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für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und ilmgegend. Erscheint: «Etttwo<b« und Sonnabend« früh S Uhr. LbonnementSpreit: Dierleljährlich 1t Mark. Inserate ivrrdrn mit 10 Pfennigen für den Ke um einer gespaltenen TorpuS- Zrile berechnet u. find bis spätesten« Dienstag« und Freitag- Vormittags 9 Uhr hier auf,»geben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von «r«R L«»wtg -»»Oer in PulSnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnitz. WeschäftsfteLen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann R. Tschersich. Dresden: Annoncen. Bureau'S Haasenstein L Vogler, In« Validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Rosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Lentralannoncenbureau für sämmtltche deutsche Zeitunzen von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarke« oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Äe« Sonnabend. „U 54. «. Juli 1878. Bekanntmachung, Baumfrevel betreffend. Im Laufe der vorigen Woche sind auf der Pnlsnitz-Königsbrücker Straße zwischen der Hartbachmühle und der Stadt Pulsnitz abermals 25 Stück junge Obst bäume mit einem scharfen Messer theils an-, theils ziemlich durchgeschnitten worden. Demjenigen, welcher den oder die betreffenden Baumfrevler mit solchem Erfolge zur Anzeige bringt, daß eine Bestrafung erfolgen kann, wird hierdurch eine Be lohnung von Künfzig Mark zugesschert. Kamenz, am 1. Juli 1878. KöniglicheAmtsbauptmaunschaft. Schäffer. Bekanntmachung, die Unisormirung und Ausrüstung der Schützengesellschaften btr. Auf Anordnung der Königlichen Kriishauptmannschaft zu Bautzen wird hiermit zur Kenntnißnahme der Schützengesellschast gebracht, daß zum Tragen von Helmen, Kleidungsstücken und sonstigen Ausrüstungsstücken, welche wegen ihrer Aehnltcbkett mit den bei der Armee eingeführten zu Verwechslungen Anlaß geben könnten, von jetzt an schlechterdings nicht mehr Erlaubniß ertheilt werden kann und daß Schützengesellschaften, welche dergleichen Bekleidungs- und Ausrüstungsstücke für ihre Mit glieder anschaffen, ohne sich vorher darüber in Gewißheit gesetzt zu haben, daß die Führung derselben keinem Bedenken unterliege, den durch das Verbot des Führens der angeschafften Gegenstände ihnen erwachsenden Schaden lediglich sich selbst beizumessen haben. PulSnitz, am 3. Juli 1878. Der Stadtrat h. Schubert, Vrgrmstr. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 29. Juli 1878 da« dem Gutsbesitzer Karl Ernst Richter in Laußnitz zugehörige Bauergut Nr. 27 des Katasters und Nr. 22 des Grund- und Hypothekenbuchs für Laußnitz, welches Grundstück am 11. Mai 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf Neuntausend Zweihundert Techszig Mark gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Königsbrück, am 15. Mai 1878. KöniglichesGerichtsamtdaselbst. ) / Leitzring. Bekanntmachung. Das an dem Hospital-Wege und dem Gräfenhainer Wege erwachsene Obst soll Sonntag, den 7. Juli e., Abends 8 Uhr, im hiesigen Schießhause unter den im Termine bekannt zu machenden Bedingungen an den Meistbietenden verkauft werden, und ladet Kauflustige hierzu ein Königsbrück, den 1. Juli 1878. Der Stadtrat h. A. Peter, Bürgermstr. Komischer Theil. Der Kongreß. Der Hauptpunkt in der gestrigen Sitzung waren die Angelegenheiten Rumäniens. Die Minister Bratiano und Cogalniceanu waren eingeladen worden, in der Sitzung zu erscheinen; dieselben erläuter ten daS in der vergangenen Woche bereits denk Kon gresse zugegangene rumänische Memorandum, um sodann die Bevollmächtigten des Kongresses zur Berathung allein zu lassen. Dieselben wurden wie es heißt, dahin schlüssig, die Unabhängigkeit des Fürstenihums Rumänien von der Oberhoheit der Pforte auszusprechen unter der Bedingung der Gleichstellung aller Culte im Fürstenthume. In territorialen Beziehungen entschied sich der Kongreß für die Retrozession Bessarabiens an Rußland, wofür dem Fürstenthume Rumänien die Dobrudscha zuerkannt wurde mit der Maßgabe der Erweiterung der südlichen Grenze bis zu einer Linie, welche ungefähr von einem Punkte südlich Mangalias (Meeresküste) zu einem solchen östlich Silistrias (Donau) zu ziehen sein wird. Da das Rumänien zuerkannte Gebiet von dem Fürstenthume Bul garien abzulöscn ist, so darf in