Volltext Seite (XML)
Blatt Amts und des SLadLmLhes des Aönigl. Amtsgerichts WuLsnih Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufzugeben Preis für die einspaltige Cor» puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Geschäftsstellen bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den Nn- noncen-Bureaus von Haasi n- stein L Vogler u. „Invalid« n- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. Als Beiblätter: 1. Illnstr. Sonntags- blatt lwöchentlich), 2. Kin« tandwirtH- schasttiche Weitage (monatlich). Abonnements - Preis: Bierteljährl. 1 M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. »schenk ^sür pulsmtz, Lönigsbrück, Radederg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend D-°U Ed L Eri.n AweiundVikLsigstSV IshvgÄUg. G-s,°° H°°«l.«n Mittwoch. 3. April 189». Zwangsversteigerung. Das im Grundbuche auf den Namen Johann Gotthelf Hommel eingetragene Hausgrundstück Folium 100 des Grundbuchs und Nr. 120 8. des Flurbuchs für Großnaundorf, geschätzt auf 45 Mk. soll im hiesigen Amtsgerichte zwangsweise versteigert werden und ist der 1«. April 189», Vormittags 9 Uhr als Versteigerungstermin, sowie — der 17. April 189», Vormittags 11 Uhr als Termin zu Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Raugverhältnisses kann in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. P u l SHn i tz, am^17. Februar 1890. Das Königliche Amtsgericht. Ur. Hempel- Söhnel, G.-S. Dwangsver steigern «g. Das im Grundbuche auf den Namen Sophie Hermine vcrehel. Hausmann, geb. Dorsel, eingetragene Mühlengrundstükk, Folium 33 des Grundbuchs, Nr. 37 des Brand - Catasters und Nr. 72, 75, 90 und 94 des Flurbuchs für Kleindittmannsdorf, geschätzt auf 11,855 Mark — Pfg., soll im hiesigen Amtsgericht zwangsweise versteigert werden und ist der 24. Mai 1890, Vormittags 9 Uhr als Aumeldetermin, ferner der 9. Juni, 189», Vormittags g Uhr als Bersteigerungstermin, sowie der 21. Juni 1890, Vormittags 11 Uhr als Termin zu'Verkündung des Vertheilungsplans anberaumt worden. Die Realberechtigten werden aufgefordert, die auf dem Grundstücke lastenden Rückstände an wiederkehrenden Leistungen, sowie Kostenforderungen, spätestens im Anmelde termin« anzumelden. Eine Uebersicht der auf dem Grundstücke lastenden Ansprüche und ihres Rangverhältnisses kann nach dem Anmeldetermine in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts eingesehen werden. Pulsnitz', den 25. März,1890. Königliches Amtsgericht. I)r. Hempel. Söhnel, G.-S. Erlaß, die Erhebung einer Armenstatistik für das Jahr 1890 betreffend. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern sollen für das Jahr 1890, ähnlich wie dies für das Jahr 1885 geschehen ist, für das Königreich Sachsen sta tistische Erörterungen über das Armenwesen vorgenommen weiden. Den Bürgermeistern von Königsbrück und Elstra, sowie sämmtlichen Gemeindtvorständen des Bezirks werden eine Verordnung des Königlichen Ministeriums vom 3. vorigen Monats nebst den erforderlichen Exemplaren einer gedruckten Anleitung für die Zählbehörden, sowie Formulare zu Zählkarten für im Jahre 1890 unterstützte Personen, nebst einem ausgesülltcn Probeexemplar des Formulars demnächst zugehen. Die Zählkarten sind bis zum 15. Januar 1891 ausgesüllt wieder hier einzureichen. Wo mehrere politische Gemeinden zu einem Orts-Armenverbande gehören, hat jeder Gemeindevorstand die Zählkarten für seinen Ort auszufüllen, aber auf der Zählkarte kenntlich zu