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4) Sr. Durch! der HerzoaWM Wär? nerven RinAm aufgeführet, vom Schlamm temberg und Teck, entsagt zu Tnnstei-'der und Unrath gereiniget, und sauber aus^ fränkischen Republik, für sich, Leine Nach- bracht. Zeuget sich nun obgedachte üble folger und Erben, allen Ansprüchen auf Beschaffenheit, so laßt ma» von einen: das Fürstenthum Montbeillard, die Herr. Böttcher mit größter Genauigkeit, aus schäften Hericourt, Paffavant und alle dreyzolligen, in-und auswendig ahgehobel- übrige davon abhängende; auf die Graf- ten, eichenen Bohlen, ein Faß verftrtigen, schäften Harbouron, so wie auf die Herr.'^ und mit 4 eifernen Ringen bestens bin- schaften Riguewit und Ostheim, und tritt ihr überhaupt alles Eigenthum, alle Rechte und^ Einkünfte, die er auf den linken Rhein, user besitzt, ab. Er entsaget jedem Anstru. che, den er an die fränkische Republik ma. chen könnte, wegen des Nichtgenuffes der besagten Rechte, oder ans irgend einer an. dern Ursache, sie mag Namen haben wie sie wolle, die vorher oder gegenwärtig ver-' handelt worden ist. 5) Sr. Durchl. macht sich verbindlich, den Ausgewanderten und vsiviefenea Gei^ liehen in feinen Staaten den Aufenthalt nicht zu verstatten. (Den Beschluß künftig.) Wie gutes Trintwasser zu erlangen, (Beschluß.) „Wofern ein ächtsr Sand- oder Grand grund unten am Boden eines Brunnens vorhanden ist, und mithin eine gute Quelle daselbst gewiß verspüret wird, alsdenn mö gen «och so viel andere Lagen oder Schichten von schlechter Erde, Leim oder Thon, ober halb da seyn, und wildes Wasser herzubrin gen : so muß man dennoch das reinste, kla- veste, und von allem Nebenzufluß befreyte Wasser in einem Brunnen erhalten. Ge wöhnlicherweise wird ein Brunnen mit stei- dcu, welches in die Oeffuung des steiner nen Brunuengehauscö dergestalt paßt, daß ohngefahr zwischen dem aussern Bezirk des Faßes, und dem inner« Umfang des steiner nen-Zirkels z .Zoll freyer Spielraum bleibt. Ferner erhalt dieses Faß eine-solche Höhe, daß, wmn das am stärksten gdstikgenSWas- ser im Brunen, z. E. 8 Faß betragt, noch 4 oder 44 Fuß unterhalb in die-Erde, und z Fuß über dein Wasser, mit zugerechnch werden; folglich-würde, bey gegenwärtigem» Fall, das Faß : 5 bis L6 Fuß hoch seyn müßen. Die. unterste KM, Kes Aassts wird stumpf zugescharft,, alsdenn in den Brunnen hinunter gelassen, und senkrecht aufgestellet. Endlich richtet man eine hohe Romme auf, und rammet hie vorhin gemel deten 4 oder 5 Fuß in die Tiefe-des Erdbo dens im Brunnen. Auf solche Art bleibt alles fremde Eindringen des untauglichen Wassers schlechterdings verhindert. Der untere hölzerne Schlung, worauf die stei nernen Ringe des ganzen Brunnens ruhen, muß, wie sich von selbst versteht, so aus gehöhlt seyn, daß der Einrammung des eichenen Fasses nichts im Wege ist. Nach dem Einrammen, laßt man noch eine Par- thie feinen kiesigten Grund, durch wieder holtes Aufgießen frischen Wassers, genug sam schlämmen, bis nicht das mindeste Un reine sich weiter zeigt. Sodann wird soviel von