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Nummer 126, 2. Juni 1S36 Börsenblatt für den Deutschen Buchhandel wenn man als »Auflage- jeweils nur die feste Anzahl von 1000 Stück annimmt —; in solchem Fall wird wohl die g a n ze Geld summe als Kapitalwert des Rechtsgeschäfts für die Urkundensteuer in Betracht kommen. Als eine analog heranzuziehende Regelung wird man da den die Versteuerung von Dien st Verträgen regelnden tz 14 heranziehen können; dort ist bestimmt, daß, wenn der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen wird, die Steuer von der Vergütung für die ganze Vertragsdauer zu berechnen ist, aber höchstens auf fünf Jahre; ist der Dienstvertrag aus unbestimmte Zeit geschlossen, so ist nur di« Vergütung für ein Jahr zu Grunde zu legen. Für den Vsrlagsvertrag auf mehrere Auflagen wird ein ähn licher Gesichtspunkt als angemessen zu betrachten sein: für be stimmte Anzahl von Auflagen von derganzen Honorarsumme, aber begrenzt auf höchstens fünf Auflagen; für unbestimmte Anzahl von Auslagen aber nur von einer Auslage. Letzteres erscheint aus wirtschaftlichen Gründen unbedingt richtig. Wohl die meisten Bücher kommen nicht über eine Auslage hinaus. Der Weg der Autoren und Verleger ist mit Enttäuschungen gepflastert. Und selbst wenn der Honorar b e t r a g für künftige Auflagen von Anfang an festgesetzt ist, sind häufig die wirtschaft lichen Verhältnisse und die Wandlungen des Geschehens stärker, sodaß Abänderungen späterhin vereinbart werden müssen. Auch gegenüber dem Dienstvertrag liegen beim Verlagsvertrag im Hin blick auf die Voraussehbarkeit die Dinge doch ganz anders: beim Dienstvertrag kommt es in der Hauptsache auf die beiden Ver tragspartner an, während Wandlungen der äußeren Verhältnisse natürlich eintreten können, aber keineswegs ein so aleatorisches Moment bilden wie bei jedem Verlagsvertrag, bei dem das Schick sal des Buches — die Aufnahme durch das Publikum — die große und allein maßgebende Unbekannte ist. überdies haben ja die Par teien trotz Abschlusses auf sämtliche Auflagen manche Möglichkeiten und Gründe, von der Veranstaltung einer neuen Auflage zurück zutreten. Der Umkreis der wichtigsten Fragen dürfte so ausgeschritten sein, und so stellt sich mir nach vorläusiger Betrachtung des neuen Gesetzes die Stempelsteuerfrage der Verlagsverträge dar, wobei ich mir der Unsicherheit dieser ersten Beurteilung sehr wohl be wußt bin. Vielleicht geben diese Ausführungen die Anregung, die Einzelfragen in einer Aussprache näher zu klären. Entwelschung der Buchhandelssprache Zu, dem sehr schätzenswerten Aufsatz des Herrn vr. Adolf Spemann in Nr. 88 des Börsenblattes mögen folgende »Rand bemerkungen-, die aber keine »Marginalien- sind, gestattet sein: Zu 1: Der Stand. Kommissionsgeschäft und Kommissionär können nicht mit Platzvertretung bzw. Platzvertreter bezeichnet werden. Dieser Be griff ist für eine andere Aufgabe bereits in Anwendung. Der Buchhandel versteht doch unter Kommissionär etwas ganz Be stimmtes, etwas das von der Bedeutung dieser Bezeichnung in anderen Fachgebieten vollständig abweicht. Hier dürfte also eine ganz selbständige Wortbildung angezeigt erscheinen. Findet man kein Eigen-Wort, so würde auf die Verdeutschung »Besorger«, »Ver mittler- zurückzugreifen sein. Gefühlsmäßig wäre aber dadurch di« große Bedeutung des buchhändlerischen Kommissionärs schlecht er saßt. Vermittler — Vermittlungsgeschäft bzw. -Haus, Vernritt- lungsplatz oder Besooger — Besorgungshaus, Besorgungsplatz — klingen alle nicht besonders schön. Die Ableitungen von dem von Herrn vr. Spemann vorgeschlagenen Umschlagplatz, also Umschlä ger, Umschlaghaus bzw. Umschlaggeschäft sind noch unbefriedigen der. Hier wäre es vielleicht zu empfehlen, aus den Kreisen der