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Nr Blatt Amts und des Stadtrathes des MU. Amtsgerichts üenstag und Freitag Vorm. S Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puSzeile (oder deren Raums 10 Pfennige. Geschäftsstellen: Buchdruckereien von A. Pabst, Königsbrück, C. S. Krausche, Kamenz, Carl Daberkow, Grotz- röhrsdorf. Annoncen-BureauSvonHaasen- stein L Vogler, Jnvalidendank, Rudolph Mosse und. G. L. Daube L Lomp AlS Beiblätter: 1 - JllustrirteS Sonntagsblatt (wöchentlich); 2 ^andwirthschaftliche Beilage (monatlich). Abonnements > Preis Viertel! chrl. 1 M. 25 Pf. Auf WunsL unentgeltliche Zu sendung. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. ;u Wulsnih und F'-ft--'» RmnundvieufigKeu Iahvgaug. Mittwoch. Uk. 4. 13- Januar 18S7. Die Maul- und Klauenseuche in Großröhrsdorf ist erloschen. Königliche Amtshauptmannschaft Kamenz, am 5. Januar 1897. von Erdmannsdorff. Montag, den 18.Januar 1887: Viehmarkt in Bischofswerda. Die neuen Vorschriften für das Detailreisen. Das Gesetz — es ist die Novelle zu der Gewerbe ordnung vom 6. August 1896 — geht davon aus, daß den Handlungsreisenden das Aussuchen aus Waarenbestell- ungen grundsätzlich nur bei Kaufleuten in ihren Geschäfts räumen und bei solchen Personen ohne Weiteres gestattet sein soll, in deren Geschäftsbetriebe Waaren der angebotenen Art Verwendung finden, bei dem Privatpublikum dagegen, abgesehen von einigen Ausnahmen, welche der Bundesrath beschlossen hat, nur auf vorherige ausdrückliche Aufforderung. Diese Ausnahmen betreffen den Weinhandel, den Handel mit Erzeugnissen der Leinen- und Wäschefabrikation und den Handel mit Nähmaschinen. Die Neisenden, die für diese Gegenstände reisen, können nach wie vor das Pr vat- publikum ohne Weiteres besuchen, um es zu Bestellungen auf ihre Waaren zu veranlassen, sie können auch Kaufleute in ihrer Prwalwohnung zu diesem Behuse besuchen. Was im Gegensätze zu ihnen alle übrigen Reisenden anlangt, so müssen sie bei dem Besuch des Privatpublikums eine aus- drückliche vorherige Aufforderung hierzu abwarten. Diese ist auch nothwendig, wenn sie einen Kaufmann in seiner Privatwohnung oder einen Gewerbetreibenden besuchen wollen, in dessen Geschäftsbetrieb die von ihm angebotenen Waaicn keine Verwendung finden. Letzteres ist beispiels weise der Fall, wenn ein mit Konfektionswaaren Reisender den Inhaber eines Spezereiladens besucht oder der Reisende eines Seifen- und Parjümerieqeschästes einen Eisenwaaren- Händler. Die vorherige Aufforderung zum Besuch muß eine ausdrückliche sein, es genügt also nicht, wenn derjenige, bei dem^angesragt wird, ob ihm der Besuch des Reisenden erwünscht sei, hierauf keine Antwort erthettt; dagegen ist es ausreichend, wenn ein für allemal zum Besuch ausge- sordert Wird. Ein einfaches Mittel, den gesetzlichen Vor schriften zu genügen, bietet das Versenden einer Postkarte mit beigebogener zur Rückantwort bestimmter Karte, aus der ein für allemal um den Besuch des oder der Reisen den gebeten wird; der Angefragte braucht die Antwort nur zu unterschreiben und in den gleichfalls mttgeschickien Briefumschlag zu legen und der Post zu übergeben. Manche Gewerbetreibende werden dir Kosten nicht scheuen, und die unterzeichneten Karten durch ihre Angestellte selbst abholen lassen. Unstatthaft ist es dagegen, wenn der Reisende den Privatkunden besucht und ihn um Erlaubnis frag«, ihm Waaren anbieten zu dürfen. Wenn m der Tagespresse bei der Besprechung der neuen Vorschriften dieses Verfahren als erlaubt bezeichnet worden -st, so kann dem nicht zugestimmt werden, vielmehr muß darin eine Umgehung des Gesetzes erblickt werden, welche aller Wahr scheinlichkeit nach auch von der Rechtsspreä ung als solche behandUt werden wird. Nunmehr ist leicht cinzusehen, daß man mittels Beibringung der ausdrücklichen vorgän gigen Aufforderung zum Besuch wohl theilweise den bis herigen Kundenkreis erhallen kann, dagegen nicht im Stande ist, ihn zu erweitern; Leute, die noch nichts von einem bestimmten Hause bezogen haben, werden schwerlich in der Regel geneigt sein, auf die Bitte, zum Besuch des Reisen den aufzusordern bejahend zu antworten. Hieraus ergiebt sich, daß diejenigen Gewerbetreibenden, Welche auf den Besuch der Privatkundschast durch Reisende nicht