Volltext Seite (XML)
Blatt Amts und des Stadtrathes des Königs. Amtsgerichts WuLsnih Abonnements - Preis Vierteljahr!. 1 M. 28 Ps. Aus Wunsch unentgeltliche Zu sendung. Als Beiblätter : 1 JllustrirteS Sonntagsblntl (wöchentlich); 2. tiandwirthschastliche Beilage (monatlich). Erscheint: Mütwoch und Sonnabend. sch en LH ^tiir Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgcgeud Inserate sind bis Dienstag und Freitag Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. HeschäftssteTen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, CarlDaberkow, Groß röhrsdorf. Annoncen-BureausvonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank. Rudolph Moste und. G. L. Daube L Comp. Dm-""" d--'"-ReunundvlWMsteu Jahrgang. s«-... Sonnabend. Ux. 59. 24 Juli 1897 Die DamPfstratzenWalzc des Unternehmers Philipp in Löbau wird im hiesigen Bezirk voraussichtlich wie folgt in Thätigkeit sein: Am 23. oder 24. dieses Monats Transport auf der fiskalischen Straße Kamenz - Königsbrück von Brauna bis Koitzsch. Am 24. und 26. dieses Monats Walzarbeit au dem Koitzsch-Reichenauer Communicationswege. r Am 26. oder 27. dieses Monats Transport auf der Pulsnitz-Königsbrücker Bezirksstraße von Reichenau bis Pulsnitz. Am 27. und 28. dieses Monats Walzarbeit auf dem Pulsnitz-Großrösrsdorfer Communicationswege in Pulsnitzer Rittergutsflur. Am 28. und 29. dieses Monats Transport auf der fiskalischen Straße von Pulsnitz bis Kamenz. Königliche A m t s h a u p t m a n n s ch a f t K a m e n z , am 20. Juli 1897. von Erdmannsdorff. KrundstüLsVerstsrgerung. Die zum Nachlasse des Hausbesitzers Friedrich Augnst Hofman« in Schönborn gehörigen Grundstücke und zwar: X., die Häuslernahrung Nr. 23 des Brd.-Cat., Fol. 21 des Grund- und Hyp.-Buchs für Schönborn, bestehend aus der Parzelle Nr. 64 des Flurbuchs L., die beiden Feldgrundstücke, eingetragen auf den Fol. 66 und 76 desselben Grund- und Hyp.-Buchs, bestehend aus den Parzellen 232. 232 a und 219 des Flurbuchs, sollen mit der anstehenden Ernte auf Antrag der Erben behufs Erbtheilung Dienstags den 8. A u g tt st 1897, Vormittags 10 Uhr an Ort und Stelle öffentlich nach Bekanntgabe der Bedingungen versteigert werden. Die Grundstücke umfassen zusammen 2 Acker 206 ^Ruthen Fläche und sind mit 33,z» Steuereinheiten belegt. N a d e b e r g , am 21. Juli 1897. Königliches Amtsgericht. Am. Alkyl. Der Borstotz des Bundes der Landwirthe. Der jetzt vom Vorstande des Bundes der Landwirthe der Reichsregierung und der preußischen Regierung unter breitete Antrag, ein sofortiges Einfuhrverbot gegen aus ländisches Brotgetreide auf die Dauer von sechs Monaten zu erlassen, hat in der deutschen Tagespresse eine Hochfluth der mannichfachsten Betrachtungen hervorgerufen. Das ist auch ganz begreiflich, handelt es sich doch bei dem vom Bunde der Landwirthe gemachten Vorjchlage, den im Spe ziellen die Reichstagsabgeordneten Dr. Hahn, v. Plötz und Dr. Nösicke durch ihre Unterschrift der OeffentUchkeit gegen über vertreten, um eine überaus einschneidende Maßregel, deren Folgen und Wirkungen nach verschiedenen Richtungen hin sich durchaus noch nicht absehen ließen. Zweck des be antragten Einfuhrverbotes ist, durch eine zeitweise Absperrung der deutschen Grenzen gegen die Brotgetreide - Einfuhr aus dem Auslande den Preis für das inländische Getreide bis zu einem gewissen Grad in die Höhe zu treiben; wenn dies erreicht ist, soll das Verbot gegebenen Falls noch vor Be endigung der halbjährlichen Sperre wieder außer Kraft gesetzt werden. Wollte man nun bei Beurtheilung dieser Maßregel lediglich die unläugbar noch immer vorhandene Nothlage der einheimischen Landwirthschaft in Betracht ziehen, so könnte man vielleicht dem beantragten Getreide-Einfuhr verbot als einem neuen Versuch, den Nothstand der Land wirthschaft zu lindern, zustimmen, aber es kommen hierbei daneben denn doch noch andere gewichtige Erwägungen und Interessen ins Spiel, und letztere lassen das erstrebte Verbot in einem recht bedenklichen Lichte