Jnteressenschutz ües Arbeitgebers entgegenstehen. „Unser täglich Brot gib uns heute" setzt also auch hier voraus, daß der Arbeitnehmer seine geistigen Gedanken in Ueber einstimmung mit der Notwendigkeit der Anerkennung des Jnteresfenschutzes der Arbeitgeber bringt, damit ihm dann von so geistig geleiteten Händen das Brot von seinen Ar beitsleistungen wird. Die gegensätzlichen Gedanken müssen Not bringen, weil sie den Voraussetzungen zum Brot erhalt nicht entsprechen. Man kann also Ausbau nur be treiben nach bestimmten geistigen und tätlichen Richt linien. Wie nun aber die Interessen der Arbeitgeber fundamentale, unverwischbare Bedeutung haben müssen, im gleichen Maße haben naturgemäß auch die Interessen der Arbeitnehmer ihre Existenzberechtigung. Ein Arbeit geber ohne Arbeitnehmer ist ein Wagen ohne Räder, eine Laterne ohne Licht, wie im umgekehrten Falle auch wiederum ein Arbeitnehmer ohne Arbeitgeber eine Utopie sein muß. Die Interessen der Arbeitnehmer müssen Schutz finden, aber nur solchen Schutz, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer in ihrer Existenz und Wirtschaftlichkeit nicht bedroht werden. Jede Ueber- oder Unterwahrung der gegenseitigen Interessen muß der anderen Partei Nachteile bringen. Die Erfolge müssen um so größer sein, je inniger die gegenseitigen Interessen auf Vernunft, Einsicht und Naturgesetz aufgebaut werden. Will man es nun Erfüllung eines fundamentalen Naturgesetzes zum Erhalt von Brot nennen, wenn man geistige Gedanken fabriziert, welche die tätliche Arbeitsleistung im Zustand der Existenzbedrohung um 25 A vermindert während sie zur Herbeiführung von Aufbau gegenüber Arbeitsleistun gen in normaler Zeit um 50 A vermehrt werden müßte? Cs wird also mit verkürzter Arbeitszeit in Wirklichkeit Abbau, nicht aber Aufbau betrieben und so die sinkende Existenz noch weiter der Vernichtung preisgegeben. Der Achtstundenarbeitstag ist also nach dem Naturgesetz be urteilt das beste Rezept zur Beschleunigung der Existenz vernichtung, und noch niemals in der Welt wurde mit