Kommissionäre geeignete Vorschläge hevbeizuführen. Auch die Übersetzung »Modernes Antiquariat» in Zweithand- verkauf dürfte nicht sehr glücklich sein. Man stelle sich ein Firmen schild mit solcher Bezeichnung vor. übersetzt man Antiquar mit Altbuchhändler, so soll man auch beim »Modernen« Antiquar da bei bleiben und einen Zusatz gestatten, der auf die Führung »zeit gemäßer- (auch dieses Wort ist nicht schön und verdient Verbesse rung) Bücher hinweist. Bei dieser Überlegung kommt man zwangsläufig zu der Frage, ob »Altbuchhändler- für »Antiquar« gesetzt richtig ist. Anti quar soll doch bedeuten, daß man dort »alt« Bücher-, also Drucke früherer Jahrhunderte oder doch solche bestimmten Alters findet. Das moderne Antiquariat bietet mehr oder weniger beschädigte Bücher (darunter die sogenannten Ramschexemplare) an — das Schulantiquariat Schulbücher, die schon ein oder mehrere Male ihren Dienst getan haben. Für den Antiquar wäre also eine andere Bezeichnung als Altbuchhändler zu wünschen, während für den modernen Antiquar die Bezeichnung Altbuchhändler geeignet erscheint. Auch hier sollte man den Antiquar um Vorschläge angehen. Für Volontär wird sich die Bezeichnung »Freiwilliger« nicht einführen lassen, denn es würde damit nicht die Art seiner Auf gabe und Beschäftigung Umrissen sein. Für Propagandist hat sich Werbeleiter, Werber schon einge führt. Werbs»mann« dürfte kaum Anklang finden, und wie steht es u. U. mit der W«rbe»frau«? Zu 2: Herstellung und Vertrieb des Buches. Das Wort »Honorar« ist so fest eingebürgert, daß es sehr schwer und nur durch eine besonders treffende Bezeichnung ver drängt werden kann. Die gemachten Vorschläge haben den Fehler, daß sie bei den angegebenen drei Zusammensetzungen »Honorar, Pauschalhonorar, Prozenthonorar- drei verschiedene Ersatzbegrisfe geben: Entgelt, Abgeltung, Vergütung. Für »Honorar- muß sich ein Grundwort finden lassen, und die Zusammensetzungen müssen daraus aufgebaut werden. Marginale ist mit Randbemerkung nicht richtig umgebildet. Marginalien sind (mit den Augen des Buchherstellers gesehen) in den seltensten Fällen Randbemerkungen, sondern vielfach »Ab schnitt-Überschriften-, »Bezeichnende Hervorhebungen von Ab schnitten- u. ä. Für Matern wird man niemals Papierabguß sagen können. Der Abguß wird allgemein als positiver (auch ein zu verdeut schender Begriff) Guß verstanden. Die Mater ist negativ. Guß form ist deshalb richtiger, aber es gibt unzählige andersgeartete Gußsormen, di« also nicht Matern sind. Akzidenzen. Der Setzer bezeichnet damit alle Setzarbeit, die nicht sogenannter Werksatz ist. Davon ausgehend müßte sich doch Wohl eine allgemeinverständliche Benennung finden lassen. Ob für Autotypie die Bezeichnung Netzätzung glücklich ist, sei gleichfalls dahingestellt. Auch hierfür muß sich Besseres finden lassen. Für Galvano ist das vielsilbige Wort Kupferniederschlag ein recht langatmiger Ersatz. Hier fehlt etwas Treffenderes. Auch anastatischer Druck würde mit Wiederbelebungsdruck nicht richtig bezeichnet sein. Fotodruck wäre richtig, wenn man »Foto« nicht auch verbannen müßte. Dasselbe würd. für Faksimiledruck gelten. Für Imprimatur hat sich doch schon längst der Begriff »druck reif- eingebürgert. Druckreif erscheint besser als druckfertig. Prospekt—-»Flugblatt« gibt es nichts Besseres? Es sind also nicht allzuoiele Einwendungen gegen die Vor schläge des Herrn vr. Spemann zu erheben. Um nicht nur kritisch zu sein, sollen hier die Gegenvorschläge folgen: Modernes Antiquariat Volontär Propagandist Honorar Pauschalhonorar Prozenthonorar Marginale Mater Altbuchhandlung Anwärter Werber, Werbeleiter, Werbegehilfe Sold — Schristsold, Versafsersold, Urhebersold Gesamtsolb Stlicksold Randsatz, Randschrift Pappsorm, Pappgußsorm 4SS