erscheinen, während zugleich dessen Begründung sich gerade in den wichtigsten Punkten als nicht besonders stichhaltig erweist. Um zunächst letztere Seite hervorzuheben, so wird in den Motiven des Antrages namentlich darauf hingewiesen, daß die Einfuhr ausländischen Getreides nach Deutschland auch im Vorjahre gegenüber den früheren Jahren aber mals einen Zuwachs aufweise, während doch noch große Beständealten einheimischen Getreides vorhanden seien, zu denen sich nun noch die Ergebnisse der im Schnitt befindlichen neuen Jnlandsernte Hinzugesellenwürden. Hieraus resultire eine Ueberfluthung Deutschlands mit Getreide, welche mit dem thatsächlichen Brotbedarf seiner Bevölkerung nicht im Entferntesten im Einklänge stehe, so daß es im Interesse der deutschen Landwirthschaft geboten erscheine, die Zufuhr ausländischen Getreides zeitweise zu verbieten. Diese Argu mente werden jedoch in einem Preßorgane, welches thatsächlich die Interessen der Landwirthschaft gegenüber denen der Börse verficht, in der „Bank- und Handels-Ztg.", durch authentische Zahlen ziemlich zerpflückt, denn es geht aus denselben hervor, daß an mehreren deutschen Hauptstapelplätzen für Brotgetreide am 1. Juli 1897 erheblich verminderte Bestände an Weizen und Roggen im Vergleich zum Vorjahr vorhanden waren und daß die Einfuhr fremdländischen Getreides in den ersten fünf Monaten des jetzigen Jahres wesentlich geringer war, wie im gleichen Zeiträume der Jahre 1895 und 1896. Schließlich wird in der „Bank- und Handels-Zeitung" noch der Behauptung entgegengetreten, daß wir jetzt in Deutsch land ganz besonders niedrige Getreidepreise hätten. Die schwerwiegendsten Einwendungen gegen die vom Bunde der Landwirthe vorgeschlagene Maßregel liegen indessen auf einem anderen Gebiete. Sollte dieselbe Gesetz werden, so würde hiermit Deutschland seine Handelsverträge mit Rußland, Oesterreich-Ungarn u. s. w. gröblich verletzen und die betreffenden Staaten zu Repressalien drängen, Deutsch land hätte dann fast nach allen Seiten hin einen Zollkrieg zu führen, unter welchem nicht nur Deutschlands Handel und Industrie, sondern schließlich auch die Landwirthschaft selber schwer zu leiden haben würde. Außerdem aber würde ein solches Verbot in weiten Kreisen des deutschen Volkes nur neue Verbitterung Hervorrufen, kann man doch schon jetzt in den Organen der linksradicalen Presse dem Schlag wort von den Brotvertheuerern unter Hinweis aus das neueste Vorgehen des Bundes der Landwirthe begegnen, es ist aber wahrlich nicht nöthig, die schon sowieso im Volke aufgehäufte Summe von Mißvergnügen und Unzufriedenheit wegen unserer inneren Zustände auf eine solche Weise noch zu vermehren. Bereits in Hinblick auf die bestehenden Handels verträge ist es darum kaum denkbar, daß die Reichsregierung dem erwähnten Anträge des Herrn Dr. Hahn u. s. w. Folge leisten sollte. Die „Charlottenb. Ztg." weiß denn auch auf Grund angeblich bester Informationen zu versichern, daß die Eingabe des Bundes der Landwirthe von der Negierung kurzweg zurückgewiesen werden würde, da ihre Bewilligung einen Vertragsbruch zur Voraussetzung hätte, und zu einem solchen könne sich die Reichsregierung nimmermehr verstehen. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Das diesjährige Marienschießen wird vom kommenden Sonntag bis mit Dienstag in althergebrachter Weise abgehalten. Sonntag und Montag finden Aus- und Einzüge statt und am Dienstag Abend beschließt das Fest das übliche Brillantfeuerwerk, welches vom Kunstfeuerwerker Heller aus Dresden abgebrannt wird. Dem Vernehmen nach haben sich sehr viele Schausteller angemeldet, so daß für Vergnügen hinreichend gesorgt ist. — Die Volksschullehrer, welche in diesem Jahre zur Ableistung der aktiven Militärdienstzeit (10 Wochen) einzu stellen sind, haben am 31. Juli einzutreffen; es werden be sondere Volksschullehrer-Compagnien beim 4. Infanterie- Regiment Nr. 103 und 11. Infanterie-Regiment Nr. 139 formirt. Die endgiltige Entscheidung und die damit zusam