dieser Vergrößerung des russischen Verbündeten wohl der Wunsch Rußlands auf ein gutes Einvernehmen mit dem nun selbstständigen Nachbarstaats als zum Ausdrucke gebracht angesehen werden. ES hat sich somit bei dem gemeinsamen Wunsche § aller betheiligten Mächte, kriegerischen Verwickelungen vorzubeugen und ein Frieden?werk zu schaffen, auch für die peinliche beffarabische Frage ein Modus aufsinden lassen, welcher dem Standpunkte der nächstbetheiligten Staaten Genüge thut: Rußland erhält das einst russisch gewesene Gebiet zurück und auch Rumänien hat nun Grund, sich zufriedengestellt zu erklären, nach dem feine Unabhängigkeit, ein Gebietszuwachs und eine entsprechende Kriegs-Kosten-Entschädigung gesichert find. (Der Friede in Sicht.) Die halbamtliche „Prov.- Korresp." schreibt: „Der Kongreß hat auch in der ver- flossnen Woche seine Arbeiten in fast täglichen Sitzungen und unter fortgesetztem vertraulichen Zusammenwirken der Vertreter sämmtlicher Großmächte erfolgreich weiter geführt. Nachdem die Frage der künftigen Gestaltung und Einrichtung Bulgariens und Ost-Rumeliens nach allen Richtungen grundsätzlich entschieden und die nähere Feststellung im Einzelnen einer besonderen Kommission des Kongresses überwiesen war, hat derselbe in den letzten Tagens über die künftige Stellung und Ausdehnung der bisher von der Türkei abhängigen kleineren Staaten, nach Anhörung der hierher gesandten Bevollmächtigten derselben, Beschluß gefaßt. Während die politische Un abhängigkeit Rumäniens, Serbiens und Montenegros entgültig anerkannt worden ist, hat der Kongreß behufs dauernder Ordnung und Sicherung der Verhältnisse in Bosnien und der Herzegowina das Einschreiten Oester reichs in denselben als dem dringenden österreichischen und dem europäischen Interesse entsprechend anerkannt. Der vorläufige Einspruch der Türkei gegen diese Ent scheidung wird die Ausführung nicht hindern können. Auch über die Frage der Wiedervereinigung Bessarabiens mit Rußland (vorbehaltlich eines Landstriches an der Donaumündung) gegen Abtretung der Dobrudscha an Rumänien ist. bereits ein volles Einverständniß erfolgt, i So bleibt denn von den großen entscheidenden Fragen nur noch die im Betreff Armeniens übrig, und auch über diese ist die Verständigung bereits wesentlich vorbereitet. Nach aller Voraussicht geht der Kongreß einem nahen und glücklichen Abschluß entgegen." Wie verschiedene Kongreß-Dclegirte meinen, wird Mitte nächster Woche das Friedensinstrument hier unterzeichnet werden. Auf Antrag des Fürsten Bismarck soll beschlossen worden sein, die Kongreßsitzungen nicht eher zu beenden, bis die Türkei nicht ausreichende Garantieen und bin dende Versprechungen gegeben haben wird, alle Kongreß ¬ beschlüsse anzuerkennen. Da man ferner Grund zu der Annahme zu haben glaubt, daß die Hohe Pforte even tuell die Verpflichtungen ihrer Delegirten als nicht bin dend betrachten könne, so will man die nöthigen Garantieen direkt von Konstantinopel verlangen um späterhin jeder Weiterung überhoben zu sein. London. 3. Juli. „Reuters Bureau" meldet aus Konstantinopel vom 2. Juli: Die den Kongreßdelegirten der Pforte gegebenen Instruktionen sollen die Okkupation Bosniens und der Herzegowina zulassen unter der Be dingung, daß die Dauer der effektiven Besetzung durch Truppen und die Grenze des zu besetzenden Gebietes genau festgesetzt werden. Zeitereignisse. Dresden. In letzter Zeit sind mehrfach auf photo graphischem Wege hergestellte Nachbildungen des auf den Termin 2. Januar 1878 lautenden Coupons a 7 50 Int. ?z.. 8or. 522 ^o. 26099 der auf den Staat übergegangenen 5"/<> Anleihe vom Jahre 1866 der vor maligen Leipzig - Dresdner Eisenbahn - Compagnie zum Vorschein gekommen. Diese gefälschten ZinskouponS sind daran erkennt lich, daß das Papier derselben auf seiner ganzen Fläche den der Photographie eigenen grau-violetten Ton zeigt, während das Papier der echten Coupons rein weiß ist; weiter daran, daß die Druck- und Schriftzeichen bei aller Genauigkeit der Wiedergabe nicht eine intensiv schwarze, sondern mehr eine bräunlich-violett-schwärzliche Farbe tragen und etwas verschwommen erscheinen, fowie daran, daß der orangefarbige, schmale Guillochestreifen auf der Rückseits dunkel erschienen und durch Austragung matter gelbe Farbe täuschender zu machen versucht worden ist.