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ein Medikus zu «langen ist, von dem sol chenfalls schleunigst herbeyzurufenden Chi rurg», oder, in dessen Ermangelung, einer andern anwesenden verständigen Person ver richtet werden kann, und schlechterdings nicht zu verschieben ist. s) Sobald ein Mensch an einem Orte, wo er weiter keinen Beystand hat und ihm alle Hülfömittel mangeln, von einem wü- thenden Hunde oder andern Thiere gebißen wird, muß er sogleich mit seinem Urin die Wunde, so gut als möglich, auswaschen, und von dem Geifer des tollen Thiereö rei nigen, solche aber schlechterdings nicht aus- faugen, weil diese Aussaugung mit größerer Gefahr, als der Biß selbst, verbunden ist, auch die Wunde gehörig ausbluten laßen. Führt er Schnupftabak bey sich, so thut er wohl, wenn er sogleM einen Theil davon einst^uet und damit diese Reinigung wie derhol«. In Ermangelung des Schnupf- tabacks kann auch trockne Erde, oder Straf- senstaub, zuin Reizen und Ausretben der Wunde gebraucht werden. Der Theil über der Wunde ist, wenn er dazu geschickt ist, mit einem breitem Bande oder Schnupf tuchs festzubinden,, und sodann, ist dem Verwundeten anzurachen, so gelaßen als möglich, und ohne zu starke Bewegung, wodurch die Einsaugung d.e§ Gists noch mehr befördert werden würde, sich an einen nächstgelegenen Ort zu begeben, wo er wei tere Hülfe erwarten kann. k) Um ihm diefe zu verschaffen, ist so fort eine Aderlaßbinde, ' oder ein breites Band, wenn die Verleßung an den Armen, den Schenkeln oder Beinen sich befindet, ge hörig und dergestalt anzulegen, damit die Einsaugung des Gifts verhindert werde. Die Wunde ist mit einem in laues Sal- i waßer getauchten Läppchen, wo z. B. auf eine Hand voll Salz eine halbe Kanne war mes Waßer gegoßen worden, stark zu rei ben , und lange auszuwaschen, damit das häufige Bluten derselben, wodurch zugleich das angebrachte Gift ausgespület wird, dadurch befördert werde. Hat die Wunde lange genug geblutet, und es hat noch kein Chirurgus, Barbier, oder Bader erlangt werden können, so ist ganz zuträglich, wenn in die Wunde etwas feuchMremachteS Schießpulver cingestreuet den Schwamme vorsichtig anMÜHet und abgebrannt wird; denn das glühende Eisen, welches hier die wesentlichsten Dienste leistet, kann nur von einem einsichtsvollen Chirurgo angewendet werden. Sollte der Biß beträchtliche Blutgefäße zerrißen haben, und das starke Bluten zu lange anhalten, auch der Kranke darnach sehr ermatten, so ist das Auswaschen der Wunde mit gutem Weineßig dem Salz- woßer vorzuziehen, und es sind einige aus Charpie oder weicher Leinwand gefertigte, kn scharfen Eßig eingetauchte, Bauschen in die Wunde zu bringen. Niemals aberdür. fen geistige Mittel oder Heftpflaster, welche höchst schädlich sind, bey dieser Gelegenheit gebraucht werden. c) Ist die Oberhaut nur geschärft und gerißt, oder- wird nur ein Eindruck der Zähne des wüthenden Thiereö bemerket, dann iss zwar Vie Haut ohne Anstand zu waschen und von dem Geifer zu reinigen, jedoch sind, so geschwind als möglich^ mik einem scharfen fpißigen Messer, sehr nahe an einander, allenfalls wie bey dem Schrö pfen gewöhnlich, nach der ganzen Länge und Breite