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Blatt Amts des Königs. Amtsgerichts und des Stadtrathes Inserate sind bis Dienstag u. Freitag» Vorm. S Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 1» Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes.P abst in Königsbrück, in den An- noncen-BureauS von Haast n. stein LVogler u. „Jnvaliden- dan!" in Dresden, Rudolph Moffe in Leipzig. Zu Wutsnih Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: I. Illustr. Sonntags- Klatt (wöchentlich), S. Kine tandrvirth- schaftlstche Weilage (monatlich). Abonnements - Preis: Vierteljährl.lM.25Pf. Aus Wunsch unentgeltliche Zusendung. Druck uud B-r,°, 8°^-.- Eri.» TxrmnddisHigftev Nshrgang. d°-->°°r«ch-° Donnerstag. Nr. 103. 24. Deeemver 1891. Kind ist zu uns gekommen. KM Die Den Und Die Und Mit Wer Wer EsWegt durch Stadt^und Land ein Milz leisen Flügelschlägen, Und^dort, wo frohe^Menschen sind, Erhebt's die Hand zum Segen. Es schallt sein Name allerwärts Und Jeder spürt sein Walten Denn Freude gießt es in das Herz Den Jungen wie den Alten. wenn kein froher^Kinderschwarm Jubel füllt die Kammer, einsam liegt in stillem Harm, seufzt in lautem Jammer — Dem sei statt Licht und Tannenreis Ein Weihnachtstraum beschieden — Dem Herrn der Höhe Ehr' und Preis, Und auf der Erde Frieden! Tanne trug im grünen Haar Glanz in uns're Räume, jauchzend grüßt der Kinder Schaar sternbesäten Bäume. Mi MS Es ist ein Stern in heil'ger Nacht Im Morgenland entglommen, Der Stern hat sich vertausendfacht Und ist zu uns gekommen. Bekanntmachung, einen Nachtrag zu tz 2 des Tanzregulativs für die Ortschaften der Amtshauptmannschaft Kamenz einschließlich der Städte Königsbrück und Elstra vom 22. September 1890 betreffend. Von der Mehrzahl der tauzbercchtigten Schankwirthe in den katholischen Ortschaften des amtshauptmannschaftlichcn Bezirkes ist die Abänderung der in H 2 des Tanzregulativs vom 22. September 1890 getroffenen Bestimmungen über die zu Abhaltung öffentlicher Tanzmusik sreigegebenen Tage für die geschlossenen katholischen Kirchspiele Crostwitz, Nebelschütz, Lstro und Ralbitz unter Berücksichtigung der für die katholische Kirche geschlossenen Zeiten beantragt worden. Diesem Gesuche hat sich die größere Anzahl der Gemeinvcvorsiände dieser Ortschaften angeschloffen. Die Königliche Amtshauptmannschaft hat daher beschlossen, diesem Gesuche stattzugeben und mit Zustimmung des Bezirksausschusses m der Sitzung vom 14. dieses Monats unter Wiederaufnahme der darüber in dem früheren Tanzregulativ vom 3. September 187S getroffenen und schon früher bei dem vormaligen Königlichen Gerichtsamt Kamenz beobachteten Festsetzungen folgenden zu ß 2 des Tanzregulativs vom 22. September 1890 ausgestellt, welcher mit dem 1. Januar 1892 in Kraft und durch welchen ß 2 des Tanzregulativs vom 22. September 1890 für diese Ortschaften außer Kraft gesetzt Wird. Dieß wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Kamenz, am 15. December 1891. Königliche Amtshauptmannschaft, Von Zezschwitz. Nachtrag. Den tanzberechtigten Schanlwirthen in den Ortschaften des Bezirks, welche zu den katholischen Parochien Crostwitz, Nebelschütz, Ostro und Nalbitz gehören, ist die Abhaltung öffentlicher Tanzmusik ohne Einholung besonderer obrigkeitlicher Genehmigung an folgenden Tagen von Nachmittags 4 Uhr bis Nachts 12 Uhr gestattet: 1 ., am ersten Sonntage nach dem Feste der Erscheinung Christi, H.2., an dem zwischen diesem Tage und Fastnacht mitten inneüegenden Sonntage, 3., am Fastnachts-Sonntage, . 