verzichten können, sich entschließen müssen, eine andere Rechlssorm hierfür zu wählen; diese kann nur die Form des Wander- Gewerbes sein. Für die Reisenden muß dann nicht die Legitimations karte, sondern der Wander - Gewerbeschein gelöst werden der zu der Ausübung des Hausirhandels berechtigt. Au Grund des Wander - Gewerbescheines kann der Reisende das Privatpublikum ohne Weiteres besuchen. Freilich ist die Erlangung eines Wander-Gewerbescheines vom 1. Januar an schwieriger, denn bisher, vor Allem um deswillen, Wei! in der Regel Personen unter 25 Jahren dieser Schein versagt werden soll. Abgesehen hiervon, ist mit der Un terstellung des Handlungsreisenden unter die Vorschriften, die für den Hausirhandel gelten, auch der Nachtheil ver ¬ bunden, daß er zu der Bezahlung derjenigen Steuern ver bunden ist, welche Haustrern obliegt, wenigstens in Preußen, der Herabdrückung der sozialen Stellung des Reisenden auf die Stufe des Hausirers gar nicht zu gedenken; allein diese Nachlheile müssen mit in den Kaus genommen und als Gegenwerth für die freiere Bewegung betrachtet wer den, welche dem Reisenden auf Grund des Wander-Ge- werbcscheines gestattet ist. Glauben die Gewerbetreibenden, daß die Bezahlung dieser Sondersteuer den Betrieb durch Reisende nicht lohnt und ist es ihnen nicht möglich, die vorherige au-drückliche Aufforderung zum Besuch zu er halten, so müssen sie eben auf den Besuch des Privatpub- likumS durch Reifende verzichten. Dies ist in den wesentlichsten Beziehungen der Rechts zustand, wie er für die Handlungsreisenden von Beginn des Jahres 1897 an maßgebend ist. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Am Freitag, den 8. Januar, Nachts »/i12 Uhr weckte Feuerlärm die Bewohner unserer Stadt aus dem ersten Schlafe. Es brannte in der auf der Meißner Seite gelegenen, ca. eine halbe Stunde entfernten früher Schulze'ichen Ziegelei die über dem Ringofen an gebrachte hölzerne Schutzbedachung über und über und zerstörte dieselbe vollständig. Der nebenanstehende Trocken schuppen blieb infolge der günstigen Windrichtung vom Feuer verschont. Die anderen Gebäude waren nicht in Gefahr. Leider sand hierbei der in Leppersdorf wohnende Besenbinder Philipp einen schrecklichen Tod in den Flammen, während sich ein Knecht der Ziegelei beide Hände und den Nacken stark verbrannte. Beide Leute hatten sich auf den Ringofen zum Schlafen niedergelegt gehabt und beim Erwa chen die Bedachung brennend gefunden. Während der Knecht seine Rettung durch eine fensterähnliche Oeffnung suchte, hat wahrscheinlich Philipp keinen Ausweg finden können. Man fand seine verkohlten Ueberreste in einer Ecke vor. Auch ein Hund kam in den Flammen um. Wie das Feuer entstanden, ist noch nicht aufgeklärt. Pulsn > tz. Gestern, Montag Abend '^7 Uhr er folgte in dem Kellerraume des Herrn Kaufmann Brückner eine Explosion von Peiroleumälher. Die durch Feuerruf schnell he, beigeeilte Feuerwehr dämpfte das Feuer durch Ausschütten von Asche und Sand. Pulsnitz. Wie im Jnseratentheil dieses Blattes ersichtlich, veranstaltet Herr Schützenhauspachter Alfred Schäfer Mittwoch, den 3. Februar, einen großen öffent lichen Maskenball. Seit 1874 fand in hiesiger Stadt kein solcher mehr statt und ist schon aus diesem Grunde auf eine zahlreiche Betheiligung zu hoffen. Wie stets seit- ',er, wird unser rühriger Schützenhauspachter keine Mühe scheuen, auch dieses Fest zu einem großartigen zu gestalten. Es ist rathjam, die Eintrittskarten schon jetzt bei den im Inserat bekannt gegebenen Verkaussstellen zu entnehmen. — Seit 24,000 Jahren ereignete sich in der Sylvester- Nacht einmal wieder jene Konstellation am Himmel, bei welcher genau um Mitternacht des 31. Dezember, gerade zu der Stunde und Minute, da aus Tausend Kehlen und Klängen von Musikkapellen „Prosit neues Jahr I" er schallte, unsere Erde zwischen 2 Sonnen trat. Die eine steht im Meridian unterhalb des Horizontes, die andere im Meridian oberhalb des Horizontes. Erstere ist unser Tagesgestirn, letztere, Sirius genannt, das Tagesgestirn ferner, ferner Welten, die ähnlich unserm Planeten in ellip tischen Bahnen ihr Zentralgestirn umkreisen. Sirius ist eine herrlichere, größere und, fügen wir hinzn, jüngere Sonne als die unsere. Stünde die Erde dem Sirius so nahe wie