Volltext Seite (XML)
Blatt Amts und des SLadLrathes des Königs. Amtsgerichts WuLsnrh AionuementS -Preis: Vierteljahr!. IM.25 Pf. A.is Wunsch unentgeltliche Zusendung. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm, 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KescHästsstellsn bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den Vn- noncen-Bureaus von Haast n- stein L Vogler u. „Jnvaliden- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Als Beiblätter: l. IMustr. Sonntags- Matt lwöchentlich), 2. Kine sandrvirth- scHastkicHe Wei tage (monatlich). .ychenö/ für Pulsnitz, ' Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg uild Umgegend »ma ,m° F°,s.-r-- E-b.» SMkiNNdViMffgst« Jahrgang. B"E°«ch-r Sonnabend. Mx. 62. 2. Angnst 18SV. Bekannt m a chung, Gesundheitspolizei betreffend. Um die Weiterverbreitung ansteckender Krankheiten zu verhüten, ist, und zwar bei warmer Witterung in erhöhtem Maaße, für Reinhaltung der Straßen und öffentlichen Plätze, für Reinigung, Instandsetzung und Desinfektion aller Aborte, namentlich der in Gasthöfen und Herbergen befindlichen, der Schleusten und Abzugsgräben, der Cloakengruben und ähnlicher Anlagen, für gute Lüftung und Reinigung der Massenquartiere und Schlafstellen Sorge zu tragen. Die öffentlichen und nicht öffentlichen Brunnen und Wasserleitungen sind ebenfalls gut zu überwachen und, soweit sie zu Bedenken Anlaß geben, auf die Gesundhcitsschädlichkeit ihres Wassers zu untersuchen und nötigenfalls zu schließen. Die Bürgermeister von Königsbrück und Elstra, die Gemeindevorstände und Gutövorsteher in den Landgemeinden und Gutsbezirken werden hierdurch angewiesen, in der angedeuteten Richtung strenge Aussicht zu führen, die Abstellung vorgefundener Uebelstünde, nötigenfalls auch Desinfection anzuordnen und etwaige Säumige hier zur Anzeige zu bringen, damit gegen dieselben vorgegangen werden kann. Kamenz, am 36. Juli 1890. Königliche AmtShauptmannschaft. Von Zezschwitz. Bekanntmachung. Der Genieinderatk) von Ohorn hat anderweit die Einziehung drs oberen Mühlwcgrs Ar. 953 des Flurbuchs von Ohorn als steuerfreien öffent lichen Weg beantragt. In Gen-äßdeit von § 14, Absatz 3 dcS Landgssetzes über die Wegebaupflicht vom 13. Januar 1870 wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Widersprüche sind binnen drei Wochen, vom Tage der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an gerechnet, bei der Königlichen Amtshauptmannschaft anzubringen. Kamenz, am 26. Juli 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. ' Von Zezschwitz. Bekanntmachung, die Gefrchtßschießm bei Höckendorf und Koitzsch, bez. Neukirch, am 5., 6., 7., 8. und 9. August e. betr. Am 5., 6. und 7. August d. I. werden seilen des Kgl. 2. Grenadier-Regiments Nr. 10l in dem Gelände nördlich von Höckendorf mit der Schußrichtung nach dem Vogelberge zu, am 6-, 7. und 8. August o. feiten des Kgl. 1. (Leib-) Grenadier-Regiments Nr. 100 in dem Gelände bei Weißbach, Koitzsch und Neukirch und am 9. August o. feiten des Kgl. Garde-Reiter-Negiments in demsellen Gelände und zwar, was die beiden Grenadier-Regimenter anlangt, an jedem der obgedachten Tage von früh 8 Uhr bis gegen 2, bez. 3 Uhr Nachmittags, was das Gardc-Reiter-Regiment anlangt, von früh 8 Uhr bis gegen 10 Uhr Vormittags Gefechtsschießübungen mit scharfer Munition stattfinven. Zur Vermeidung von Unglücksföllen wird Folgendes hiermit angeordnet: 1. Die Schieß-Terrains, nördlich von Höckendorf nach dem Vogelberge zu, sowie links von Neukirch nach dem Forstteich zu, gelegen, dürfen während der Zeit des Schießens nicht betreten werden; cs haben deshalb während dieser Zeit Seiten der betreffenden Grundstücksbesitzer alle Feldarbeiten zu unter bleiben; auch ist daS Sammeln von Beeren, Pilzen, Holz rc., ebenso wie jede Arbeit in den in der Nähe der Schieß-Terrains gelegenen Holzbeständen zu unterlassen. 2. Während der Schießzeit werden u. die Coinmunicationswege von Königsbrück, Laußnitz und Gräfenhain nach Höckendorf, von Reichenau und Reichenbach nach Höckendorf, d. die Communicationswege von Weißbach nach Neukirch, von Weißbach über den Tölzschkcnberg nach Gottschdorf und von Schmorkau nach Neukirch vollständig gesperrt. zu u. Der Verkehr von und nach Königsbrück, Laußnitz und Gräfenhain wird auf den Schlägenweg nach Laußnitz, der Verkehr von und nach Reichenau, bez. Reichenbach wird über Groß-Naundorf gewiesen. zu b. Der Verkehr zwischen den Ortschaften Reichenbach, Neukirch, Gottschdorf und Schmorkau hat die gesperrten Wege zu umgehen. 