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N'ackrMntt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radeburg, Moritzburg und Umgegend. Erscheint: ^«tttwocK« und Sonmabenb« früh 8 Uhr. Abonnementspreis: Vierteljährlich Mark. Inserat« werden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen CorpuS- ZeUc berechnet u. find bis spätesten« Dienstags und Freitags Vormittag« » Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Kömqlicden Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von «vrnM Ludwig Förste» in Pulsnitz. Verantwortliche Redaction, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnitz. «eschSstSsteLem für KönigSbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen» Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Rosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Lentralannoncenbureau für s 8 mmtlich « deutsche Zeitungen. uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken Illits oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Ss« Mittwoch. 95. 37. November 1878. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll / den 3V JanuaV 18-S " das dem Gutsbesitzer Carl Julius Brückner in Großröhrsdorf zugehörige Bauergut, Nr. 347 des Katasters, Nr. 563a, 614, 616, 616s, 619, 621 des Flurbuchs und Nr. 165 des Grund- und Hypothekenbuchs für Großröhrsdorf, welches Gut am 6. November 1878 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 19250 Mark — Pf. gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstclle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Pulsnitz, am 11. November 1878. Das Königliche Gerichtsamt daselbI. Jahn. Mayer. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll -en 13. Deeember 1828, von Vormittags 9 Uhr an, in der früher Optischen Wirthschaft allhier verschiedenes Mobiliar, Wäsche, Betten, Kleidungsstücke, 6 Jagdgewehre, mehrere Hirschgeweihe, 1 Tabaksschneidemaschine, 1 Roll- und 1 Kutschwagen, 1 Rennschlitten u. A. m. gegen sofortige baare Bezahlung versteigert werden. , Radeberg, am 2o. November 1878. K ö n i g l i ch e s G e r i ch t s a m t. Gröbel. Bekanntmachung, 2. , Feuerlöschordnung in Königsbrück betreffend. Nachdem die neu entworfene Feuerlöschordnung hiesiger Stadt von dem städtischen Collegium genehmigt und von der Königlichen Aufsichtsbehörde auch bestätigt worden ist, so mache ich hiermit bekannt, daß dieselbe in den nächsten vier Wochen in der Nathsexpedition und dem Rathskellerlocale zur Kenntnisnahme ausliegt und nach erfolgtem Drucke derselben jedem Hausbesitzer ein Exemplar dieser ausgehändigk werden wird. Gleichzeitig bringe ich zur öffentlichen Kenntniß, daß dem derzeitigen Hauptmanne der freiwilligen Feuerwehr, Herrn Architect Oswald Reinhardt, die Direction des ganzen hiesigen Feuerlöschwesens von mir übertragen worden ist und daß sich jeder hiesige Einwohner, der sich bei hier oder auswärts ausbrechenden Schadenfeuern oder den von Herrn p. Reinhardt veranstalteten Hebungen dessen Anordnungen nach den Bestimmungen der Fcuerlöschordnung nicht unterwirft, nach 8 18 dieser und 8 360 8ud 10 und 8 368 8ud 8 des Reichsstrafgesetzbuches eine Geldstrafe bis zu 150 ^i! oder entsprechende Haftstrafe zuzieht. Königsbrück, den 25. November 1878. . D e r B ü r g e r m e i st e r. / / s A. Peter. / / / Klgl. Zeitereignisse. Pulsnitz, 22. November. Das heutige Dr. Jour, berichtet: Nachdem die Formulare für die Arbeitsbücher, welche die gewerblichen Arbeiter im Alter unter 21 Jahren vom Beginne des nächsten Jahres an zu führen ,haben, gesetzlicher Bestimmung gemäß von dem Reichskanzler, und die Formulare für die Arbeitskarten, mit welchen die in Fabriken beschäftigten Kinder von dem gleichen Zeitpunkte an zu versehen sind, von dem Ministerium des Innern festgestellt worden sind, ist die Herstellung dieser neuen gewerblichen Legitimationen in Angriff ge nommen worden, und es wird binnen Kurzem ihre Ver sendung an die Behörden durch das damit beauftragte Gendarmeriewirthschaftsdepot beginnen können. Das Nähere wird die nächstens im Gesetz- und Verordnungs blatte erscheinende Verordnung zur Ausführung des Ge setzes, betreffend die Abänderung der Gewerbeordnung vom 17. Juli d. I-, enthalten. Pulsnitz, 26. November. Ein gräßlicher Raub mord ist, wie uns soeben glaubwürdig rnitgetheilt wird, gestern Nachmittag in der vierten Stunde zwischen Arns dorf und Fischbach an der Handelsfraa Tischer aus Oppach bei Neusalza verübt worden. Der Thäter, welcher aus Arnsdvrf gebürtig sein soll, ist mit genannter Frau eine Strecke Weges gegangen; in einem kleinen Wäld chen zwischen Arnsdorf und Fischbach führte er seine teuflische That aus, indem er der Frau wahrscheinlich mittels eines schweren Instrumentes die Hirnschale zer schmetterte. An der Beraubung der Leichs wurde der Mörder jedoch durch das Dazwischentreten eines Jägers verhindert. Der Mörder, welcher entfloh, wurde von der Gensdarmerie sogleich