Volltext Seite (XML)
Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Als Beiblätter: 1. Ikkustr. Sonntags- bkertt lwöchentlich), 2. Kirre randrvirLH- scH«ftki<He Wei läge (monatlich 1 Mal). Abonnements - Preis: Vierteljahr!. IM.25 Pf. Aas Wunsch unentgeltliche Zusendung. Blatt Amts des Aönigt. Amtsgericht Gschenü^ Köiiig-bnick, Uadcberg, Nadel»,rg, Moritzburg und Umgegend. Zu WuLsnitz Borm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor» puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. HefcHäftsstellerr bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haasen stein L Vogler u. „Jnvaliden- dank" in Dresden, Rudolph Moffe in Leipzig. Muck und V-rw^uu^L F°-sI^ «°u M^0MNdVlk^lgfte>- H«hrgSNg. -"«»'""«ch-r «-«-ur 4-rm°un Schulz. Mittwoch. Nr. 13. 12. Februar 18SV. Bekanntmachung. Nachdem am heutigen Tage der Gutsbesitzer Herr Karl Louis Seifert in Kleindittmannsdorf als Ortsrichter und Urkundsperson für Kleindittmannsdorf und der Hausbesitzer und Ortssteuereinnehmer Herr August Wilhelm Walther in ^lulsttih M. S. als Gerichtsschöppe und Urkundsperson für Vulsttih W. S. von dem unter zeichneten Königlichen Amtsgerichte bestellt und in Pflicht genommen worden sind, wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Pulsnitz, am 8. Februar 1890. Das Königliche Amtsgericht. Or. Hempel. Dekan n t m ach « n g. Die Herren Wahlvorsteher für die am 20. d. M. bevorstehende Neichstagswahl im III. Wahlkreise des Königreichs Sachsen werden hiermit aufgeforvert, die Wahlpro tokolle nebst den dazu gehörigen Beilagen bis spätestens Sonntag, den 23. dieses Monats, Vormittags portofrei in meine Hände gelangen zu lassen. Abends noch rückständige WahlprotoksUe werden auf Kosten der Sänmigcn adgeholt werden. Bautzen, den 8. Februar 1890. Der Wahlkommissar für den III. Sächsischen Reichstagswahlkreis. Amtshauptmann I)r. von Boxverg, Die kaiserlichen Erlasse zur Arbeiterfrage. Schon wiederholt hat Kaiser Wilhelm in nachdrück licher und werkthätiger Weise zu erkennen gegeben, wie sehr er entschlossen ist, das unter seinem kaiserlichen Groß vater begonnene große Werk der sozialpolitischen Reformen mit allem Ernste fortzuführen und möglichst auszubauen, und nun beweisen zwei hochbedeutsame Kundgebungen des jugendlichen Monarchen abermals, wie sehr ihm die Lösung des großen sozialen Problems unseres Jahrhunderts an dauernd am Herzen liegt. Der „Reichsanzeiger" veröffent licht zwei vom 4. Februar datirte Cabinetsordres des Kaisers an den Reichskanzler und resp. an den neuen preußischen Handelsminister und beide Erlasse, welche im engsten Zusammenhänge mit einander stehen, scheinen bestimmt zu sein, eine ganz neue Aera in den sozialpolitischen Bestrebungen der Gegenwart zu eröffnen. Der an den Fürsten Bismarck gerichtete allerhöchste Erlaß bezieht sich auf die internationale Regelung der Arbeiterverhältiiisse, Welche in den letzten Jahren bereits wiederholte Anläufe auswies, und drückt die Entschlossenheit des Kaisers aus, die Lage der Arbeiter zu verbessern, soweit dies überhaupt in den Grenzen der Möglichkeit liege. Besonders hebt der Erlaß den Rückgang der heimischen Betriebe durch den Verlust des Absatzes im Auslande hervor, wodurch Unter nehmer wie Arbeiter brodlos würden und betont, daß die einer Verbesserung der Lage unserer Arbeiter entgegen stehenden Schwierigkeiten nur