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Mackcnblntt für Pulsnitz, Königsbrück, Radeberg, Radevnrg, Moritzvnrg «nd Amgegend. Erscheint:> Mittwoch» und Sonnabend« früh ö Uhr. AbonnementSpreiS: Vierteljährlich 1t Mark. Anse-ate werden mit 10 Pfennigen für den Roum einer gespaltenen CorpuS- Zeile berechnet u. find bis spätestens Dienstags und Freitags Vormittags « Uhr hier aufzugeben. Amtsblatt der Königlichen Gerichtsbehörden und der städtischen Behörden zu Pulsnitz und Königsbrück. Dreißigster Jahrgang. Buchdruckerei von Ludwig Förster in» PulSnitz. Verantwortliche Redaktion, Druck und Verlag von Paul Weber in PulSnitz. SeschäftSsteUen für Königsbrück: bei Herrn Kaufmann M. Tschersich. Dresden: Annoncen- Bureau'S Haasenstein L Vogler, Jn- validendank, W. Saalbach. Leipzig Rudolph Mosse, Haasenstein L Vogler. Berlin: Eentralannoncenbureau für sämmtliche deutsche Zeitunzen. von uns unbekannten Firmen und Personen nehmen wir nur gegen Pränumerando-Zahlung durch Briefmarken oder Posteinzahlung auf. Anonyme Annoncen, oder solche, welche Beleidigungen enthalten, werden keinesfalls ausgenommen, mag der Betrag beiliegen oder nicht. Sonnabend. 36. 4. Mai 1878. Verordnung an sämmtliche Staatscassen. In Folge der durch die nachstehend unter 9 beigefügte Bekanntmachung des Herrn Neichscanzlers vom 10. April dieses Jahres verfügten Fristverlängerung in Bezug auf den Aufruf und die Einziehung der von der vormaligen Preußischen Bank unter dem 1. Mai 1874 ausgegebenen Einhundertmarknoten werden sämmtliche Staatscassen in Ergänzung der Verordnung sämmtlicher Ministerien vom 23. März dieses Jahres angewiesen, dergleichen Banknoten noch ferner, jedoch nicht über den 1. Juni dieses Jahres hinaus in Zahlung anzunehmen. Die bei den Staatscassen eingehenden dergleichen Banknoten sind von denjenigen Casten, welche nicht direct an die Finanzhauptcasse Ueberschüffe einliesern, längstens bis zum 10. Juni dieses Jahres an eine Ueberschüsse direct einliefernde Caste abzugeben oder bei einer solchen Caste oder bei der Finanzhauptcasse gegen andere Valuta umzutauschen, von den Casten aber, welche direct an die Finanzhauptcaste Ueberschüsse einliesern, längstens bis zum 15. Juni dieses Jahres soweit thunlich bei der Ablieferung von Ueberschußgeldern an die Finanzhauptcasse einzusenden. Später eingesendete dergleichen Banknoten sind von der Finanzhauptcasse nicht weiter anzunehmen. Dresden, am 20. April 1878. ' S ä m m t l i ch e M i n i st e r i e n. -G v Fabrice, v. Nostitz-Wallwitz, vr. v. Gerber. Abeken. v. Könneritz. 9 Bekanntmachung, betreffend den Ansruf und die Einziehung der von der vormaligen Preußischen Bank ausgegebenen Einhundertmarknoten. Auf eirund des § 6 des Ban Gesetzes vom 14. März 1875 (Reichs-Gesetzblatt S. 177) hat der Bundesrath die laut der Bekanntmachung vom 15. März dieses Jahres (Reichs-Gesetzblatt S. 6) erlassenen Vorschriften über den Aufruf und die Einziehung der von der Preußischen Bank unter dem 1. Mai 1874 ausgegebenen Ein hundertmarknoten folgendermaßen abgeändert: 1) Die aufgerufenen Nolen können bis zum 1. Juni 1878 nicht blos bei der Reichsbank-Hauptcasse zu Berlin, sondern Auch bei den Zweiganstalten der Reichsbank gegen Baargeld umget-uscht werden. 2) Nach dem 1. Juni 1878 erfolgt die Einlösung der aufgerufenen Noten nur noch bei der Reichsbank-Hauptcasse zu Berlin. 