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Die neuen Postgebühren I. Gewöhnliche Briefsendungen Innerer deutscher Verkehr (einschlieblich Saargebiet) Postkarten im Ortsverkehr 5 Pf. . . Fernverkehr 8» Briefe im Ortsverkehr bis 20 g 8 » . „ „ über 20 bis 250 g 15. . „ Fernverkehr bis 20 g 15 » . . » über 20 bis 250 g Drucksachen offen versandte Karten (auch mit Antwortkarte) ... 3» bis 50 g 5. über 50 . 100 g 8. „ 100 u 250 g 15 u „ 250 „ 500 g Geschäftspapiere bis 250 g 15. „ über 250 bis 500 g 30 • Mischsendungen bis 250 g 15. „ über 250 bis 500 g 30- (Zusammengepackte Drucksachen, Geschäftspapiere und Warenproben, von denen kein Gegenstand für sich die für ihn gültige Gewichtsgrenze oder Ausdehnung überschreiten darf.) Päckchen bis 2 kg (nicht nach Saargebiet) 40» Mabe: 25X15X10 cm oder 30X20X5 cm (Einschreiben, Wertangabe, Nachnahme, Rückschein unzulässig.) II. Wertbriefe (Freimachungszwang) Inland (einschließlich Saargebiet) sowie Freie Stadt Danzig Für Wertbriefe werden erhoben: 1. die Gebühr für einen gewöhnlichen Brief 2. die Versicherungsgebühr für je RM 500 der Wertangabe 10 Pf. 3. die Behandlungsgebühr bis RM 100 Wertangabe einschl. 40 „ über RM 100 Wertangabe 50. III. Postanweisungen Meistbetrag RM 1000 (Freimachungszwang) Anweisungen bis RM 10.— 20 Pf. „ . RM 25. - 30. „ „ RM 100.- 40. „ „ RM 250.- 60. „ u RM 500.- 80 . „ . RM 750.- 100 . . „ RM 1000.- 120 .