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Königsbrück, Kadcbcrg, Kadeburg, Moritzburg und Umgegend Blatt Amts und des SLadLrathes des Kömgt. Amtsgerichts WuLsnrtz WwemndvrerzigstM Jahrgang Drilck und Verlag von L. Förster's Erben E. in Pulsnitz. 26. November 1890 Mittwoch oder bestimmten Geldstrafe ist ja dabei keine Rede, sondern es wird dem kontraktbrüchigen Theile lediglich der Ersatz des angerichteten Schadens auferlegt, worin wohl Niemand eine besondere Strafe erblicken kann, denn bei frivoler oder fahrlässiger Schädigung eines Dritten waltet eben Ent schädigungspflicht ob und die Erfüllung derselben ist keine Strafe im kriminellen Sinne. Die Arbeiterschutzkommission hat sich übrigens noch bemüht, diese Buße oder Entschä digung bei Kontraktbrüchen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern auf das geringste Maß herabzudrücken, indem sie den Antrag des freisinnigen Abg. Gutfleisch annahm, wonach das Wort „Buße" bei der Entschädigung ver mieden, und dieselbe nur auf höchstens sechs Tage vom Tage des Kontraktbruches nach ortsüblichem Arbeitslöhne gewährt werden soll, eine gedeihliche Verständigung über diese wichtige Angelegenheit im Reichstage ist daher wahrscheinlich. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Herr Hindorf verbreitete sich zunächst über die Ursachen der Gicht, die zurückzuführen sei auf zuviel Zufuhr stickstoff haltiger Nahrung, auf übermäßige Zufuhr von geistigen Getränken, auf mangelhafte Bewegung und ebensolche Ausscheidung. Er gab sodann die Mittel und Wege an, Wie durch naturgemäße Heilweise der böse Gast wieder verbannt werden könne. In gleicher Weise besprach Herr Hindorf den Rheumatismus und betonte zuletzt, daß es ihm in seinem Vortrage darum zu thun gewesen sei, auseinander zu setzen, wie die genannten Krankheiten ent stehen und wie sie fern gehalten werden können. Sprecher erntete für seinen allgemein verständlichen Vortrag wohl verdienten Beifall. — Weichherzige Hausfrauen, die sich durch die Bitten und Thränen ihrer Dienstboten verleiten lassen, denselben unverdient gute Zeugnisse auszustellen, mögen aus dem nachfolgenden Falle eine Warnung entnehmen: Vor einiger Zeit wurde ein Dienstmädchen wegen eines verübten Diebstahls entlassen und das Entlassungszeugniß lautete dennoch: „Fleißig und ehrlich verhalten". Bei der neuen Herrschaft führte die Entlassene einen Diebstahl im Werthe von mehreren Hundert Mark aus. Auf Grund obenge- dachlen unrichtigen Zeugnisses wurde der Aussteller ge richtlich verurtheilt, den der bestohlenen Herrschaft erwach senen Schaden zu ersetzen und sämmtliche Kosten zu tragen. — Jn's Ungeheuerliche gehen die Gebote fremder Aerzte für das Heilmittel des l)r. Koch, das augenblicklich weder durch die besten Empfehlungen, noch durch die Mitwirkung der Gesandtschaften zu erlangen ist. Ein italienischer Arzt bot 5000 Mark für ein Fläschchen, konnte es aber nicht erlangen. — Die Versuche, welche bereits von bekannten Aerzten mit dem Mittel gemacht worden, bestätigen durchaus Koch's bekannte Angaben über die Wirkung seines Mittels. — Nur noch wenige Tage trennen uns von dem 1. Dezember dieses Jahres, an welchem alle auf deutschem Boden sich aufhaltenden Personen in Millionen von Haus haltungslisten oder Zählblättern nach Namen, Alter, Ge schlecht, Familienstand, Beruf, Religion, Geburtsort, Staatsangehörigkeit rc. verzeichnet werden sollen. Hundert tausende von Zählern, welche die Verwaltung eines Ehren amtes freiwillig übernommen haben, werden in den letzten Tagen des November ihre Mitbürger mit den nöthcgen Zählpapieren versehen und ihnen bei der Ausfüllung gern mit Rath und That beistehen. Möge die im öffentlichen Interesse geleistete Arbeit des Austheilens und Abholens der Zähllisten und der Uebertragung der Haushaltungen in die Kontrolllisten den Zählern nicht erschwert, sondern erleichtert werden und möge sich am 1. Dezember jeder