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Erscheint - Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: I. Muffr. Sonntags« Hlnrt lwöchentlich), 2. Kine kcrndtvirth- sch astti<He Weikcrge (monatlich). Abonnements - Preis: Vierteljahr!. 1 M. 25 Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. des Mngl. Amtsgerichts AuL»snrtz. Blatt u nd des Siad Kathes Königsbrück, Kabeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- Puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Keschästssteffen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An« noncen-Bureaus von Haas n- stein L Vogler u. „Invalid, n- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Druck und Verlag von E. L. Först er's Erben in Pulsnitz. DWmndvirvffgstev Sahrgang. «"«-u,ch.r Mittwoch. 28. Januar 1891. Km,er MiMeim8 3E. Oeöurtgtag! Es geht ein Ruf durch's deutsche Reich, Der macht die Herzen alle gleich: Der Heilsruf, der dem Kaiser gilt, Ihm, dessen hehres Herrscherschild Steht wie ein Fels im Meere da — Heil, Kaiser, Dir — Hurrah, Hurrah! Das Reichspauier, das trauernd stand, Ergriffst Du einst mit starker Hand Und hobst es hoch und stolz empor, Daß jeder Feind den Muth verlor, Und lemer mußt', wie ihm geschah — Heil, Kaiser, Dir — Hurrah, Hurrah! Und auch von fernen Zonen her, Wo Deutschlands Flotte schwimmt durch's Meer, Die deutsch! Flagge rauscht im Wind, Die wackern „blauen Jungen" sind — Begeistert klingt's von Mast und Raa': Heil, Kaiser, Dir — Hurrah, Hurrah! So fest geemt und stark bewehrt. Und in der ganzen Welt geehrt, Wie zu des greisen Helden Zeit Steht Deutschland feit in Einigkeit, Stark, wie 's des Reiches Schöpfer sah — Heil, Kaiser, Dir — Hurrah, Hurrah! Die unter dem 14. Januar 1875 bekannt gegebene AbmejenheitS - Vormundschaft über Johanne Dorothea Kaul aus Pulsnitz M- S. hat sich, da Letztere für todt erklärt worden ist, erledigt und ist wieder aufgehoben worden. Pulsnitz, den 24. Januar 1891. Das Königliche Amtsgericht. Ur. Hempel. Bekanntmachung, die Erhebung der Beitragsmarken zur Jnvaliditäts- und Alters-Versicherung bei den Kaiserlichen Postaustalten betreffend. Von der Versicherungsanstalt für das Königreich Sachsen in Dresden ist den Vorständen der Genieinde-Krankenversicherungs - Verbände, den Orts-, Betriebs- und Jnnungskrankenkassen des Bezirks, sowie den von den Gemeindebehörden außerdem mit d-r Einziehung der Beiträge und Verwendung der Beitragsmarken für die Jnvaliditäts- und Altersversicherung beauftragten Personen ein eiserner Bestand von Beitragsmarken zugegangen mit der Anweisung, denselben nach Bedarf durch Kaus von Beitragsmarken bei dem nächsten Kaiserlichen Postamt zu ergänzen. Die Kaiserlichen Post ämter haben die Anweisung erhalten, die Beitragsmarken sür die Lvhnklasse 1—IV nur an die zur Einziehung der Beitrüge und Verwendung der Marken zuständigen Stellen oder deren Beauftragte abzugeben; die Doppelmarken aber zum Cinzelverkauf bereit zu halten. Dies; wird hiermit zur Kenntniß der mit der Einziehung der Versicherungsbeiträge und Verwendung der Beitragsmarken beauftragten Krankenkassen- und Gemeinde-Organe gebracht; dieselben werden dafür zu sorgen haben, daß dem ihnen zunächst gelegenen Kauerlichen Postamte eine von dem Vorstand des Gemeinde-Krankenversicherungs-Verbandes oder der Krankenkasse, bez. der Gemeinde behörde ausgestellte Legitimaticn rechtzeitig vorgclegt wird, drnch welche die Berechtigung zur Entnahme von Beitragsmarken sür die Lohnklasscn I—1V(nachgewiesen wird. Die Kaiserlichen Postämter des Bezirks, welche zur Verabfolgung von Beitragsmarken ermächtigt sind, befinden sich in Kamenz, Elstra, Königsbrück, Pulsnitz, Großröhrsdorf und Bretnig. In den Gemeinde-Krankenversicherungs- Verbänden, innerhalb denen die Gemeindevorstände und Gutsvorsteher der verbundenen Ortschaften die Geschäfte der Krankenversiche-ung, sowie der Jnvaliditäts- und Alters. Versicherung zu besorgen haben und, soweit sie dieselben nicht selbst führen, sür deren Besorgung verantwortlich-find, wird es sich empfehlen, daß der Vorstand des Verbandes für sämmtliche im Bezirk desselben Postamtes ge legenen Gemeinden und Gutsbezirke eine Bescheinigung ausstellt, in welch-r ausgesprochen wird, daß die Gemeindevorstände, bez. Gutsvorsteher zur Entnahme von Beitragsmarken berechtigt sind. Der Gemeindevorstand, bez. Gutsvorsteher hat, soweit er nicht selbst die Entnahme der Beitragsmarken besorgt, sür Legitimation der von ihm beauftragten Person zu sorgen. Bei den anderen Kassen hat die Legitimation ebensalls durch eine vom Kassenvorstand vollzogene und unterstempelte Bescheinigung zu erfolgen; die von der Gemeindebehörde beauftragten Personen sind von dieser durch Bescheinigung zu legitimiren. Dieß wird hie mit zur Kenntniß der Betheiligten gebracht. Kamenz, am 22. Januar 1891. Königliche A m t s h a u p t in a n n s ch a f t. von Z ^schwitz. und Holz-Rsrstörgorung Im „Mittelgasthofe" z<Groströhrsdors sollen Montag, den 2. Februar 1891, von Bormittags 11 Uhr an, 551 weiche Stämme von 10 bis 15 ein Mitten stärke, 681 97 11 2 » » »16 „ » » » 23 „ » » » 30 ,, birkene Klötzer von 17 und 22 „ 29 „ 36 „ 24 ein // // Oberstärke, 3,5 m Länge, 838 weiche „ „12 bis 15 „ „ 4/5 „ in 613 » „ »10 ,, 22 „ „ 4/5 „ // 212 » ,, » 23 „ 29 „ „ 4/5 „ Abtheilungen 40 » » » 30 „ 36 „ /, 26 u. 36, 6 H7 » » » " < „ 43 „ „ 4,5 „ ,, 1 165 weiches Klotz von 50 ein Oberstärke, 3,5 in Länge, fichlene Stangenklötzer von 5 bis 7 ein Oberstäike, 4,» n Länge, 250 „ Schleifklötzer von 8 bis 11 » » 800 kieferne Stangenkiötzer „ 8 » 11 » » 110 fichtene Derbstangcn „ 9 „ 15 „ Unterstärke, von Nachmittags Vrl Nhr an, 61 Raummeter weiche Brennscheite, 47 „ „ Brennknüppel, in Abtheilungen 19 „ welches Brennreffig (Acste), 20, 26, 36 und 156 Wellenhundert weiches Brennreisig, ö Raummeter weiche Stöcke, >