auf dem Wege internationaler Verständigung beseitigt werden könnten. Der Reichs kanzler wird daher beauftragt, die deutschen Vertreter in Frankreich, England, Belgien und der Schweiz zu einer amtlichen Anfrage an die betreffenden Regierungen zu veranlassen, ob dieselben geneigt seien, mit der deutschen Regierung in Verhandlung einzutreten, inwieweit den bei den Ausständen der letzten Jahre und anderwärts hervor getretenen Wünschen und Bedürfnissen der Arbeiter Rechnung getragen werden könne. Sobald von den Regierungen der genannten Länder im Prinzip eine Zustimmung erfolgt ist, soll der Reichskanzler die Cabinette aller an der Arbeiterfrage gleichen Antheil nehmenden Mächte zu einer Conferenz einladen, welcher die Berathung aller einschlägigen Fragen obliegen würde. Hiermit ist endlich eine kräftige Anregung zur An bahnung einer internationalen Regelung der Arbeiterfrage gegeben und wenn sich unser Kaiser zunächst an die Regierungen von Frankreich, England, Belgien und der Schweiz wendet, so erklärt sich dies zur Genüge daraus, daß die genannten Länder neben Deutschland die bedeutendsten Industriestaaten Europas sind. Man darf wohl erwarten, daß sie der von Kaiser Wilhelm so hochherzig gegebenen Initiative folgen und im Verein mit den übrigen Staaten Europas die Hand zu einer gemeinsamen Regelung der Arbeiterverhältiiisse bieten werden, soweit eine solche auf internationalem Gebiete möglich ist. Daß aber Kaiser Wilhelm gewillt ist, oaneben auch die innere Sozialpolitik immer weiter auszubaueu, geht aus seinem an den preußischen Handelsminister von Berlepsch gerichteten ferneren Erlasse hervor, welcher ein förmliches Programm für die weitere Geiialtung der Arbeiterfürjorge entwickelt. Der Erlaß spr a t sich hauptsächlich für eine den Interessen der Arbeiter entsprechende Regelung der Zeitdauer der Arbeit durch den Staat und für Einsetzung von Prbeiterausichüssen aus, welche die Arbeiter in gemeinsamen Angelegenheiten gegen über den Arbeitgebern zu vertreten hätten und zugleich zu Verhandlungen mit Organen der Regierung befähigt wären. Weiter drückt der Erlaß den Wunsch des Kaisers aus, die staatlichen Bergwerke zu Musteranstalten entwickelt und auch bei den Privatbergwerken Verbesserungen ein- gesührt zu sehen. Zur Vorberathung aller dieser Fragen soll der preußische Staatsrath unter Hinzuziehung sach kundiger Personen zusammentreten. Auch diese kaiserliche Kundgebung eröffnet einen ganz neuen und wichtigen Abschnitt in unserer Sozialpolitik und Herr von Berlepsch, der nunmehrige Chef des preußischen Handelsministeriums, wird iu erster Linie die ebenso schwierige wie ehrenvolle Aufgabe haben, die Wünsche feines kaiserlichen Herrn in die Praxis umzusetzen. Sie zielen, wie auch die Ordre an den Reichskanzler, auf die Herstellung einer weitgehenden Arbeiterschutzgesetzgebung und mit dieser würde das socialpolitische Vermächtniß k. in erhebendster Weise zur vollkommene» Ausführung gelangen. Inwiefern die kaiserlichen Erlasse angesichts de'r bevorstehenden Wahlen auf die deutsche Arbeiterschaft ein wirken weroen, muß noch dahingestellt bleiben, jedenfalls werden sie aber früher oder später in ihrer Erfüllung das ihrige zur Erhaltung des sozialen Friedens in unserem Vaterlande beitragen. Oertliche und sächsische Angelegenheiten. Pulsnitz. Nächsten Sonntag, den 16. d. Mo»., Abends 