verfolgt und befindet sich jedenfalls schon jetzt, wo wir dies niederschreiben, in den Händen der Behörde. Vielen Hausfrauen von hier und Umgegend wird die gemüthliche alte Frau, welche ge wöhnlich alle Vierteljahre ihre Kunden besuchte und ihre Leinwand anbot, bekannt sein. Sobald wir Näheres über diesen traurigen Fall in Erfahrung bringen, werden wir es unseren Lesern mittheilen. HM- Unserer heutigen Nummer liegt jexcl. der Postexemplare) ein Prospekt bei, betreffend ^KönigS Trank" von Jacoby, Hygieist Bernburgerstraße 29, wo rauf wir hiermit besonders aufmerksam machen. Dresden, 22. November. Nach dreitägiger Haupt verhandlung vor hiesigem Schöffengericht, dem Gerichls- rath Tränckner präsidirte, wurde der suspendirte Advocat und Notar Franz Adolph Schmidt (geb. 1825 zu Tha- rand, Advocat hierselbst seit 1851) wegen Unterschlagung fremder, ihm anvertrauter Gelder in 8 verschiedenen Fällen zu 5 Jahren 6 Monaten Gefängniß, wovon 6 Monate als durch die (mehr als einjährige) Untersuch ungshaft verbüßt angesehen wurden, und zu 5jährigem Ehrenrechtsverlust verurtheilt. Der Prozeß gegen Schmidt, dessen Praxis Anfangs der 60er Jahre eine der glän zendsten und einträglichsten in Dresden tvar, erregte all gemeines Aufsehen und es ist kaum begreiflich, wie Schmidt auf die Anklagebank gerieth. Augenscheinlich hatte er sich in zuviel Unternehmungen eingelassen, über die er den Ueberblick verlor; seit 1868 gingen seine einst vor trefflichen Vermögensverhältniffe zurück, ebenso seine Praxis; seine advocatorische Geschäftsführung befand sich zur Zeit seiner Verhaftung in der bodenlosesten Unord nung. Schmidt ist verheirathet und Vater von 7 Kindern. — Es ist im Publikum weniger bekannt, daß auch das Bestellgeld für Postanweisungen, Geldbriefe rc. vom Absender vorausbezahlt werden kann. Namentlich ist die Vorausbezahlung des Bestellgeldes bei Geldsendungen an Behörden zu empfehlen, da diese nicht feiten das ver auslagte Bestellgeld, so geringfügig es ist, durch Post nachnahme wieder einziehen, und dadurch dem Absender unangenehme Kosten entstehen. Das Bestellgeld beträgt für Geldvriefe bis zu 1500 Mark 5 Pfennige, weiche durch eine Marke aufgeklebt werden können. (D.) — In Reudnitz bei Leipzig hat sich ein Arbeiter- Verein unter dem Namen „Verein deutscher Treue für Reudnitz und Umgegend" gebildet, welcher sich das Ziel gesetzt hat, den Agitationen der Socialisten entgegenzu treten. Die innere Aufgabe des Vereins aber besteht darin, daß er zum allgemeinen Nutzen seiner Mitglieder ein Arbeitsnachweisungsbüreau errichten wird, damit bei kritischen Zeiten, wo Arbeitslosigkeit herrscht, denselben Arbeit verschafft und bei unverschuldetem Unglück sie unter stützt werden können. Es soll ferner ein Consumverein ins Leben gerufen werden, welcher sich jedoch nur auf einige und zwar die nöthigsten zum Haushalt erforder lichen Artikel zu beschränken hat. In das Grundgesetz ist ferner eine Bestimmung ausgenommen, nach welcher Socialdemokraten unter allen Umständen von dem Ver ein fern gehalten werden können. Berlin. Durch die Blätter gehen aufs Neue Ge rüchte von gemeinsamen Maßnahmen, welche die Re gierungen Europas gegen die Internationale und ihre verschiedenen Verzweigungen planen. Etwas Positives muß an diesen Meldungen wohl sein, wenn auch die Nachricht der „Madrider Korrespondenzia", daß mehrere Kabinete der Schweizer Bundesregierung schon angezeigt hätten, sie würden ihre Vertreter von Bern abberufen, wenn die Schweiz fortfahren sollte, die Anarchisten aller Länder bei sich aufzunehmen — nach an amtlicher Stelle eingezogener Erkundigung zur Zeit noch unbegründet ist. Aber es ist nicht ganz unwahrscheinlich, daß ähnliche Schritte in Erwägung gezogen, oder doch wenigstens hier und da angeregt worden sind. — Vor einer bedeutenden Erhöhung der Steuer und des Zolls auf Tabak werden wir in Deutschland schwerlich lange bewahrt bleiben. Fürst Bismark soll dem Finanzminister Hobrecht geradezu gesagt haben, mit weniger als 80 Millionen Mark Mehrertrag aus der Belastung des Tabaks möge er ihm gar nicht kommen. Die Vertheuerung des Pfundes Rauchtabak um 1 Mrk. und von 1000 Cigarren um 20 Mrk. soll privatim aus gerechnet sein. Neben der Tabaksteuer soll auch der Zoll auf Petroleum viel Aussicht haben; er soll für das Liter etwa 2 Pfennig betragen, für das Publikum aber werden 5 Pfennig herausspringen. — Mit dem Monopol stehts jedenfalls noch weit im Felde. Berlin. Vor kurzem hat sich ein Verband deutsche Industrieller an das russische Finanzministerium mit dem Vorschlag gewendet, auf eigene Kosten und ohne jede Subsidie seitens der Regierung in Rußland eine Eisen bahn bauen zu wollen. Der Fall klingt seltsam genug, und zu dessen Erklärung beeilen wir uns hinzuzufügen, daß es sich dabei um die Eisenbahnlinie von der Fa brikstadt Lodz bis zur russisch-preußischen Grenze handelt. Als vor Jahr und Tag das Gerücht verbreitet wurde,