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Blatt Amts des Königs. Amtsgerichts und des Stadtrathes Wu»tsnih Abonnements - Preis: Vierteljahr!. 1 M. 25 Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: t. Zlkrktr. Sonnlags- bl«rt twöchentlich), 2 Girre l'crndivirth- crstttche Weir«ge (monatlich). Drrsercrte sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) IN Pfennige. KescHästsstellen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An> noncen-Bureaus von Haas: n- stein L Vogler u. „Jnvalidin- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. ^chenik/. -^siir Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Rmgegend Druck und Verlag von E. L. Först er's Erben in Pulsnitz. Sonnabend. DmiUUdVig^igstM Jahrgang. Verantwortlicher R^akwur Häberlein Ax. 3. 10. Januar 1891. Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen des Sa-uhmachermeisters Otto Emil Wousowsky in Pulsnitz wird nach erfolgter Abhaltung des Schlußtermins hierdurch aufgehoben. Pulsnitz, den 3. Januar 189 l. Königliches Amtsgericht. Or. Hempel. Veröffentlicht: Söhnel, Gerichtsschreiber. Bekannt inachuug, ' das diesjährige Ntusterungsgeschäft betr. Alle in hiesiger Stadt aufhältlichen militairpflichtigen Personen, welche entweder a. im Jahre 1871 geboren, oder b. bereits in früheren Jahren zur Stammrolle angemeldet, aber znrückgestellt worden sind, werden in Gemäßheit 23 ver deutschen Wehrorbnung vom 28. September 1875 ausgefordert, in der Zeit vom 15. Jannav bis I. Februar 1894 unter Vorzeigung ihrer Geburtsscheine und bez. der im 1. GesteUungsjahre empfangenen Loosungs- und Gestcllungsschcine behufs Eintragung in die Recrutirungsstammrolle auf hiesiger Rathsexpedition Cat.-Nr. 311 sich anzumelden oder durch ihre Eltern, Vormünder, Lehr-, Brot- oder Fabrikherren anmelden zu lassen. Geburtsscheine sind nur von solchen zur Anmeldung gelangenden militairpflichtigen Personen vorzulegen, welche nicht in Pulsnitz, sondern auswärts geboren sind. Gleichzeitig werden die Letzteren aufgefordert, ihrerseits Sorge zu tragen, daß ihre militärpflichtigen Söhne, Commis, Gewerbsgehülfen und Lehrlinge pp., welche jeweilig von hier abwesend find, während der oben angegebenen Frist zur vorschriftsmäßigen Anmeldung gelangen. Wer die vorgeschriebene Anmeldung zur Stammrolle unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 „ oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Pulsnitz, den 3. Januar 1891. Der Stadt rath. Schubert, Brgrmstr. Bekannt m achun g. Hiermit wird zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Feuerwehrspritze Nr. 7 im Spritzenhaus an der Kirche und die Spritze Nr. 4 im Communschuppen untergebracht worden ist. Pulsnitz, am 7. Januar 1891. Der Stadt rath. Schubert, Brgrmstr. Bekannt machung, die Anmeldung Militärpflichtiger zu den Rekrutirungsstammrollen betreffend. Die Ortsvorstände hiesigen Bezirks werden andurch veranlaßt, soweit Solches noch nicht geschehen sein sollte, alsbald durch öffentliche Bekanntmachung oder auf sonst orts übliche Weise Aufforderung behufs Anmeldung zur Rekrutirungsstammrolle an die hierzu Verpflichteten zu erlassen. Der Verpflichtung zur Anmeldung unterliegen sämmtliche Wehr pflichtige, welche im Laufe des Jahres 1891 das 20. Lebensjahr vollenden, sowie diejenigen Militärpfliä Ligen der älteren Jahrgänge, über deren Dienstverpflichtungen noch nicht endgültig durch die Ober-Ersatz-Commission entschieden worden ist. Ebenso unterliegen dieser Meldefrist auch Rekruten, welche bis zum 1. Februar des laufenden Jahres noch keinen Gestellungsbefehl erhalten haben und sich im Besitze eines Urlaubspasses befinden. Die Anmeldung zur Stammrolle ist in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Februar dieses Jahres -u bewirken und hat bei der Ortsbehörde desjenigen Ortes zu erfolgen, wo der Militärpflichtige seinen Aufenthalt bez. Wohnsitz hat. Dafern ein Militärpflichtiger nach erfolgter Anmeldung zur Stammrolle seinen dauernden Aufenthalt oder Wohnsitz wechselt und nach einem anderen