52 welche auf den jungen Schlägen durch ihre Kälte schaden, thun- lichst durch vorliegende alte Schläge abzuhalten. 62. Wird das nach dem örtlichen Wachsthumsgange als richtig erkannte Abtriebsalter auch bei neu auge- legten Schälwaldungen gleich von vornherein festgehalten? Gewöhnlich nicht. Die Kernpflanzen, welche gewöhnlich den Hauptbestandtheil neubegründeter Schälwaldungen ausmachen, liefern eine geringwerthige Rinde und wachsen langsam. Ihr Zuwachs verstärkt sich wesentlich, nachdem sie auf die Wurzel gesetzt sind. Man kürzt nun die erste Nutzungsperiode, welche relativ geringe Erträge liefert, gewöhnlich bis auf 8 oder 10 Jahre ab, d. h. man haut die Schläge im 9. oder 10. Jahre nach der Ueberführung in Eichenschälwald herunter und geht dann erst in der geordneten Betrieb über. 63. Was ist sonst noch bei Einrichtung einer Eicheuschälwald-Wirthschaft zu beachten. Bei der Eintheilung des Waldstücks ist darauf zu achten, ob die nöthigen Abfuhrwege vorhanden sind. Andernfalls sind sie gleich jetzt anzulegen und als Basis der Eintheilung anzu nehmen. Gute Wege sind eine Grundbedingung hoher Rentabilität. Sodann ist sorgfältig zu untersuchen, ob das Waldstück mit Servituten belastet ist; bejahenden Falles thut man gut, über die Ausübung derselben mit den Berechtigten feste Verabredungen zu treffen, und wenn diese nicht in einem der Forstkultur günstigen Sinne zu erreichen sind, die Ablösung der Berechtigungen herbeizuführen.