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Blatt Amts und des StadLrathes des Königs. Amtsgerichts noncen-^ WuLsnrtz stein <L Vogler u. „Jnvalidcn- dank" in Dresden, Rudolph Mosse in Leipzig. in Königsbrück, in den An- noncen-Bureaus von Haasen Erscheint: Mittwoch und Sonnabend. Arrsercrte sind bis Dienstag u. Freitag, Vorm. 9 Uhr aufzugeben. Preis für die einspaltige Cor- puszeile (oder deren Raum) 10 Pfennige. KescHästssteTerr bei Herrn Buchdruckereibes. Pabst Als Beiblätter: I. Mitstr. Sonntags- bkatt ^wöchentlich), 2. Eine kandwirtH- schaftkiche HSeikage (monatlich 1 Mal). Abonnements -Preis: Vierteljährl. 1M. 2b Pf. Ans Wunsch unentgeltliche Zusendung. Druck und Verlag von E. L. Förster's Erben in Pulsnitz. SweiundviMzigstM IahVMNg. Verantwortlicher He^ Schulze Sonnabend. Mx. 0. 18. Januar 1890. Bekanntmachnu g. Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß mit dem Jahre 1890 laut Bestätigungsurkunde des Königlichen Ministeriums des Innern vom 30. October vorigen Jahres ein neues Regulativ für die hiesige städtische Sparkasse in Kraft getreten ist, welches zu Jedermanns Einsicht in den geordneten Expeditionsstunden in unseren slaths- und Kassenexpeditionen ausliegt. Durch dieses neue Regulativ ist das Regulativ vom 15. October 1874 sammt Nachträgen vom 4. November 1884, 30. September 1886 und 5. März 1888 aufgehoben. Als Kontrolcur ist der bei hiesiger Stadtkasse angestellte Kassenassistent Herr Gmik Was LöMer von uns in Pflicht genommen worden. Pulsnitz, am 16. Januar 1890. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung. Alle Besitzer von Hunden in hiesiger Stadt werden unter Hinweis auf § 3 des Gesetzes vom 18. August 1868 hiermit nochmals aufgefordert bei Vermeidung der auf Hinterziehung der Hundesteuer gesetzten Strafe des dreifachen Betrags derselben bis spätestens den 25. dss. Mon. schriftlich allhier die Anzahl der ihnen gehörigen Hunde anzuzeigen. Die 6 ^l für einen und 9 für jeden weiteren Hund betragende Steuer ist bis spätestens den 1. Februar dss. Is. in den Vormittagsstunden an unsere Stadtkasse abzuführen. Pulsnitz, am 15. Januar 1890. Der Stadtrath. Schubert, Brgrmstr Bekanntmachung, Reichstagswahl betreffend: Durch kaiserliche Verordnung vom 8. dieses Monate ist zur Vornahme der Neuwahlen zum Reichstag Donnerstag, der 20. Februar dieses Jahres festgesetzt worden. Die Amtshauptmannschaft laß es bei der durch Bekanntmachung vom 17. Januar 1887 getroffenen Abgrenzung der Wahlbezirke zum Zweck des Stimmenabgebens be wenden. Demnach bildet jede Gemeinde bez. mit dem zum Ort gehörigen selbstständigen Gatsbezirk einen Wahlbezirk für sich, mit sitzenden Ausnahmen: Vereinigt werden zu einem Wahlbezirk folgende Orte bez. Ortstheile: 1 .,Brauna mit Rohrbach und Petershain, 2 ., Glaubnitz mit Bocka und Buchholzmühle, 3 ., Höflein mit Forsthaus Weinberg, Bad Marienborn und Caseritz, 4 , Kleinhänchen mit Neraditz und Neuhof, 5„ Kuckau mit Alte Ziegelscheune und Kloster Marienstern, 6 ., Lehndorf mit Tzschaschwitz, Siebitz und Auschkowitz, 7 ., Nucknitz mit Kobschin und Prautitz, 8 ., Oßling mit Scheckthal, d„ Ostro mit Neustädtel, 10., Räckelwitz mit Neudörfel und Zubehör, 11., Rehnsdorf mit Ländchen Wohla, 12., Schmeckwitz mit Sommerluga, 13., Straßgräbchen mit Grünberg und Waldhof, 14., Zerna mit Gränze, 15., Friedersdorf mit Thiemendorf, 16., Krakau mit Sella und Zochau, 17., Schmorkau, beider Antheile, 18. Stenz mit Glauschnitz. Die Ortschaften Bretnig, HauSwalde und Ohorn werden in je 2 Wahlbezirke, Großröhrsdorf wird in 3 Wahlbezirke getheilt. Die Abgrenzung der Wahlbezirke innerhalb dieser vier Ortschaften bleibt dieselbe wie bisher, mit Ausnahme der Gemeinde Ohorn, für welche hiermit, dem Anträge des Gemeinderaths entsprechend, genehmigt wird, daß der erste Wahlbezirk die Brand - Cataster - Nummern der oberlausitzer Seite 1 — 142 und der zweite Wahlbezirk die Brandcatasternummern der Meißner Seite 143—258 umfaßt. Die Gemeindevorstände haben unter Beobachtung der Vorschriften in Z 8 des Wahlgesetzes für den Reichstag vom 31. Mai 1869 (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1869 Seite 145 flgde) und §1 des Wahlreglements vom 28. Mai 1870 (Seite 275 folgende des Bundesgesetzblattes vom Jahre 1870) sofort die Wählerlisten für ihre Ortschaften einschließlich der dazugehörigen Ortstheile und selbstständigen Gutsbezirke, beziehentlich für jeden in ihrer Ortschaft gebildeten Wahlbezirk gesondert, in zwei Exemplaren aufzustellen, von denen das Hauptcxemplar spätestens am Donnerstag, den 23. Januar dieses Jahres auszulegen ist. Vor dem Auslegen dcr Liste haben sie in ortsüblicher Weise bekannt zu machen, daß und wo die Liste zur Einsichtnahme ausliegt und daß Einsprüche gegen dieselbe spätestens zum 30. Januar dieses Jahres bei dem Bürgermeister bez. Gemeindevorstand schriftlich anzuzcigen, oder mündlich zu Protokoll zu geben sind. Neber die er hobenen Einsprüche hat zunächst der Bürgermeister bez. Gemeindevorstand Entschließung zu fassen und falls der Einspruch für begründet erachtet wird, für Richtigstellung der Liste zu sorgen, andernfalls aber den Einspruch unter Beilegung der beigebrachten Beweismittel sofort der Königlichen Amtshauptmannschaft anzuzeigen. Spätestens am 14. Februar dieses Jahres ist das ausgelegte Hauptexemplar der Wählerliste mit der Bemerkung: „Abgeschlossen: N. N., den 14. Februar 1890. N. N., Gemeindevorstund." und das zweite, dem Wahlvorsteher zu übergebende Exemplar mit den Worten: „Abgeschlossen mit der amtlichen Bescheinigung, daß dieses Exemplar mit dem Hauptexemplar der Wähler liste völlig übereinstimmt. N. N., (Ortsname), den 14. Februar 1890. N. N., Gemeindevorstand abzuschließen und auf demselben amtlich zu bescheinigen, wo und wie lange die Liste ausgelegen, sowie, daß wegen der Auslegung die Bekanntmachung in ortsüblicher Weise stattgefunden hat. Bekanntmachung über die Ernennung der Wahlvorsteher und Be zeichnung der Wahllocale erfolgt später. Kamenz, den 13. Januar 1890. Königliche Amtshauptmannschaft. von Zezschwitz,