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Rechte eingreift, die den Arbeitgeber dann wiederum hin dern, die Aufbauinteressen fach- und fachgemäß zu leiten. Es ist und bleibt unumstößliches Naturgesetz für die ganze Welt und für alle Menschen, daß auch der Arbeit geber das Recht, seine Interessen zu wahren und zu schützen, zum Wohle'Aer Allgemeinheit sich erhalten muß. weil es sonst auch keine Arbeitnehmer geben kann. Die Stellung als Arbeitgeber wird nicht gekennzeichnet durch den eigenen persönlichen Willen und durch die eigenen Anschauungen des Arbeitgebers, sondern es ist ihm der Weg ganz genau vorgeschricben, der zum Rang des Ar beitgebers führt. Läuft er diesen Weg nicht, oder han delt er entgegengesetzt, dann erreicht er eben die Stellung als Chef und 'Arbeitgeber nicht, oder aber, er kann sich in der Stellung als Arbeitgeber nur kurze Zeit halten, weil er entgegen der Arbeitgeberinteressen disponiert. Die Menge sieht in der heutigen Zeit in dem Arbeitgeber nur eine Person, die einzig und allein für sich Vorteile Herauszuwirtschaften sucht und die, unbeschadet der Sor gen des Arbeitnehmers, kalt und gefühllos sich des Wohl ergehens erfreut. Zunächst existiert für den Arbeitgeber der Achtstundenarbeitstag nicht und weiter muß man die Arbeitsaufgabe nicht gleichstellen mit derjenigen des Ar beitnehmers. Bei einem Arbeitgeber steht im Existenz kämpfe der Ruf, die Zukunft und sein Brot auf dem Spiel. Er kann in bewegten Zeiten oder infolge von Mißverständnissen oder infolge unvorhergesehener Er eignisse in wenig Wochen um sein ganzes Vermögen kom men, an welchem er vielleicht fein ganzes Leben gearbei tet hat. Es kann ihm Krankheit befallen, die ihn hindert, feine Interessen nach dem Naturgesetz für Arbeitgeber wahrzunehmen. Hieraus kann sich in wenig Wochen ein solcher Verfall einstellen, der durch keine Zeit und durch keine Leistung und durch keine Person wieder ausge glichen werden kann. Nicht minder ist die Sorge des Arbeitgebers auf den Umstand aufgebaut, daß er bei Ver fall seiner Existenz genötigt wird, selbst wieder den An-