unserm Tagesgestirn, so würde sein Licht unser Sonnenlicht um das 154 fache übertreffen! Der Masse nach ist Sirius — gemäß den neuesten Berechnungen — 2,20 mal größer als unsere Sonne. Sein emschieden weißes Licht soll ein beredtes Zeugnis dafür sein, daß seine Verbrennungs-Prozesse noch in vollster Thäligkeit sind, im Gegensatz zu denjenigen unserer Sonne, die an Lebhaftigkeit nachgelassen haben sollen, da ihr Licht nicht mehr rein weiß ist, sondern bereits einen Stich ins Gelbe zeigt. Die Entfernung des Sirius von der Sonne ist nach menschlichem Maße von Kilometern kaum auszuspre chen; sie ist nämlich auf 180 856 040000 000 Kilometer berechnet. Eine entsetzliche Zahl. Und dennoch, wie nahe dem Äuge erscheint Sirius, wenn der Himmel sternenhell über unS sich wölbt! Ja, wohlthätig ist der Augenschein, der die ungeheuren Entfernungen optisch verkürzt! Mehr als 8 volle Jahre wandert das Licht des Sirius mit einer Geschwindigkeit von 40,000 Meilen in der Sekunde durch Aetherozeane, durch Raumwüsten und finstere Abgründe der Nacht hindurch, bis es endlich auf der Erde anlangt. — Streitigkeiten wegen der Weihnachts-Geschenke zwischen Herrschaft und Gesinde sind nach dem Feste keine Seltenheit. Nach § 36 der Gesindeordnung dürfen Weih- nachts- und Neujahrsgeschenke auf den Lohn angerechnet werden, wenn der Dienstvertrag im Laufe eines JahreS durch die Schuld des Gesindes aufgehoben wird. Kündigt also ein am 1. April 1896 gemietheter Dienstbote vor dem 1. April 1897, so kann ihm der Werth der erhalte nen Weihnachtsgeschenke vom Lohn abgezogen werden; erfolgt aber die Kündigung in diesem Falle erst am 1. April 1897, so ist die Anrechnung der Weihnachtsgeschenke auf den Lohn nicht gestattet. Ebensowenig darf eine bloße Rückforderung der Geschenke seitens der Herrschaft statt finden. — Wer jetzt bei klaren Tagen die Sonne durch ein Blendglas betrachtet, der gewahrt auf derselben einen gro ßen Fleck von unregelmäßiger Gestalt in dunkler, nicht tiefsckwarzer Färbung, von einem maltgrün leuchtenden Hof, dem sogenannten Halbschatten, umgeben. Die Fort bewegung des Fleckes ist gut zu verfolgen. Er tauchte am 2. Januar am östlichen (linken) Sonnenrande auf und be wegt sich, wie überhaupt jeder Sonnenfleck, nach dem West rande hin, wo er infolge der Umdrehung deS SonnenballeS nach reichlich zwölstägigem Laufe verschwinden wird, um, wenn er sich nicht früher aufgelöst haben sollte, nach der- selben Zeit am entgegengesetzten Sonnenrande wieder zum Vorschein zu kommen. Der Gesamtdurchmesser des Fleckes dürfte nach zuverlässigen Angaben von Astronomen etwa 7000 Mei cn betragen, ist also reichlich viermal länger als der Durchmesser der Erde. — Die Feuerspritzen nachsehen! Es empfiehlt sich ir jeder Gemeinde, sich zu sichern, ob nicht Wasser in der Spritzenzylindern und -Ventilen sich gesammelt hat. Ir vielen Fällen wird man sich überzeugen müssen, daß ein mehr oder weniger mächtige Eisschicht in den Maschine! deren sofortige Inbetriebsetzung zur Unmöglichkeit macht Auftauen mit Petroleum oder Spiritus, Austrocknen de Wassers mit dem Schwamme, Reinigung der die Bewe gung versagenden Theile und Entfettung derselben m flüssigem Glyzerin ist das einzige Mittel vor Schaden bi wahrt zu bleiben. — Die deutsche Landwirthschafts - Gesellschaft verar stallet in den Tagen vom 26. Äpril bis incl. 1. Mai di, ses Jahres in Eisenach den zweiten Lehrgang für Lant wirthschaftltche Wanderlehrer, in welchen hervorrageni Kräfte die neuesten Erfahrungen über Viehzucht, Viel Seuchenbekämpfungen, Molkereiwesen u. f. w. in tägli dreistündigen Vorlesungen und Abends in 2'/, stündig, Besprechungen zum Vortrag bringen. Praktische Lan wirthe, welche Mitglieder der deutschen Landwirthschaft Gesellschaft sind, können an dem Lehrgänge gegen Zahl» eines Honorars von 40 Mark theilnehmen. Zutrittskart zu diesem Lehrgang giebt das Directorium der deutsch Landwirthschafts - Gesellschaft zu Berlin S. W. 12, w selbst auch der Lehrplan, wie auch sonstige Auskunft erlangen ist. — Bei den Postämtern in Dresden einschließl der Vorstädte Strehlen und Striesen und in den Voror Blasewitz, Löbtau, Pieschen und Plauen sind währ« der Weihnachtszeit vom 12. bis einschließlich 25. Dece der 1896 an Packelsendungen 190,194 Stück aufgegel