menhängende Beorderung steht in allernächster Zeit zu erwarten. Die Einziehung der Lehrer zur Dienstzeit von einem Jahre tritt 1900 in Kraft, doch ist es jedem einzelnen freigestellt, schon jetzt seiner Dienstpflicht in dieser Dauer zu genügen. Die gefürchteten Hundstage, die Zeit vom 23. Juli bis 23. August, in der die Sonne, die in den ersten beiden Dritteln des Juli im Zeichen des Krebses gestanden, in das des Löwen tritt, haben begonnen und damit die heißeste Zeit des Jahres. Der Theil der Menschheit, welchem die Möglichkeit gegeben ist, der alltäglichen Stätte seines Wirkens für eine Zeit lang den Rücken kehren zu können, thut dies und eilt in die Luft der Berge und des Meeres, die Sinne und das Herz an den Herrlichkeiten der Natur zu erquicken und zu verjüngen. Während in den Bädern und Sommer frischen sich fröhliches Leben entfaltet, zieht in Groß- wie Kleinstadt die Stille des Hochsommers ein. Die saure Gurke tritt ihre Herrschaft an. Für den Landmann aber bringen die Tage des Juli und August Arbeit in Hülle und Fülle. Denn nun gilt es, den Segen der Felder einzubringen. Nur viel Sonnenschein ist jetzt zu wünschen, denn von den Hundstagen verlangt der Landmann trockenes Wetter: Hunds tage hell und klar — Zeigen an ein gutes Jahr; — Wer den Regen sie bereiten — Kommen nicht die besten Zeiten. — In B a u tz e n ist ein größerer Münzenfund ge macht worden. Beim Grundgräben auf einem Neubau fand man innerhalb der alten Grundmauer eine größere Anzahl (circa 80) alte Silbermünzen, die seiner Zeit, in einem Topfe geborgen, von ihrem Besitzer dort wahrschein lich versteckt worden sind; Theile diejes alten TopfeS fan den sich gleichfalls noch vor. 40 der aufgefundenen Sil berstücke sind alte Speziesthaler verschiedenen Gepräges, merkwürdiger Werse darunter nur wenige Doubletten, die übrigen Stücke sind zumeist alte meißnische und böhmische Groschen, sowie halbe Speziesthaler; auch eine „schlesische Klippe,, (viereckige Münze) ist dabei. Das Geld ist ver- muthlich in den schweren Zeiten des 30jährigen Krieges versteckt worden, das Alter der Münzen weist darauf hin, denn die jüngste Jahreszahl ist 1631; es finden sich jedoch auch Gepräge bis zurück zum Jahre 1570, die oben er wähnten Groschen (ohne Jahresanzabe) sind sogar schon zu Ende des 14. Jahrhunderts geprägt. — Die nunmehr geschlossene Ausstellung in Gro ßenhain dürfte ein Defizit von 10,000 Mark ergeben, doch läßt sich das noch nicht übersehen. Der eventuelle materielle Verlust, schreibt bas dortige „Tageblatt", wird sicherlich durch den ideellen Gewinn gedeckt. Dresden, 21. Juli. Landgericht Dresden. Der 20jährige schon zweimal als Dieb bestrafte Dienstknecht Friedrich Gustav Ernst Arnold auS Hauswalde trat am 5. Februar ds. Js. bei dem Gutsbesitzer Fritsche zu Goes in Dienst und schnitt während dieser Zeit von zwei Pfer- dekummeten, den ganzen Messingbeschlag, bestehend aus Rosetten, Plättchen, Ringen und Patenthaken rc., ab, machte auch die Kummete selbst durch Zerschneiden der Riemen unbrauchbar. Bei seinem Weggange nahm der Langfinger die Beschläge mit, und fand er hierauf m Eschdorf ein Unterkommen. Am 2. Mai Abends gegen 10 Uhr trennte er sich auf dem Tanzsaale von seinem Begleiter, einem Dienstknecht, und langte sich nach Zer trümmern einer Fensterscheibe aus dessen Schlafkammer ein Paar Stiefel im Werthe von 12 Mk. heraus. Zwei Nächte später schlich sich Arnold durch die unverschlossene Kuhstallthür in das Wohnhaus seines früheren Dienstherrn Fritzsche in Goes ein und entwendete demselben aus einem Sekretär eine Remontoiruhr sowie eine der Tochter F.'s gehörige goldene Kette mit dergleichen Kreuz. Der Ange klagte wurde auf 10 Monate ms Gefängniß geschickt. — Eine ebenso praktische wie eigenartige Verwendung findet seit einigen Tagen das Fahrrad bei einigen Feuer wehren der Umgebung Dresdens (Löbtau, Cotta rc.) insofern, als bei Feuerlärm oder zu Uebungszwecken radfahrende Hornisten die Straßen der Orte durcheilen und somit die »kW ttz!