Deutsche mit Dank und Freude als Glied eines großen Gesammtstaates fühlen! Von allen Seiten wird ver trauensvoll erwartet, daß die Haushaltungsvorstände die ihnen überreichten Zählpapiere wahrheitsgetreu ausfüllen und dabei dessen eingedenk sein werden, daß es sich hier um eine öffentliche Pflicht gegen Gemeinde, Staat und Nation handelt und daß jede Antwort einen Baustein zu einem wichtigen Kulturdenkmal unseres Volkes und unserer Zeit bilden wird. Das Deutsche Reich hat in der Zeit von 1871 bis 1885 eine Vermehrung seiner Bewohner von 41,058,792 auf 46,855,704 und das Königreich Sachsen eine solche von 2,556,244 auf 3,182,003 erlebt. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor» Puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KestHäflssteHen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haast n« stein L Vogler u. „Jnvalidcn- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Bei der am Mittwoch, den 19. dss. stattgefundenen Stadtverordnetenwahl wurden die Herren Töpfermeister Reinh. Borsdorf, Klempnermeister Oswald Weber als Ansässige und die Herren Kaufmann Bruno Gruhl und Schuldirektor Robert Dreher als Unansässige wiedergewählt. Von 370 stimmberechtigten Bürgern hatten nur 119, also nur ein Drittheil derselben, von ihrem Rechte Gebrauch gemacht, ein Zeichen großer Interesse losigkeit mancher Bürger an den städtischen Verhältnissen. Pulsnitz. Das für diesen Winter erste Abonne mentskonzert unserer Stadtkapelle hinterließ hinsichtlich der Leistungen den besten Eindruck. Es giebt gar manchen viel größeren Ort, dessen Orchester nicht mit dem unseren concurriren kann. Um so mehr verdient Letzteres, insbe sondere auch bei Gelegenheit seiner Abonnementskonzcrte möglichste Unterstützung, und es ist nicht bloß in Rücksicht auf den Musikdirektor, sondern im Interesse der Sache selbst, sehr bedauerlich, daß der Herrnhaussaal nicht gefüllt war. Die besten Nummern des Programms waren die beiden Ouvertüren von Auber und Käler-Bela und der zarte Satz: Chor de Blanche von Cherubini. Diese Nummern wird man im nächsten Abonnementskonzert oder bei anderer Gelegenheit gern wieder hören. Auch Nummer 1 und 5: Festfreudenmarsch und Gruß an die sächsische Schweiz waren recht hübsche, gut vorgetragene Kompo sitionen. Wenig aber lohnte das mühevolle Studium von Nr. 8: „Traum einer jungen Mutter" von Lumbye, ein Tonstück, das an vielen Stellen eher das Erwachen des Löwen oder etwas ähnliches zu schildern scheint. Auch das darauf folgende Potpourri brachte in einer schier endlosen Folge an einander gereiht, nur ärmliche Fetzen von Musikstücken, die an sich, d. h. unverstümmelt, musi kalische Perlen sind. Gespielt wurden alle Nummern, auch das Tylophon-Solo in sehr befriedigender Weise. Hoffent lich darf sich unserer Musikdirektor Gierth und seine Ka pelle, die zur Zeit manche recht tüchtige Kräfte hat, beim nächsten Konzert einer zahlreichen Zuhörerschaft erfreuen. Pulsnitz. Am Sonntag Abend sprach im Saale des Schützenhauses Herr Hindorf-Radebeul im hiesigen Naturheilverein vor einer auch von Nichtmitgliedern ziemlich gut besuchten Versammlung über Gicht und Rheumatismus. Die Frage der Bestrafung oder Entschä digung bei Contractbruch zwischen Arbeit geber und Arbeiter. Es muß in allen Kreisen anerkannt werden, daß die zweckmäßige und gerechte Lösung der Frage der Bestrafung oder der bloßen Entschädigung in den Fällen des Kontratt- bruches von außerordentlicher Bedeutung nicht nur für das gesummte Wirthschaftsleben, sondern auch für die fernere Entwickelung der socialen Frage überhaupt ist. Muß doch jeder wirthschaftliche Betueb, der Arbeiter beschäftigt, mit den Übeln Folgen des Kontraktbruches rechnen und kann doch erwartet werden, daß Arbeiter wie auch Arbeitgeber in Zeiten der Streiks sich weniger leicht zu übereilten Schritten verleiten lassen, wenn die Frage des Kontrakt-- bruches zweckentsprechend gelöst