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eines breiten- aber ganz glatten Hölzchens Also werden auch zugleich diejenigen, bedienen; auch können zu eben dieser Ver- welche etwa gesonnen seyn sollten, in diese richkung kleine Kinder abgerichtel werden, denen sie nicht so mühsam Und überdieß .noch unterhaltend seyn wird. Auf. diese Weise , wird man mit weit glücklicherm Erfolg an der Verminderung dieses Ungeziefers arbeiten, als durch das fygenannte Raupen oder 'Lösten der schon ausgekrochenen Räupchen, weil diese dann nicht nur schon wirklichen Schaden thun, sondern sich auch bereits allenthalben ve» breitet haben und so nur einzeln oder zum Theil auch gar nicht gelvdiet weiden kön. nen, indem sie sich schon tief ins Herz der Pflanze verkrochen Haden, wo sie. der Nachforschung des menschlichen Auges ver borge», an ihrem Leben nagen. (Die Fortsetzung folgt.) verri sie menr s. Zur Erfüllung der beschehenen verschie- deUtlichen Aeußerungen, wud hierdurch be kannt gemacht, daß auch im jeztlaufenden Jahre, unter Obrigkeitlicher Aufsicht, eine öffentlich gemeiunüzige ^uerion, von ent- behrUchen Msublen und andern Sachen, so wie einige Jahre her schon gesche hen, auf allhiesigem Rathhause gehal» lrn und damit nächstkommenden izten November dieses Jahres, Nachmittags von 2 Uhr an, in der großen Steuerstube der Anfang ge macht werden solle; Wie nun hierbei/ zahlreicher Zuspruch gehoffet wird r. ^nerion annoch Etwas einzuliefern, an. durch dienstlich ersuchet, solches mittelst Verzeichniß längstens den iten ejusäem vorhero bey dem hiesigen Rathödiener, Carl August Seidel, anzuzeigen, damit selbiges in die zu fertigende Haupt-Ta belle annoch mit gebracht werden kann, iminaßen außerdem bey Unterlassung dieser Anzeige, alödenn nichts wetlev mehr an» genommen werden kann, sonden alles bis zu einer anderweicen gelassen werden muß. Auch wird man nicht ermangeln bst disfallsige 8psri6carion derer zur ^uction kominendcn Sachen, zu mehrerer Bekannt, machung, des nächsten unter allhiesigem Nachhause öffentlich auszuhangen. Plauen den 9 Oktober »797. Auf jetzt verfloßenes Michaelis tal sind bey der großen jeichengesellschaft an Leichen, als Na 484, 102, zu steuern, welches denen refp. Mitgliedern zur Nach, richt dienet. Da auch noch viele aus der Gesellschafft das Johannis - Quartal noch zu steuern haben, als ersuche solche bin. nen 8 Tagen zu entrichten, wo nicht, so werden sich selbige felbsten zuzuschreiben haben, wenn sie nach den Artikuln ausge. strichen werden. Plauen den 8 Oct. 1797. Johann Heinrich Hanoldt- Ein noch ganz gutes kch.rte' ingleichen ein noch guter blecherner Ofen» Aussatz, stehet aus freier Hand zu verkan fenr