8 Uhr, hält im Hotel „Grauer Wolf" hier Herr Naturheilanstaltslehrer Hindorf aus Radebeul im hiesigen Verein für naturgemäße Gesundheitspflege einen Vortrag über Gebrauchs- und Anwendungsregeln der Naturheil methode. Auch Nicht-Mitglieder haben an diesem Abend gegen ein Entree von 20 Pfg. Zutritt. — Angesichts der bevorstehenden Reichstagswahlen ist die Frage berechtigt: Wer darf wählen und wer darf nicht? Wir wollen deshalb nachstehend die bezüglichen Bestimmungen des Wahlgesetzes ui Erinnerung bringen. Wähler ist jeder Deutsche, der bis zum 20. Februar das 25. Lebensjahr zurückgelegt. Für die Personen des Sol datenstandes, des Heeres und der Marine ruht die Be rechtigung so lange, als dieselben sich bei der Fahne be finden. Von der Berechtigung zum Wählen sind ausge schlossen: Personen, welche sich unter Vormundschaft oder Kuratel befinden, ferner solche, über deren vermögen öffentlich Konkurs eröffnet worden ist, dann solche, welche eine öffentliche Armenunterstützung beziehen oder im Jahre 1889 bezogen haben oder aber sich nicht im Vollgenuß der bürgerlichen Ehrenrechte befinden. Mithin verlieren Personen, bei denen nach dem Beginn der Eintragung in die Listen die ini Vorstehenden genannten Umstände ein treten, ihr Wahlrecht. Einsprachen sind nach dem Beginn der Auslegung der Wählerlisten anzubringen. Bautzen, 7. Februar. (Strafkammer-Sitzung des König!. Landgerichts.) Der ini Jahre 1843 in Königsbrück geborene, zweimal wegen Betrugs, wegen anderer Delikte aber sehr oft bestrafte Schleifer und Siebmacher Franz Karl Albert Maximilian Pietschmann prellte im Novem ber v. I. die Gastwirthsehefrau Kunath in Priesitz, den Gastwirth Bewilogua in Rauschwitz, die Gastwirthsehefrau Rennau in Boderitz, die Gastwirthin verw. Mager in Rehnsdorf und den Gastwirth Fischer in Elstra um die Zeche im Betrage von 1 Mk. 8 Pfg., 76 Pfg., 48 Pfg., 16 Pfg. und bez. I Mk. 45 Pfg. Der Angeklagte, welcher seit 17. Dezember v. I. eine ihm wegen Widerstands re. vom Schöffengerichte Pulsnitz zuerkannte Gefängnißstrafe von drei Monaten und einer Woche verbüßt, wurde unter Jnwegfallstellung dieser Strafe, jedoch unter Anrechnung des bereits verbüßten Theiles derselben, zu einer Gesammt- strafe von zehn Monaten Gefängniß verurtheilt. (B. N.) — Ueber die Auflösung der Zittauer freiwilligen Feuerwehr schreibt die „Löbauer Post": In Feuerwehrkreisen erweckt regstes Interesse die in Zittau nunmehr beendete Differenz zwischen dem Branddirektor und der freiwilligen Feuerwehr. Seitens dec letzteren ist die Angelegenheit noch verschärft worden durch Veröffentlichung in einem dortigen Blatte. Es hat der Branddirektor sich dadurch beleidigt gefühlt, und da ihm die Genugthuung in der gewünschten Form nicht gewährt ward, so traten die städtischen Behörden als Vermittler ein. Das Ergebniß der vom Stadtrath und den Stadtverordneten gepflogenen Erörterungen war das Verlangen, die freiwillige Feuer wehr solle öffentliche Abbitte leisten, wofür eine Frist von 14 Tagen gesetzt worden war, im anderen Falle ward die Auflösung des Corps in Aussicht gestellt. Einer solchen Demüthigung unterzog sich die freiwillige Feuerwehr nicht, sie beschloß vielmehr die Auflösung mit 106 gegen 7 Stimmen. Bis zum 7. Februar hatte die Abgabe der Ausrüstungsstücke an den Stadtrath zu erfolgen. So wird (Fortsetzung in der Beilage.)