3. Den ausgestellten Militärposten, sowie der zu den Schießen kommandirten Gendarmerie ist in jeder Weise unweigerlich Folge zu leisten, bei Vermeidung sofortiger Arretur und Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft. 4. Zuwiderhandlungen gegen die Sperrmaßregeln unter 1 und 2 werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bestraft werden. Die auf dem Schieß-Terrain anstehenden Feldfrüchte sind bis zum 5., bez. 6. August, soweit sie reif sind, abzuernten; die durch die Schießübungen entstehenden Flurschäden werden nach Beendigung des Schießens geregelt werden; die Anmeldung des Schadens hat in Höckendorf spätestens am 8. August Vormittags bei dem Gemeindevorstand daselbst unter Angabe der Flurbuchsnummer, der Fruchtart und der Art der Beschädigung zu erfolgen; in den Fluren von Reichenbach, Neukirch und Koitzsch hat die Anmeldung am 9. August, Vormittags in gleicher Weise bei dem Gemeindevorstand zu erfolgen. Für die Ortschaften, welche nach den in den Händen der Gemeindevorstände und Gutsvorsteher, bez. des Bürgermeisters von Königsbrück befindlichen Marschrouten vom 30. Juli bis 9. August mit Einquartierung von dem 1. (Leib-) Grenadier-Regiment belegt sind, wird noch bekannt gemacht, daß das Regiment für sämmtliche Schießtage einschließlich der Marschtage die volle Marschverpflegung für die von den Quarüerwirthen den Unteroffizieren und Mannschaften zu gewährende Verpflegung zahlen wird und dagegen die Erwartung hegt, daß die Kost überall reichlich und dem Preis entsprechend gewählt werden wird. Kamenz, am 31. Juli 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Bekanntmachung. Ich bin vom 28. Juli bis 23. August beurlaubt. Dringliche Angelegenheiten erledigt Herr Schulrath Lehmann in Pirna. Kamenz, am 25. Juli 1890. Der Königliche Bezirksschulinspektor. Schütze. Die deutsche Streitmacht zur See. Die deutsche Flotte ist in ihrer heutigen Stärke nicht im Stande, es mit der französischen, oder aber gar mit der englischen in einem Angriffskriege aufzunehmen; dazu sind die Kräfte zu ungleich vertheilt, und trotz wiederholter Seesiege würde die deutsche Kriegsmarine am Ende den Kürzeren ziehen müssen, weil ihr schließlich das Cchifss- material ausgchen würde. Tenn es ist doch beim besten Willen nicht anzunehmen, daß die deutschen Schiffe aus einem Gefechte auf offener See unbeschädigt oder so gut Wie unbeschädigt, hervorgehen würden, und man würde also schließlich keine Schiffe mehr besitzen, die nian der feindlichen Reserve entgegenstellen könnte. Ganz anders aber liegen die Dinge im Lertheidigungskriege. Hier braucht Deutschland schon heute einen Kampf auf offenem Meere nicht zu scheuen, denn unsere Fahrzeuge finden nöthigensalls immer Rückendeckung in den nicht allzuweit entfernten befestigten Kriegshäfcn, und die heutige Situation Wird sich in den nächsten Jahren noch weit mehr zu unseren Gunsten verbessern. Drei Momente kommen in dieser Beziehung in Betracht: Zuerst wird die deutswe Kriegsflotte durch Neubauten bis zum Jahre 1895 um eine ganze Zahl von Panzerfahrzeugen verstärkt sein, Bauten, für welche der deutsche Reichstag schon die ge summten Mittel bewilligt hat. Zweitens wird dann der Nordostseekonal beendet sein, der ein verhältnißmäßig schnelles Einlaufen der Kriegsschiffe der Ostsee in die Nordsee gestattet, und dadurch wird die deutsche Streitkraft zur See in ihrer Echlagfühigkeit verstärkt, während die Kräfte des Feindes immer zum Theil getrennt bleiben müssen. Endlich konimt aber Helgoland noch als Marine station in Betracht, von wo aus jeder Gegner zum min desten ernstlich beunruhigt werden kann. Helgoland wird vielleicht keinen Angriff überlegener Seestreitkräfte auf die deutsche Küste hindern, aber von dort aus können diese feindlichen Kräfte ganz erheblich geschwächt werden. Deutschland ist die jüngste der europäischen Seemächte. England, Frankreich und Italien, die hier zunächst in Be tracht kommen, verfügen über ganz andere Panzerkoloffe, als wir. Es ist das ebenso naturgemäß, wie die stärkere Schiffszahl, denn alle drei Staaten haben eine viel umfang reichere Küstenlinie als Deutschland. Aber in einem Punkte hat keine der drei großen Seemächte uns überflügeln können, und das ist im Torpedowesen. Frankreich und