4., am.Fastnachts-Montage, . 5., mn zweiten Sonntage nach^Ostern,' ,6., am fünften Sonntage nach Ostern, 7 ., am ersten Sonntage des Monats Juni, oder wenn daS Pfingstfest kurz vorher fällt, am zweiten Sonntage des Monats Juni, ^8., am ersten und dritten Sonntage des Monats Juli, 9 ., am ersten und dritten Sonntage des Monats August, 10 ., am ersten und dritten Sonntage des Monats September, oder wenn das Fest Maria Geburt auf einen Montag fällt, am letzten Sonntage des Monats August, 11 ., am ersten und dritten Sonntage des Monats October, 12 ., am letzten Sonntage des Monats October, oder falls derselbe auf den 31. October fällt, am vorletzten Sonntage des Monats October, 13 ., am Sonntage und 14 ., am Montage des Kirchweihfestes. Als geschloffene Zeiten gelten in Beziehung auf Tanzbelustigungen an öffentlichen Orten und auf die Veranstaltung von Privatbällen, auch wenn dieselben in Privat« Häusern oder in Lokalen geschlossener Gesellschaften abgehalten werden. L., der Zeitraum von und mit Aschermittwoch bis mit dem ersten Sonntage nach Ostern, b., der erste Pfingstseiertag und der vorhergehende Sonnabend, c., in den Kirchdörfern die Frohnleichnamsoktave, Nämlich vom Donnerstage nach dem ersten Sonntage nach Pfingsten bis zum darauf folgenden Donnerstage, beide Donnerstage mit eingerechnet, ä., der Zeitrauni vom ersten Adventsonntage, diesen mit eingeschlossen, bis zum Feste der heiligen drei Könige, letzteren Tag mit eingerechnet. Während dieser in der katholischen Kirche geschlossenen Zeiten haben die Einwohner eines unbestritten in eine katholische Parochie eingepfarrten Ortes, sei auch der Schänk- wirth ein Protestant, die Einstellung der öffentlichen Tanzvergnügungen sich gefallen zu lassen. Diese Bestimmung erleidet indessen eine Ausnahme, wenn besondere Feierlichkeiten protestantischer Einwohner, z. B. Hochzeiten, Verlobungen und dergleichen in Frage sind. , Abonnements Einladung I Wir erlauben uns hierdurch für das mit dem 1. Ja guar 1892 beginnende 1. Huavtat 1892 ergebenst einzuladen und bitten insbesondere unsere geehrten Abonnenten, welche das Blatt durch die Post beziehen, die Bestellungen rechtzeitig erneuern zu wollen, sodaß in der Zustellung keine Unterbrechung stattfindet, Bestellungen auf das neue Quartal werden in unserer Expedition, au allen Postanstalten, von den Briefträgern und unseren Zeitungsboten entgegengcnommen. Hochachtungsvoll Pulsnitz. G. L. Jörsterr's GrSen, Exped. des Amts- u. Wochenblattes. Zum Weihnachtöfeste! „Und Friede auf Erden!" Wiederum klingt sie hinaus in alle Lande, diese verheißungsvolle Weihnachtsbotschaft, und diesmal findet sie in den Herzen der Völker ein volles und freudiges Echo. Denn wenn auch die Welt noch immer in Waffen starrt, so ist doch nirgends die Gefahr einer ernstlichen Bedrohung des köstlichen Gutes des Völker friedens zu erblicken. Im Gegentheil, die Hoffnungen auf fernere Erhaltung der Völkerharmonie zum Mindesten in unserem Erdtheile sind gerade am diesmaligen Weihnachts feste ungetrübtere, als seit Jahren und wiederholt hat ja im Laufe der letzten Monate diese Zuversicht durch Aeuße- rungen der maßgebendsten Staatsmänner Europas ihre Bekräftigung und Bestätigung erfahren. Gewiß, wir feiern in diesem Jahre das schönste Fest, welches wir Deutsche