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g, weiß, Stck. > Stück 25 Pfg., ;rün,Stck.7Pfg, '5 Pfg-, Anzeichnen auf ck. 7 Pfg-, Cart. brauchaufnassem Slck. 7 Pfg-, Z Stck. 55 Pfg., i Stck. 9 Pf., Mk., nirstiktv, blau Pfg., Cart zu . Grün, Gelb, Stck. 8 Pfg-, >0 Pfg., rt 12 Farben in fg--. . , viereckig unv ß, Slck. 4 Pfg., kig, Stck. 3 Pfg., 30 Pfg., Cart. Stck.3u.4Pfg., 15 u. 30 Pfg-, ickig, Stck. 3 u. 1 Stck. 25 unv kig, ohne Papier, L K. 20 Pfg., 6 Farben sortirt 2 Stck. 1 Mk., en, : empfiehlt Ulsnitz. acht m 16. und 17. gen von Nach- k » 8t«xli<!li ckHÜSIi, — MM» Tanrmnstk gageinent), wo- lacht -ßhcfeu, iicfctt, fcl-utter tue »ter. uf. i in ein. groß. . Mitte vieler i) wozu 1 Acker :lbar am Markt n gelegen, soll den.Zahlungs- unter I,. . D. 3428). Illi- mW sch, ität, Huhle. chen d. Blattes. Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend Blatt Amts und des SLadtraihes des Königs. Amtsgerichts Mursnih Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Inserate find bis Dienstag u. Freitag, Voi-m. 9 Uhr aufzugeben. "" is für die einspaltige Cor- p"szsile (oder deren Raum) 10 Pfennige. Keschäftssteiren bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler u. „Jnvaliden- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. AlS Beiblätter: 1. Mustr. Sonntags- Klatt lwöchentlichs, 2. Gine landrvirtH- scbastticHe Weilage (monatlich 1 Mal). Abonnements - Preis: Viertcljährl. 1M. 25 Pf. Auf Wunsch unentgeltliche Zusendung. Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. Swmimdvisvffgstkv Jahrgang. Verantwortlicher Redakteur Hermann Schulze in Pulsnitz. Sonnabend. Nr. 14. 15 Februar 1890. Grundstücks- und Mobttiar-Uersteigerung. Erbtheilungshalber sollen die zum Nachlasse des Stellmachermeisters Gotthelf Wilhelm Born hier gehörigen Grundstücke, als: 1-, oas Hausgrundstück Nr. 89 B. C. und Fol 228 des Grund- und Hyp.-Bchs. für die Stadt Pulsnitz, bestehend aus Wohngebäude, Gerätheschuppen, Scheune, Hofraum und Garten, Nr. 249 des Flurbuchs, und 2., das Feldgrundstück Fol. 553 des Grund- und Hyp.-Bchs. und Nr. 1312 des Flurbuchs für Pulsnitz, welche Grundstücke und zwar: zu 1 auf 7470 , zu 2 auf 355 „ gewürdert worden sind, am H. März 1890, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle öffentlich versteigert werden. Die Grundstücke, von denen das zuerst bezeichnete sich besonders zum Betriebe der Stellmacherei eignet, kommen einzeln zum Ausgebote. An demselben Tage Nachmittags '/,2 Uhr nach erfolgter Grundstücksversteigerung und nach Befinden am folgenden Tage soll ferner öffentlich durch die Lokalgerichte im Nachlaßhause das annoch vorhandene StellmackerhandtverÜS^eug gegen sofort:-?? "- Erzählung verauctionirt werden. Die Bedingungen für die Versteigerung der Grundstücke weiden auf Antrag abschriftlich mitgetheilt, auch sind dieselben dem an hiesiger Gerichtstafel befindlichen Ab schläge angefügt. Pulsnitz, am 10. Februar 1890. Das Königliche Amtsgericht. 0r. Hempel. Das Königliche Justizministerium hat das durch Ableben des früheren Inhabers erledigte eines Friedensrichters für den Bezirk Lichtenberg, Mittelbach und Kleindittmannsdorf, dem Gutsbesitzer Herrn Ernst Julins Seiferi in Lichtenberg übertragen und ist der Genannte heute in dieser Eigenschaft von dem unterzeichneten Königlichen Amtsgeri^re in Pflicht genommen worden. Pulsnitz, am 14. Februar 1890. Das Königliche Amtsgericht. vr. Hempel. Söhnel, G.