3) Die vorstehenden Bestimmungen sind im Laufe des Monats April einmal in den nach § 30 des Reichsbankstatuts bestimmten Blät tern bekannt zu machen. Berlin, den 10. April 1878. /Der Reichskanzler: v. Bismarck. Bekann t m achung. Auf Grund von 8 18 Pkt. 7 dec Control-Ordnung, II. Theil der deutschen Wehrordpukig vom 28. September 1875, das Classificationsverfahren betreffend, wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß gemäß 8 17. 1. 8ud a. der Control-Ordnung der Ersatz-Reservist I. Cl. Lohgerber August Traugott Wolf in Königs brück hinter den letzten Jahrgang der Lrsatzreserve 1. El., die Reservisten Lohnweber Johann Schwarz in Säuritz und Grundstücksbesitzer Carl Heinrich Förster in Otterschütz hinter den letzten Jahrgar z der Reserve, der Reservist Schmied Carl .Wilhelm Weigel in Wicsa und die Landwehrleute Schmied Emil Schlegel gen. Feuchtemeher in Kamenz und der Barbier Bruno Lanzendorf in Königsbrück" hinter den letzten Jahrgang der Landwehr zurückgestellt worden sind. Die beregten Zurückstellungen haben bis 1. April 1879 Gültigkeit. 9' Kamenz, am 27. April 1878. Der Civil Vorsitzende der König!. Ersatz-Commission daselbst. Schäffer, Amtshauptmann. Be! annIm achung. —— Die Gewerbtreibenden im hiesigen amtshauptmannschaftlichen Bezirk werden unter Hinweis auf; die Bekanntmachung des König!. Ministeriums des Innern vom 23. März d. I. hierdurch darauf aufmerksam gemacht, daß im öffentlichen Verkehr nur ittNemäßheit der Maaß- und Gewichtsordnung gehörig gestempelte Gewichte und Maaße, welche mit dem Eichzeichen v. R. oder I). L. nebst den vorgeschriebenen Zahlen versehen sind, angewendet werden dürfen. Zuwiderhandelnde trifft die in 8 369. 2. des Reichsstrafgesetzbuchs angedrohte Strafe. i Kamenz, am 30. April 1878. KöniglicheAmtsbauptmannschaft. Schäffer. Für das den Gebrüdern Johannes Georg und Richard Bruno Borsdorf hier zugehörige, Erbtheilungshalber zu veräußernde Hausgrundstück sammt Garten Nr. 199 des B.-C. sud Fol. 127 des Grund- und Hypotheken-Buchs für Pulsnitz, ist die Summe von 20764 —- als Kaufpreis geboten worden. Im Interesse des noch unmündigen Mitbesitzers dieses Grundstücks ist der 10. Mai dfs. I. als MehrbietungStermin anberaumt worden. Es werden daher alle Diejenigen, welche ein höheres Gebot zu thun gemeint sein sollten, andurch geladen gedachten Tags Vormittags vor 12 Uhr an hiesiger Gerichtsamtsstelle zu erscheinen, über ihre Zahlungsfähigkeit sich auszuwcisen, ihre Gebote zu eröffnen und hiernach weiterer Ver handlung sich zu gewärtigen. PulSnitz, am 1. Mai 1878. / / / 9 DasKöniglicheGerichtsamt. / Jahn. W. Bekanntmachung. Wegen Reinigung der Rathsexpeditionslocalitäten werden dieselben Sonnabend und Montag, den 11. und 13. Mai a. e., geschlossen, was hiermit zur Beachtung bekannt gemacht wird. PulSnitz, am 29. April 1878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr. Bekanntmachung, Pferdevormusterung btr. Nach ^laß der Königlichen Amtshauptmannschaft Kamenz soll die laut Verordnung des Königlichen Kriegsministeriums in diesem Frühjahre vonunebmende Vormusterung des Pferdebestandes und zwar für die Stadt Pulsnitz ' „ Freitag, -en ZV Mai 1878, Vormittag > 8 Uhr, am hiesigen Schützenhanfe stattfinden. Es werden daher sämmtliche hiesige Pferdebesitzer aufgefordert, für Vorführung ihrer Pferde am angegebenen Ort zur bestimmten Zeit bei Vermeidung einer «träfe bis zu 150 besorgt zu sein. Pulsnitz, am 12. April 1878. Der Stadtrat h. Schubert, Brgrmstr.