machen, daß derselbe ein Theil eines zusammengesetzten Ortsarmenverbands ist, also z. B. Ortsarmenverband: Ländchen Wohla mit Rehnsdorf, Gemeinde Rehnsdorf. Die Gemeindevorstände haben auch die mit der Gemeinde zu einem Armenverbande vereinigten selbstständigen Gutsbezirke mit zu berücksichtigen. Wo mehr Zählkarten nach dem Formulare L gebraucht werden, als geliefert worden sind, ist die Nachlieferung bis ZUM 1. Januar 1891 hier zu beantragen. Für jede selbstständig unterstützte Person ist eine besondere Karte zu verwenden, deshalb ist zur Berechnung des Bedarfs an Zählkarten die Zahl der jetzt vorhandenen Unterstützten zu Grunde zu legen und bei Vermehrung derselben eine entsprechende Nachlieferung von Zählkarten zu beantragen. Die Anleitung für die Zählbehörden ist sorgfältig durchzuarbeiten und bei Ausfüllung der Zählkarten gewissenhaft anzuwenden, da jede Statistik nur dann Werth hat, wenn die gestellten Fragen genau beantwortet sind. In Zweifelsfällen ist von hier Aufklärung zu erbitten. Kamenz, am 24. März 1890. Königliche Amtshauptmannschaft, von Zezschwitz. Zum 75. Geburtstage des Fürsten Bismarck. Fürst Bismarck vollendete am 1. April das 75. Jahr seines so ereignißvollen und thatenreicken Lebens und schon der Umstand, daß hiermit der große Staatsmann auf volle drei Viertel seines weltgeschichtlichen Daseins zurückschaut, würde genügen, dem bedeutungsvollen Tage die besondere Theilnahme des deutschen Volkes zuzuwenden. Aber diese Theilnahme wird in noch weit größerem Maße dadurch gerechtfertigt, daß Fürst Bismarck fast am Vor abende seines 75. Geburtstages von einer politischen Stellung zurückgetreten ist, wie sie glänzender und gewaltiger wohl nur wenigen Staatsmännern beschicken gewesen, und er klärlich erscheint da der Schimmer leiser Wehmuth, welcher diesmal über der Feier des 1. April lagert. Ruft dieselbe doch nochmals all' das tiefgreifende Wirken in die Er innerung zurück, das der „eiserne Kanzler" in: Laufe langer Jahre zum Heile seines Volkes und Vaterlandes, dann aber auch zum Segen des ganzen Welttheiles ent faltet hat und daß nun auf einmal dem Schaffen und Walten dieses gewaltigen staatsmännischen Geistes ein Halt geboten worden ist, dies verleiht eben der diesmaligen Feier von „Kanzlers Geburtstag" ein so eigenartiges ergreifendes Relief! Aber wenn nun auch Fürst Bismarck von der Höhe, die er als langjähriger Leiter der Geschicke Preußens und Deutschlands im Bewußtsein der Zeitgenossen eingenommen hat, äußerlich herabgestiegen ist, so steht er dennoch im Ansehen der eigenen Nation vielleicht größer als je da. Noch sind nickt alle Vorgänge, die den Rücktritt des Fürsten Bismarck veranlaßten, zu ihrer Beurtheilung genügend aufgeklärt, und trotzdem kann man es schon als gewiß betrachten, daß ihn auch bei diesem folgenschweren Entschluß, wie bereits in seiner ganzen amtlichen Laufbahn, nur die höchsten staatsmännischen und politischen Erwägungen, wie bewunderungswürdige patriotische Einsicht geleitet haben, und um so lebhafter ist das Dankgefühl des deutschen Volkes gegenüber dem Fürsten bei seinem Scheiden. Die Empfindungen, welche die Kunde von dem definitiven Rück tritte des Kanzlers in den weitesten Kreisen unserer Nation hervorrief, äußerten sich bereits in jenen entscheidungsvollen Tagen in zahllosen Kundgebungen des Dankes und der Anhänglichkeit und sie werden an seinen: Ehrentage noch mals zum erhebenden Ausdruck gelangen, da man an vielen