wird. Die hohe Wichtigkeit dieser Angelegenheit in gebührende Berücksichtigung ziehend hat bekanntlich auch der Bundesrath die Regelung des Kontraktbruches in die Arbeiterschutzvorlage ausgenommen, und erfreulicher Weise hat die Arbetterschutzcommission des Reichstages in dieser Frage einige Beschlüsse gefaßt, welche eine gedeihliche Regelung derselben erwarten lassen. Zur Information unserer Leser bemerken wir zunächst, daß eine eigentliche strafrechtliche Bestrafung des Kontrakt bruches zwischen Arbeitgeber und Arbeiter seitens der Re gierung überhaupt nicht geplant wird und auch voin Reichs tage nicht gewünscht wird, denn wie nachtheilig und zum Theil sogar frevelhaft der Contraktbruch zwischen Arbeit geber und Arbeiter auch erscheinen mag, so muß dabei doch auch berücksichtigt werden, daß Zank, Streit, Be leidigungen und ähnliche das menschliche Gemüth in Wallung bringende Differenzen zwischen Arbeitgeber und Arbeiter den Contraktbruch, bez. die sofortige Aufhebung des bis herigen Arbeitsvertrages unter eine Art Nothzwang stellen und daß die durch etwa in Aussicht stehende Bestrafung erzwungene Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrages zu den unerträglichsten Zuständen zwischen Arbeitgeber und Arbeiter leicht führen könnte. Zudem dürfte es in Zeiten allge meiner Arbeitseinstellungen auch praktisch unmöglich sein, etwa hunderttausend kontraktbrüchige Arbeiter zu bestrafen. Das durch den Kontraktbruch beleidigte öffentliche Rechts gefühl fordert nun aber doch eine Sühne und ebenso ver langen die durch den Kontraktbruch verletzten Interessen der Arbeitgeber, resp. im entgegengesetzten Falle auch die jenigen der Arbeiter einen entsprechenden Schutz. Diese Punkte der schwierigen Sachlage gegeneinander abwägend, soll nach ß 125 der Gewerbeordnungsnovelle, resp. Arbeiter schutzvorlage dem Arbeitgeber wie dem Arbeiter das Recht zustehen, im Falle des Kontraktbruches von dem den Vertrag brechenden Contrahenten eine Buße zu fordern, welche für den Tag des Kontraktbruches und jeden folgenden Tag der vertragsmäßigen oder gesetzlichen Arbeitszeit, höchstens aber für sechs Wochen nach den ortsüblichen Löhnen berechnet werden soll. Man könnte nur darüber streiten, ob die in dieser Weise festgesetzte Buße für den Kontraktbrnch als eine Strafe oder als eine einfache Entschädigung anzusehen sei, dach ist ein solcher Streit praktisch ohne jede Bedeutung, denn diese Buße ist auf der einen Seite entschieden kune Strafe un strafrechtlichen Sinne, denn von einer Gefängniß- Bekanntmachung Unter Bezugnahme auf die Bekanntmachung des Königl. Ministeriums des Cultus und öffentlichen Unterrichts vom 10. d. M. bestimmt die Königliche Bezirksschul- inspektion hiermit, daß in allen Volksschulen des Bezirks der Unterricht am 1. Dezember und am Vormittag des 2. Dezember d. I. auszusetzen ist, damit der Lehrerschaft die wünschenswerthe zahlreiche Betheiligung an der Ausführung dec am 1. Dezember d. I. stattfindenden Volkszählung ermöglicht wird. Die Lehrer des Bezirks werden zugleich hiermit unter Hinweis auf die oben angezogene Bekanntmachung des Königl. Ministern angewiesen, sich ihren Ortsbehörden zur Ausführung der Volkszählung zur Verfügung zu stellen. Kamenz, am 21. November 1890. Königliche Bezirksschul-Jnspektion. von Zezschwitz. Schütze. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: 1. Illitstr. Sonrrtags- bUrtt (wöchentlich), 2. Kirre lerndrvirth- scHecstliche Moikage (monatlich). Abonnements - Preis: Vierteljahr!. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Auf dem die Firma F. I. Schäfer in Niedersteina betreffenden Iolium 164 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts ist heute die Verlegung des Sitzes dieser Firma nach Oberlichtenau und Herr Robert Hermann Schäfer in Oberlichtenau als Prokurist eingetragen worden. Pulsnitz, am 25. November 1890. . Das Königliche Amtsgericht. vr. Hempel.