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dann erst wiederkommen kann» wenn der Friede unsere ehemaligen Verbindungen mit dem Auslande wieder hergestellt haben wird, so laßt uns vereinigt an der Aufhülfe des Credits der Assignaten arbeiten, damit die. selben den Frieden mit bewirken, welcher durch Unterhandlungen vorbereitet wird, und allein durch die furchtbare Verfassung unserer Armeen und die Darlegung uns«, rer Hülfsmittel befördert werden kann. „ — Seltsame Iustizprobe im Mittelalter. Bey Rechtsfällen, wo noch kein positi ves Gesetz vorhanden war, und beyde Lhei- le sich in Güte nicht vergleichen wollten, war meist der Zweykampf, vorzüglich bey Fallen, wo mit der geschlichteten Streitig keit eine Art von Genugrhuung verbunden war, der einzige Ausweg, sich Gerechtig. kelt zu verschaffen, gleichviel ob diese wahr, oder nur scheinbar war. Mit der Annah. me der christlichen Religion erhielt der Zweykampf eine höhere Achtung, die nahe ans Gottesdienstliche granzte. Karl der Äroße suchte, um die tebensgefahr zu ver hüten, die mit diesen Urtheilen verbunden wäre, einen Ausweg. Er befahl, daß we. nigstens bev gemeinen Händeln und Per. sonen, ingleichen bey Geistlichen und Frau enzimmern, andre Proben vorgenommen werden sollten, durch die man nichts desto weniger die Wahrheit ausmitteln könnte. Es gab solcher friedfertigen Proben manche, z. B. die sogenannte Kreuzprobe. Ma» legte nämlich zwey hölzerne Stabe, deren einer mir einem Kreuz bezeichnet war, (beyde aber waren mit weißer Wolle um- wMdw) Mf den Altar, und ließ durch «in unverstgndiges Kind ^Luen von bepd«« wegnehmen. Ellgriff es den' mit dem Kreuz bezeichnet«,, und betraf die Sache einen Uebeithäter, so wurde er sogleich ver. urtheilt. Sogar befahl Karl in seinem Testamente ausdrücklich, daß'entstanden» Gränzstreitigkeiten nicht durch Zweykampf, sondern -durch die Kreuzprobe entschieden werden sollten. Auch mit warmen und kalten Waßer wurden Proben vorgenoinmen. Und wahr, scheinlich ist es nach dem Geist der dama ligen Zeiten zu vermuthen, daß die vorher gehenden Feyerllchkeitcn noch schreckvoller als selbst die Probe gewesen seyn dürfte»^ Man führte den Beschuldigten in die Kirche. Zu gleicher Zeit mußte er auf die Erde sich werfen, und beten, auch die Priester bete, ten dann mit. Dann wurde feyerliche Messe gehalten, bey welcher der Beschul- digte zum Opfer gieng Bey der Kom- munion wendete sich der Priester gegen den Beschuldigien, zeigte ihm, knit einer kräf tigen Ermahnung die heil. Hostie vor, und beschwor ihn mit Nachdruck, daß er es ja nicht wagen sollte hinzuzutreten, wenn er sich schuldig fühle. Schwieg der Beklagte, dann nahm der Priester erst selbst die Kommunion; und dann reichte er sie dem Beklagten niit den Worten: dieser teib und dieses Blut unsers Herrn Zesu Christi sey dir heute zur Probe! Nach geendigter Messe begab man sich zu dem O'te, den man zur Probe bestimmt hatte. Während des Gehens sang man eine Lilancy, und trug ei» Kreuz voran. Kaun, war man an dem bestimmte» Orte ungekommen, so wurde, umalleZau. berey