-S. Verordnung, Beiträge der Besitzer von Rindern und Pferden zu Deckung der im Jahre 1889 aus der Staatskasse bestrittenen Verlage an Seuchen- re. Entschädigungen betreffend. Nach der im Monate December vorigen Jahres vorgenommenen Aufzeichnung der im Lande vorhandenen Rinder und Pferde ist zu Erstattung derjenigen auf das Jahr 1889 verlagsweise aus der Staatskasse bestrittenen Beträge, die an Entschädigungen n--ch dem R^ : sgesetze vom 23. Juni 1880 für die wegen Seuchen auf polizeiliche Anordnung getödteten und für die nach solcher Anc duung <r' der Seuche gefallenen Thiere, bez. nach den Gesetz?" 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 für die an den Folgen der Impfung der Lungenseuche umgestandenen ode wegen dieser Folgen zu schlachten gewesenen RO r für in Folge von Milzbrand gefallene oder getödtete Rinder, zu ge währen gewesen, bez. an Verwaltungskosten erwachsen sind, auf jedes der ausgezeichneten u) Rinder ein Jahresbeitrag von sechszehn Pfennigen, fi) Pferde ein Jahresbeitrag von sieben Pfennigen zu erheben. Indem Solches nach Maßgabe der Bestimmungen in Z 4 der Verordnung vom 4. März 1881 — Gesetz- und Verordnungs-Blatt von 1881 Seite 13 — und der Verordnungen vom 22. Februar 1884 und vom 17. März 1886 — Gesetz- und Verordnungs-Blatt von 1884 Seite 62 und von 1886 Seite 64 — andurch bekannt gemacht wird, werden die zur Einhebung der beregten Jahresbeiträge berufenen Polizeibehörden (Stadträthe, Bürgermeister, Gemeindevorstände) andurch angewiesen, auf Grund der, aus den Kreis hauptmannschaften bez. Amtshauptmannschaften abgestempelt an sie zurückgelangten Verzeichnisse die oben ausgeschriebenen Jahresbeiträge von den betreffenden Rindvieh- und Pferde besitzern unverzüglich cinzuheben und unter Veischluß der Verzeichnisse an die Kreishauptmannschaften bez. Amtshauptmannschaften einzuzahlen. Dresden, am 25. Januar 1890. Ministerium des Innern. von Nostitz-Wallwitz. Sorge. Unter Bezugnahme auf vorstehende Verordnung des Königlichen Ministeriums des Innern wird den Bürgermeistern von Königsbrück und Elstra, sowie den Gemeinde vorständen des Bezirks noch Folgendes bekannt gegeben. Als Schlußtermin für die Erhebung der obenerwähnten Jahresbeiträge wird der 24. dieses Monats, als Schlußtermin für die Ablieferung der erhobenen Bei träge der 27- dieses Monats festgesetzt. Gegen Säumige wird ohne Erinnerung sofort mit Ordnungsstrafe verfahren werden. In Rest gebliebene Beträge werden nach den Vorschriften für die Beitreibung öffentlicher Abgaben behanvelt. Kamenz, am 10. Februar 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz. Kekanntmachung. Die Ermittelung des Ergebnisses der am 20. dieses Monats vorzunehmenden Reichstagswahl im III. Wahlkreis des Königreichs Sachsen findet Montag, -en 24. dieses Monats, von 11 Nhr Bormittags ab, im Sitzungszimmer der Königlichen Amtshauptmannschaft hierselbst statt. Der Zutritt steht jedem Wähler offen. B a u tz e n, den 10. Februar 1890. Der Wahlkommissar für den III, Sächsischen Reichstags Wahlkreis. Amtshauptmann vr. von Boxberg,