charakter einer politischen Bewegung an, deren Ausgang noch ganz unberechenbar ist. Das Scheitern des Feldzuges zu Gunsten des verurtheilten Hauptmannes Dreyfus hat eine schroffe Reaction von der anderen Seite hervorgerufen, die von allerhand politischen Wühlern eifrig für ihre Sonderzwecke ausgebeutet wird, wobei es an dem herkömmlichen Apell an alle Leidenschaften und schlimmen Instinkte der mensch« lichen Natur keineswegs fehlt. Namentlich hat sich die anti semitische Agitation der ihr günstigen Lage mit viel Energie bemächtigt und seit fast zwei Wochen schon Straßenunruhen in Paris und in der Provinz hervorge rufen, die sich zunächst allerdings gegen daS Judenthum richten, welche aber schon hie und da revolutionär anarchistische Anklänge aufweisen. Speciell die in Algier vorgekommenen schlimmen Ausschreitungen gegen die Juden trugen bereits den Charakter einer förmlichen Straßen revolution mit anarchistischem Hintergründe, woran auch nichts durch die Hochrufe auf die Armee geändert wird, Mit denen die Aufrührer die einschreitenden Truppen be ¬ grüßten. Die amtlichen Berichte aus Algier geben selber zu, daß sich unter den Theilnehmern an den antisemitischen Straßenexcessen zahlreiches arbeitsscheues und verdächtiges Gesindel befand; wenn aber solche Elemente erst einmal in Frankreich mitwirken, dann kann es leicht kommen, daß sich die Hochrufer auf die Armee von heute schon morgen in wüthende Barrikadenmänner und Bannerträger der Revolution verwandeln. Nun, bis dahin sind ja die Vorgänge in Frankreich noch nicht gediehen, falls jedoch das Ministerium Meline nicht bald mit vollster Entschlossenheit gegen die ganz Frank reich durchzitternde Gährung einschrcitet, so kann es allerdings geschehen, daß die entstandene Bewegung der Regierung schließlich über dem Kopfe zusammenschlägt. Ist es doch schon ein ernstes Zeichen, daß sich die allgemeine Erhitzung der Geister, die Sprache der in Bewegung gekommenen Pöbelmassen und der Tumult der Straße nun auch in das französische Parlament verpflanzt haben. Die furchtbaren Prügel- und Scandalszenen, zu welchen sich die Dreyfus- Debatte in der Sonnabendsitzung der Deputirtenkammer entwickelte, zeigen, wie allmählich auch die politischen Führer und Vertrauensmänner des französischen Volkes von den leidenschaftlichen Instinkten der großen Masse ergriffen wer den, und daß in Frankreich der Parlamentarismus zwischen den entfesselten Leidenschaften der Menge hin- und herzu pendeln beginnt. Immerhin kann unter solchen Umständen das Ministerium Mölme noch von Glück sagen, daß die Dreyfuse Debatte für dasselbe gut ausgegangen ist, denn sie endet- am Montage damit, daß die Kammer mit 176 gegen 133 Stimmen ein Vertrauensvotum für die Regierung annahm, das Ministerium hat also seine Stellung gegenüber dem Ansturm von radikaler und sozialistischer Seite behauptet. Die Hauptsache für die Regierung des Herrn Meline ist aber einstweilen doch, daß sie, wie jetzt im Parlamente, so auch Herr im Lande bleibt, und dies muß sie durch un nachsichtliches Vorgehen gegen alle ferneren Versuche dunkler Elemente, durch Straßendemonstrationen in Paris und in den größeren Provinzialstädten die DreyfuS-Sache für ein seitige politische und sonstige Zwecke auszuschlachten, bekunden. Im Besonderen wird das Ministerium Moline ein scharfes Auge auf die Bemühungen der ehemaligen Parteigänger des Generals Boulanger haben müssen, gelegentlich der Be wegung für und wider Dreyfus im Trüben zu fischen, ebenso gilt dies in Bezug auf das Treiben der eigentlichen Chauvi nisten- und Revanchemänner-Partei in Frankreich; die statt gefundene „patriotische" Kundgebung am Standbild der Stadt Straßburg in Paris beweist bereits hinlänglich, daß mit den Wogen der heutigen Bewegung in Frankreich an läßlich Dreyfus-Affaire auch die chauvinistische Strömung an die Oberfläche zu kommen droht. Jedenfalls sind da die Erklärungen des Staatssekretärs von Bülow in der Budgetcommission des Reichstages über die Dreyfus-Ange-