Musterungs- oder Aus hebungs-Bezirke verzieht, so hat er Solches behufs Berichtigung der Stammrollen sowohl beim Abgänge der Behörde, welche ihn in die Stammrolle ausgenommen hat, als auch sofort nach der Ankunft am neuen Orte derjenigen Behörde, welche daselbst die Stammrolle führt, rechtzeitig zu melden. Wer diese vorgeschriebenen Meldungen unterläßt, wird mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft. Die gemäß den Bestimmungen in § 46 der deutschen Wehrordnung anzulegenden Rekrutirungsstammrollen sind spätestens bis zum 15. Februar dieses Jahres unter Beifügung der Geburtslisten, der Geburts- und Loosungsscheine, sowie etwa eingegangener Benachrichtigungen über erfolgte Bestrafungen Militärpflichtiger anher einzurerchen. Ueber An- und Abmeldungen Militärpflichtiger, welche nach Einreichung der Stammrollen erfolgen, ist sofort unter Benutzung eines Ausschnittes aus der Stammrolle Anzeige anher zu erstatten. Den OrtSvorstünven liegt weiter die Verpflichtung ob, über Leben und derzeitigen Aufenthalt der in der Geburtsliste pro 1871 verzeichneten militärpflichtigen Personen ungesäumt Erörterungen anzustellen und das Ergebniß in den Stammrollen zu vermerken. Kamenz, am 5. Januar 1891. Der Civil - Vorsitzende der Königlichen Ersatz - Commission des Aushebungs - Bezirks Kamenz. von Zczschwitz, Amtshauptmann und Oberregierungsrath. Montag, den 12. Januar a. e.: Viehmarkt in Königsbrück. Ml ! ! '< Ml » ll »»MIMIW U U »U l »l« ! !!'»>!!>» Die russischen Armeeen. Von der russischen Grenze kommt eine kleine, kurze, scheinbar ganz unbedeutende Miltheilung, die in Wahrheit aber mehr sagt, als ganze Bände ausführen könnten. Sie beweist, daß trotz der ungeheuren Militärausgaben, welche Rußland in den letzten Jahren gemacht hat, trotz der zahl reichen Baracken-, Kasernen- und Wegebauten, trotz der Verbesserung der Eisenbahnlinien und des Proviantwesens, trotz der wiederholten Versicherungen, daß nun Alles vor trefflich stehe, die höchste Schlagfertigkeit der Armee erreicht fei, — doch Alles nur so lange vortrefflich ist, als nor male Zustände und gutes Wetter Henschen. Man hat sich nämlich genöthigt gesehen, eine Truppenaufstelliing an der Grenze vorzunehmen, weil es unmöglich war, die Mannschaften ausreichend mit Proviant zn versorgen. Natürlich soll der strenge Winter die Schuld daran tragen. Aber führt man bloß im wunderschönen Monat Mai Krieg, thnt die wesentlich verstärkte Truppenanhäufung im Ernst fälle nicht noch mehr, als heute der Schnee? Die letztere Frage ist doch unbedingt zu bejahen. An der russischen Westgrenze soll spute Alles auf kriegsmäßigem Stand eingerichtet sein, jeder Theil des Heerwesens soll in den Stand gesetzt sein, allen an ihn herantretenden Forderungen zu genügen. So sagt man, während die Thatsachen be weisen, daß dem nicht so ist, daß jedes Ungewöhnliche die gesammte Maschinerie ins Stocken bringt. Rußland ist anch heute noch nicht kriegsfertig. Das zeigt sich deutlich. Man Wird nun wieder anfangen zu bauen und Geld aus- geben, aber ob die Dinge wirklich anders werden, ist die Frage. Der verfaulte Zwieback und das unbrauchbare Heu von den letzten großen russischen Manövern sollten ein Ansporn zu Reformen gewesen sein; wahrscheinlich haben sich aber bloß die Milttärlieferanren und ihre Bundesgenossen in der Armee über den gelungenen „Schnitt" gefreut. Bedenklicher noch werden die Verhältnisse jetzt, wo die bisherigen russischen Militärbezirke in selbstständig da stehende Armee-Bezirke nmgewandelt werden sollen. Im Ganzen wird Rußland sechs Armeeen unter höchstcomman- direnden Generälen im Frieden bilden; man will damit wohl die deutsche Einrichtung der Militär-Jnspectionen nachahmen, nur daß es dabei für Rußland an zwei Haupt sachen fehlt, an einer ehrlichen Verwaltung und an einer Persönlichkeit, welche befähigt ist, die Höchstcommandirenden wieder zu controllireu. Des Czaren Oheim, Feldmarschall Großfürst Nikolaus, ist wahnsinnig geworden, und Kaiser Alexander III. ist kein General. Die sechs Armeeen sollen