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Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: 1. Ilkrstr. Sonntags- blalt (wöchentlich), S. Kirre larrdroirty- scHastkicHe Weilage (monatlich). Abonnements-Preis: Vierteljährl. 1M. 25 Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Blatt und des SLadtraLhes Amts- des Königs. Amtsgerichts ZU Wutsnitz. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. S Uhr auftugeben. Preis für die einspaltige Cor) Puszeile (oder deren Raum- 10 Pfennige. KescHäfisstellen bck Herrn Buchdructereibes. Pabst in Königsbrück, in den An- noncen-Vureaus von Haast n- stein L Vogler u. „Jnvaliden- dant" in Dresden, Rudolph Moffe in Leipzig. Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. Mittwoch. Sweiundvieezigstee Jahrgang. H-b-rni», 18. Juni 1890. Bekanntmachung, die Hundesperre betr. Da die mittelst Bekanntmachung von 1. und 30. Mai d. I. angeordnete Festlegung der Hunde nicht allenthalben in der gesetzlich vorgeschriebenen Weise befolgt wird, so wird hiermit nochmals auf die Bestimmung in tz 26 der Ausführungsverordnung vom 9. Mai 1881 zu dem Reichsgesetz vom 23. Juni 1880 verwiesen, nach welcher der Festlegung »»r Aas Führen mit einem sicheren Maulkorb versehenen Hunde an einer Leine gleich zu achten ist. Im Uebrigen verbleibt es allenthalben bei den Bekanntmachungen vom 1. und 30. Mai. Pulsnitz, am 17. Juni 1890. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Der sogenannte Bierenweg in Bretniger Flur wird nach Beendigung des Baues für den Verkehr wieder freigegeben. Kamenz, am 13. Juni 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Während des Baues des Oberlichtenau - Großnaundorfer Communicationsmeges in Oberlichtenauer Rittergutsflur wird derselbe für den Fährverkehr gesperrt und letzterer auf den Großnaundorf-Friedersdorfer Weg verwiesen. Kamenz, am 13. Juni 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Bekanntmachung. Das diesjährige Aushebuugsgeschäft im Aushebungsbezirke Kamenz findet statt : Sonnabend, den 28. Juni, Montag, den 30. Juni und Dienstag, den 1. Juli dieses Jahres, und zwar an jedem Tage von früh ^8 Uhr an auf dem Schießhaufe zu «Kamenz. Zur der Aushebung haben zu erscheinen: 1 ., die von den Truppcntheilen vor beendeter Dienstzeit zur Disposition der Ersatz-Behörden entlassenen Soldaten, 2 ., die im vorigen Jahre ausgehobenen, aber bis zum diesjährigen Aushebuugsgeschäft beurlaubten Rekruten, 3 ., die von den Truppentheilen als untauglich abgewiesenen, im hiesigen Bezirke aufhältlichen, mit Berechtigungsschein ZUM einjährig-freiwilligen Dienst versehenen Militärpflichtigen nach vorauszugehender, bei der hiesigen Königlichen Amtshauptmannschaft Mttlkvrt zu bewirkender Anmeldung. 4 ., diejenigen Militärpflichtigen, welche das diesjährige Musterungsgeschäft aus irgend einem Grunde versäumt haben, und zwar ebenfalls nach vorheriger, bei der Ortsbehörde «vtart zu bewirkender Anmeldung, 5 ., die bei der diesjährigen Musterung zur Ersatz-Reserve designirten Mannschaften und 6 ., die als tauglich befundenen Mannschaften. Dagegen sind von der persönlichen Vorstellung befreit: a, die bei der diesjährigen Musterung zurückgestellten, b , ausgemusterten und o., dem Landsturm I. Aufgebots überwiesenen Mannschaften. Den Ortsbehörden werden demnächst besondere Ordres für jeden einzelnen Gestellungspflichtigen zugehen, welche sofort nach Empfang der Betreffenden zu behändigen sind. Dafern Militärpflichtige, gleichviel, ob sie der Königlichen Ober-Ersatz-Commission vorzustellen sind oder nicht, inzwischen den Aufenthaltsort, an welchem sie sich in diesem Jahr« zur Stammrolle gemeldet, gewechselt haben oder vor Beginn des Aushebungsgeschäftss noch wechseln sollten, ist dem unterzeichneten Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission von de» Ortsbehörden unter Rückgabe der betreffenden Ordres resp. bei Neuzugezogenen unter Beilegung der betreffenden Loosungs- bez. Geburtsscheine und Stammrollenauszüge bei Bevmeidnng einer Ordnungsstrafe bis zu 10 Mark schleunigst die erforderliche Anzeige zu erstatten. Am Gestellungstage selbst angebrachte Anmeldungen von Militärpflichtigen können nicht mehr berücksichtigt werden. Militärpflichtige, welche der Aufforderung zur Gestellung keine Folge leisten oder im Aushebungstermine nicht pünktlich erscheinen, werden, sofern sie nicht dadurch zugleich eine härtere Strafe verwirkt haben, nach Maßgabe von Z 26,7 der Wehrordnung vom 22. November 1888 mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Haft bis zu drei Tagen belegt, verlieren außerdem die Vorthcile der Loosung und können durch Anwendung gesetzlicher Zwangsmaßregeln zur sofortigen Gestellung angehalten werden. Wer sich der Gestellung böswillig entzieht, wird als unsichrer Dienstpflichtiger behandelt. Er kann außerterminlich gemustert, ausgehoben und sofort zum Dienst eingestellt werden. Wer durch Krankheit am Erscheinen behindert ist, hat ein ärztliches Zeugniß einzureichen, welches, sofern der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt ist, ortsobrigkeitlich be glaubigt sei» muß. Gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober - Ersatz - Commission über angebrachte Reclamationen rc., welche bei der Aushebung mündlich ertheilt werden und sofort als publieirt gelten, steht nur den Militärpflichtigen oder deren zur Reclamation berechtigten Angehörigen eine, vorkommenden Falls bei dem Civilvorsitzenden der Ersatz-Commission spätestens bis zum 17. Juli er. einzureichende Beschwerde an die Königliche Ober-Rckrutirungsbehördc zu. Gegen die Entscheidungen der Königlichen Ober-Ersatz-Commission über die körperliche Brauchbarkeit ^Tauglichkeit) der Militärpflichtigen und über die Vertheilung der aus gehobenen Mannschaften auf die verschiedenen Waffengattungen und Truppentheile findet eine Berufung nicht statt. Die Herren Ortsvorstände haben sich nicht mehr, wie in den Vorjahren, an jedem Aushebungstage zum Aushebungsgeschäft einzufinden, sondern uni' am letzten Tage, Dienstag, den 1. Juli d. I., und zwar spätestens früh 8 Uhr. Die Gestellungspflichtigen haben sie bei Aushändigung der Ordres dahin anzu weisen, daß dieselben in gehörig körperlich gereinigtem Zustande zur Vorstellung fick einzufinden haben. K a m e n z, am 14. Juni 1890. Der Civil-Vorsitzende der Ersatz-Commission des Aushebungs-Bezirks daselbst, von Zezschwitz, Amtshauptmann und Oberregierungsrath. Donnerstag, den 19. Juni 1890, Abends '28 Uhr öffentliche Rtadtverordnetenfitznug im Sitzungssaal. — Tagesordnung hängt in der Rathhausflur aus. — PulSnitz, am 17. Juni 1890. Der Stadtverordnetenvorsteher. Richard Borkhardt.