Volltext Seite (XML)
Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Amts Glatt des Aönigl. Amtsgerichts und des SLadtratl-es E. L. in Pulsnitz. Verantwortlicher Redakteur Gustav Häberlein in Pulsnitz. Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufzngeben. Preis für die einspaltige Cor« puszeile (oder deren Raum) IO Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haasi n- stein L Vogler u. „Invalid, n- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Als Beiblätter: I. Illnstr. Sonntags- btatt (wöchentlich), 2. Kine terndwirth- scHastticHe Weitage (monatlich). Abonnements -Preis: Vierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Druck und Verlag von Försters Erben Hahrrgang 3. September 1890. Mittwoch. W W Nun wieder laßt den Tag des großen Ruhms uns preisen Der einst den schönsten Sieg für uns im Schooße trug -- Den Tag, der, schwer gehüllt in eitel Blut und Eisen, Bei Sedan auf dem Plan des Feindes Macht zerschlug — Den hehren Tag, an dem inmitten Kampfestosen Der Deutsche wieder sich zum deutschen Bruder fand, An dem, so ernst umrankt von blutig-rothen Rosen, Der deutschen Einheit Ban im Schlachtenlärm erstand! Wohlan, o deutsches Volk, es gilt für Dich, zu hüten Mit festem, treuem Sinn stets diesen gold'nen Hort, Daß fortbesteh' das Reich vom Watzmann fern im Süden Bis hin zum Eiderstrand, bis hin zum balt'schen Bord — Sv laß zum hent'gen Tag nun Deine Flaggen wehen, Die Farben Schwarz - Weiß - Roth, sie, die so stolz und hehr, Laß sie von Flachland's Sand bis zu der Alpen Höhen Verkünden aller Welt: Fest stehet Deutschlands Wehr! : Was lange nur ersehnt in Träumen und in Liedern Und was geheimnißvoll in deutscher Brust geruht: I Der Herzenswunsch, zu sein ein einig Volk von Brüdern — Wie ward's bei Sedan nun erfüllt durch deutsches Blut! d Wie haben treulich da sie all' vereint gestritten, 's Die alter Bruderzwist getrennt so lange Zeit, I Wie haben freudig sie für's Vaterland gelitten ! Und tapfer ihm erkämpft den Schatz der Einigkeit! Auf Fol. 192 des Handelsregisters für den Bezirk des unterzeichneten Amtsgerichts wurden heute die Firma Gustav Brust, A. Heintze Nachf. in Großröhrsdorf, Zweigniederlassung des in Löbau unter gleichnamiger Firma bestehenden Hauptgeschäfts und als deren Inhaber Herr Kaufmann Carl Gustav Brust in Löbau und Herr Kaufmann Paul Richard Brust daselbst eingetragen. Pulsnitz, am 1. September 1890. Das Königliche Amtsgericht. I. A. Wolf, Ass. Rutz- und WUMmholr-Muctiou. Im Gasthof „Zum schwarzen Adler" in Königsbrück sollen Nitt^oed, äsn 10. von Vormittags folgende im Laußnitzer Forstreviere aufbereitete Hölzer, als: 163 l Stück weiche Klötzer, von 12 bis 35 om Oberstürke, 2l9 „ fichtene Derbstangen von 9 bis 13 om Unterstärke, 335 „ . fichtene Neisstangcn, von 4 bis 8 om Unterstärke, 6 Raummeter birkene Brennscheite, 101 „ weiche „ 8 „ birkene Brennknüppel, 688 „ weiche „ 10 „ birkene Aeste, 330 „ weiche „ Lextembsr 1890, 9 Uhr an, in den Abtheilungen: neue Bezeichnung: 9 bis 13, 33, 36, 58, 60 bis 66, alte „ ^37^biS^287^I^7^^2Ö^bis^3', neue Bezeichnung: 68, 69, 73 bis 75, 81, 82, alte „ 12 bis 14, 16, 17, 8 bis 10, 5, 6, neue Bezeichnung: 70, 71, 83 und 84, alte „ Okrilla: 24 bis 27, in den Forstorten: Glauschnitzer Felder, Dreihufen, Tauscha-Sackaer Ankauf, spitzer Hübel, Mittelberg, Waldbeerberg, am Spieß, großer u. kleiner Palzberg und am Torfstich, einzeln und partieenweise gegen sofortige Bezahlung und unter den vor Beginn der Auction bekannt zu machenden Bedingungen an die Meistbietenden versteigert werden. Wer die zu versteigernden Hölzer vorher besehen will, hat sich an den unterzeichneten Nevierverwalter zu Laußnitz zu wenden, oder auch ohne Weiteres in die genannten Waldorte zu begeben. Creditüberschreitnngen sind unzulässig. König!. Forstrevierverwaltung I und König!. Forstrentamt MoritLbnrA, am 12. August 1890. Lehmann. WichaeL. Montag, den 8. September 1890: Bichmarkt in Bischofswerda. Sonnabend, den 6. September a. c.: Bichmarkt in Königsbrück. Verschärfte Strafmittel. Die Bestrafung von Ausschreitungen, wie sie das deutsche Strafgesetzbuch heute festsetzt, genügt nicht. Daß dem so ist, beweist die ungeheuere Zahl von Excessen aller Art, die jährlich im Deutschen Reiche vorkommen, die Unmasse von Brutalitäten, bei welchen Messer und Knüppel eine Rolle spielen. Die Rauflust liegt in gewissen Be zirken unseres Vaterlandes im Volkscharakter; aber zwischen derben Prügeleien Mann gegen Mann und den hinterlistigen und gemeinen Ueberfällen, in welchen oft ohne allen Grund losgestochen und losgeschlagen wird, ist noch ein himmel weiter Unterschied. In den letzten Jahren sind vielfach sehr betrübende Excesse vorgekommen, in welchen Personen, die direct dem Angreifer nicht im Mindesten zu nahe ge treten, gemißhandelt, oft dauernd in ihrer Gesundheit ge schädigt wurden. Warum? Häufig nur, weil sie sich als erstes Angriffsobject der blinden Wuth des Thäters dar boten. Die blinde Leidenschaft verübt entsetzliches Unheil, aber es ist sehr verfehlt, sie als mildernd hinzustellen. In wie viel Fällen sind denn die Excedeuten von ihren Opfern dermaßen gereizt, daß sie nicht wußten, was sie thaten? Nur in recht wenigen! Blinde Wuth, Jähzorn odcr Rausch bilden in vielen Fällen vor Gericht beliebte Ausreden. Wenn feststeht, daß der Trunk viele Verbrechen veranlaßt, so steht ebenso fest, daß viele brutale Personen sich mit der bestimmten Absicht betrinken, dadurch die richtige Courage zu erlangen. Geht's dann zum Urtheil, dann wird Trunkenheit als Milderungsgrund geltend gemacht und oft auch angenommen, ohne daß ein wahrer Grund hierfür vorhanden wäre. Wie oft hört man auch die Worte von brutalen Menschen: „Dem werde ich schon noch Eins auswischen und wenn ich dafür auch ein paar Monate brummen soll!" Es mangelt eben die Furcht vor der Strafe, welche auf die Ausschreitungen gesetzt ist, und hierin ist eine Aendcrung dringend erwünscht. Wer gegen das Gesetz verstößt, muß auch die Folgen fühlen. Es ist vorgeschlagcn, im Gefängnisse mehr als bisher die straffe Zucht und die schwere Arbeit treten zu lassen.