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—— r«z pe sich sogar die Augen mahlen. Wir finden im Ovtd verschiedene Recepte von Schminke, womit,er da- Gesicht der römi- Mn Damen glätter und schöner zu machen verspricht. Nicht lange Hernach erfand Man neue Arten von Schminke«, indem man stlinusische und andere Erden in Brandwem auflößte und damit das Ge« .ficht bestrich. Poppea, die sehr schön war, überzog ihr Gesicht mit einer Art von fetter Rinde, die sie immer wieder mit EstlSmilch loß weichte, wovon die Haut äusserst weiß blieb, Nach ihrem Beyspiele bedeckten sich die rö. mischen Damen das Gesicht im Haust gleichsam mit einer Maske, wovon dieje nigen Herkommen, lieren sich heute zu Tage unsere Modedamen bedienen, um die Haut zart zu halten. Äusser dem Weiß hatten die römischen Damen auch eine Art von Roth, welches sie Fukkus nannten, und das aus einer syrischen Wurzel bestand. In Asien und Afrika haben, wie jeder- mann weis, nicht nur die Weiber, sondern auch dis Manner den Gebrauch, sich weiß, roth, gelb u.'s.w. kurz, mit allen Farben zu mahlen, je nachdem die Begriffe der verschiedenen Länder mit irgend eiber Farbe Schönheit und Wenh verbinden. In Europa hat hauptsächlich Roth und Weiß sein Glück gemacht, vorzüglich in Frankreich. Aber ein höchst schädlicher Artickel des Putzes! denn da die Schminke gemeiniglich sehr brennende und giftige Eigenschaften hat., so' wird die Hau» da- durch verderbt, runzlich gemacht und die natürliche Farbe derselben verändert. Weiße Schminke ist, sie habe Name wie sie wolle, durchaus schädlich, und unter der rochen ist blos dasjenige roth, da- aus degetabilsschen Produkten gezogen wird, der Gesundheit nicht nachtheilig. Soviel hlWvon, weil weitere Heraus» lassung hierüber allhier nicht rvochl anse bracht seyn dürfte. ^verrisscmears. Es soll künftigen fünf und zwanzigsten Novbr. «. c. Mstr. Johann Gottlieb Liebigs, Bürgers auch Zeug-Lem-und Wollen-Webers all- hier am sogenannten alten Teiche gelegenes halbes Wohnhauß, worauf vollgang, bare Steuerschocke, 9 pft Quatcmbr. ( als Helft« der ganzen Onerum,) haften, öffent« lich subkastiret werden, welches hierdurch zu jedermanns Wissenschaft gebracht, zu- gleich aber auch bemerkt wird, daß wenn äusser dem Besitzer der ändert, Helfte ein anderer die Liebigische Helste erstehet, solche erst äisrnembriret werden muß. Unterm Ralhhanse ist das Lubksstarions - Patent nebst der Lonstgnation angeschlagen zu befinden. Wornach sich zu achten. 8ign1. Plauen, am i ze Sept. »796, Verordnete Stadtgerichte das. Johann Christian Wohlfarth, Stadtvoige. Da noch so häufig Leute über meiner Frauen Wiese am hohen Stege gehen, wo die Felvbeckerey gestanden, so mache hier, durch bekannt, daß sich jedes, wer sich darauf betreffen läßt, gepfändet, das Pfand bey den Wohllöbl. Stadtgerichten eingelie- fert, und Er von selbiger gehörig bestrafet werden soll. Joh. Gottlob Lorentz.